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derpikniker

Gebrauchtes 2142: Klage gegen EA?

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Hallo allerseits, War bisher immer ein passionierter BF2 Zocker und wollte jetzt mal die Zukunft schnuppern. Um etwas geld zu sparen hab ich mir dann ne gebrauchte Version von BF2142 gekauft, und damit fing der Ärger an: ( meine anfrage an den EA support, lesen und weinen)

Sehr geehrte Damen und Herren,

vor kurzem habe ich eine gebrauchte Version des Spieles Battlefield 2142 gekauft.

Um dieses Spiel spielen zu können muss ich den CD-Key an meinen Account binden können.

Nun ist es aber so, dass die Bindung des Keys an den alten Account noch gültig ist.

Daher meine Bitte, die Bindung des CD-Keys an den Account des Vorbesitzers zu lösen.

Den CD-Key werde ich Ihnen auf Anfrage zusenden oder telefonisch mitteilen. Kaufunterlagen sind natürlich auch vorhanden.

Bitte servieren Sie mir keine Ausreden á la "...dies ist aus datenschutztechnischen Gründen nicht möglich..." da der Freie Handel mit gebrauchter Software eher wenig mit dem Datenschutz zu tun hat.

...

Bitte um Rückmeldung bezüglich Sachstand.

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort (JK) 05/22/2007 01:15 PM

Sehr geehrter ...,

wenn Sie onlinefähige Spiele gebraucht kaufen, dann liegt es auf der Hand das diese bereits registriert und genutzt wurden. Und da jede Seriennummer einmalig ist, ist auch nur eine Registrierung des Spiels möglich. Leider ist es auch nicht möglich diese Registrierung rückgängig zu machen, womit Ihnen diesbezüglich zwei Möglichkeiten bleiben.

1. Sie kontaktieren den Verkäufer des Spiels und erfragen dessen Kontodaten, damit Sie das Spiel auch im vollem Umfang nutzen können.

2. Sie treten vom Kauf zurück, lassen sich Ihr Geld zurückerstatten und kaufen das Spiel dann im regulären Handel.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr EA Kundendienst

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Kunde (...) 05/22/2007 02:00 PM

Sehr geehrter EA Kundendienst,

damit bekräftigen Sie also die Aussage, dass die von Ihnen hergestellte und vertriebene Software, wenn diese vom Erstanwender an Dritte weiterverkauft wird, nicht mehr im vollen Umfang oder gar nicht mehr genutzt werden kann und damit den kompletten Gebrauchswert verliert?

Technische Diskussionen sind hier nicht von Belang, Lizenzschlüsselfragen interessieren mich genauso wenig. Ich besitze eine Legal erworbene Kopie einer Software Ihres Hauses die nicht funktioniert, obwohl alle Anforderungen erfüllt sind.

Zu Ihren Lösungsvorschlägen sei außerdem anzumerken:

Zu1: Dies ist Datenschutzrechtlich leider nicht möglich.

Zu2: Natürlich währe es denkbar den Verkäufer wegen eines Sachmangels zu belangen, jedoch klingt es recht Absurd jemandem erklären zu müssen das der Sachmangel von EA bewusst herbeigeführt ist, daher sind Sie durchaus der richtige Ansprechpartner für dieses Problem. Weiterhin finde ich, dass der Gebrauchtwarenmarkt nicht gerade irregulär oder gar illegal ist?

Abschließend sei zu sagen, das Sachen die auf der Hand liegen, nicht immer Spiele von EA sein müssen, Valve zum Beispiel, hat da eine ganz andere Firmenpolitik...

Bitte um Klärung

Mit freundlichen Grüßen

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Darauf antworteten die mir mit der selben Mail vom Vortag, da konnt ich einfach nicht mehr an mich halten:

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Sehr geehrter EA Kundendienst (da ich keinen Namen von Ihnen mitgeteilt bekommen habe, spreche ich Sie so an).

Da Sie scheinbar nicht in der Lage sind auf meine Anfragen, außer mit vorgefertigten Texten zu antworten, die Sie einfach kopieren, setze ich Ihnen mit diesem Schreiben eine Frist bis zum 06. Juni 2007 um den in dieser Korrespondenz erläuterten, von Ihnen zu vertretenden Sachmangel der von Ihnen hergestellten Software zu beseitigen. Bei Nichterfüllung sehe ich mich gezwungen rechtliche Schritte gegen Sie eizuleiten.

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort (JK) 05/24/2007 02:58 PM

Sehr geehrter Herr ...,

die Rechte das Spiel in vollem Umfang nutzen zu können, liegen beim Erstkäufer des Originals. Wenn Sie als Zweitkäufer das Spiel erwerben, haben Sie im Grunde keine Rechte auf vollem Umfang des Spiels. In diesem Fall liegen die Rechte nach wie vor beim ersten Käufer und dieser könnte Ihnen auch die entsprechenden Kontodaten übermitteln. Ob er Ihnen diese nennt, liegt im Ermessen des jeweiligen Verkäufers. Falls Sie die Zugangsdaten nicht erhalten und somit das Spiel nicht in vollem Umfang nutzbar ist, treten Sie bitte vom Kauf zurück. Kaufen Sie das Spiel danach regulär im Handel.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr EA Kundendienst

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Kunde (...) 05/24/2007 03:53 PM

Sehr geehrter EA Kundendienst,

ich stimme Ihnen zu, dass die Rechte das Spiel in vollem Umfang nutzen zu können, beim Erstkäufer des "Originals" liegen. Jedoch ist es auch so das der Erstkäufer des "Originals" mit dem Weiterverkauf der Software auch die Nutzungsrechte an dieser Software an den nächsten Käufer (mich) abtritt. Wenn ich als Zweitkäufer das Spiel erwerbe, und, wie Sie betonen, im Grunde keine Rechte auf vollem Umfang des Spiels und dessen Nutzung habe, ist der freie Handel mit Gebrauchtwaren komplett ad absurdum geführt. Mit welcher gesetzlichen Grundlage wollen Sie diese von Ihnen gemachte Behauptung begründen?

Hierzu sei angemerkt das durch den Erschöpfungsgrundsatz gem. § 69 C Nr. 3 Satz 2 Urhebergesetz Sie den Weiterverkauf und die Nutzung der Software nicht unterbinden dürfen. Ferner dürfen Sie das Verbreitungsrecht des Lizenznehmers sowie das Nutzungsrecht von Zweitkäufern in Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausschlissen, da eine solche Klausel gemäß § 307 II, Nr. 1 unwirksam ist, da sie von wesentlichen gesetzlichen Grundgedanken, nämlich dem Erschöpfungsgrundsatz abweicht.

Lassen Sie mich ein Mal abstrahieren:

Ich bin stolzer Erstkäufer eines Notebooks mit Fingerprintreader, welcher erst durch das Lesen meines Fingerabdruckes entsperrt wird und zu benutzen ist. Wenn Ich die Situation auf den hier vorliegenden Fall übertrage, muss ich bei einem Weiterverkauf des Notebooks mir einen Finger abschneiden und dem Zweitkäufer mitschicken, damit dieser das Notebook nutzen kann. Und dies nur aus dem Grund, dass der Notebookhersteller sich weigert den Fingerprintreader zu entsperren. Gerne dürfen Sie dieses Beispiel auf Oberkalsselimousienen mit Stimmcodeerkennungssystem übertragen.

Hoffe Ihnen mit dieser Argumentation einen einfacheren Weg zur Entscheidungsfindung für und gegen einen Rechtstreit gezeigt zu haben.

Bitte Sie weiterhin die von mir gesetzte Frist für die Beseitigung des Sachmangels einzuhalten.

Mit freundlichen Grüßen

ich sag nur :cry:

hat jemand schon mal ähnliche Erfahrungen gesammelt?

ist jedem klar das er seine Kopie von 2142 nicht mehr verkaufen / verschenken darf?

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Wenn du rechtliche Schritte einleitest ziehst nur du die Arschkarte. Erstens trägst du die Kosten, und zweitens würdest du damit eh nichts erreichen. Ich würd in so nem Fall einfach nachgeben da das weniger Probleme macht als sich ewig rumzustreiten.

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hallo,

selbes problem habe ich bei valve.. hab aus versehen für hl2 n neuen account gemacht und kann meine alten spiele die ich mit meinem anderen account hab, nichtmehr spielen bzw. muss mich immer im account umloggen.

egal, jetzt zu bf2142: das ist nicht nur bei bf2142 so sondern auch bei bf2 und allen anderen spielen die einen acc registrieren. wie das im gesetz genau verankert ist, weiß ich nicht.

wäre super, wenn da jemand was zu sagen könnte. also wie das rechtlich aussieht, ob EA das darf oder nicht

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Tja, so ist es. Leider. Ich lese solche Antworten hier nicht das erste mal.

Aber ich denke wohl auch, das du gegen EA keine Chance haben wirst.

Deswegen mein Rat, auch wenn der wohl dir nix bringt: Kauf dir ein neues Battlefield 2142 und dein Erworbenes gutes Stück verkaufst du weiter :P

Oder du wartest auf BF 3

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ich hab was anderes gehört,das spielsoftware nicht an accounts oder pc´s gebunden sein darf.ich würd es an deine stelle(wenn du ne haftpflichtversicherung hast) drauf ankommen lassen!und ein ganz wichtiger tipp noch, nix mehr von ea kaufen! ;)

Bearbeitet von Blochi
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Ich sehe es ehrlich gesagt wie Blochi (zumal sich das EA ja mit diesem seltsamen Accountsystem selbst eingebrockt hat) - mich verwundert es fast schon wie resignativ manche hier auf das Posting reagiert haben.

Bearbeitet von ogragla
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dann dürfte eigentlich ja z.b. "spielegrotte" keine gebrauchten onlinespiele verkaufen,bzw. könnte man die ja dann auch anzeigen,wenn es online nicht spielbar ist

Bearbeitet von Blochi
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ich hab was anderes gehört,das spielsoftware nicht an accounts oder pc´s gebunden sein darf.ich würd es an deine stelle(wenn du ne haftpflichtversicherung hast) drauf ankommen lassen!und ein ganz wichtiger tipp noch, nix mehr von ea kaufen! ;)

Rechtsschutzversicherung. Ne Haftplichtversicherung haftet für Schäden die du Dritten oder Sachen zufügst (natürlich bei Unfällen).

Also wenns drauf ankommt, leg ich mich auch so mit Firmen an. Allerdings nicht per email, sondern per Einschreiben mit Rückschein. Da Firmen logischerweise kein Bock auf einen Rechtsstreit haben (meistens wissen sie sogar, dass sie nicht im Recht sind), machen sie mit einmal doch schon, was du verlangst. War zB bei Acer so, die meinten mich verarschen zu können und mal eben Monate für die Reparatur meines Notebooks zu brauchen. 4 Tage nach dem Einschreiben hatte ich n neuen Laptop geliefert bekommen.

Aber Achtung: Du solltest dich schon informieren, ob du im Recht bist. Bist du es nicht, würd ichs nicht machen.

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Is bei Bf2142 wirklich der Key an den Account gebunden. Wow hab ich net gewusst. :blink:

Bin gespannt wies weitergeht.

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Ich denke die haftpflicht bringt nichts, sondern eher die Rechtsschutzversicherung. In dem Fall wäre ich aber vorsichtig mit der Veröffentlichung des Schriftverkehrs. Was das Thema angeht: Wäre interessant, wenn sich mal jemand dagegen zur Wehr setzen würde. Mir ist nämlich ein Fall aus dem Forum bekannt, wo zumindest ein Boosterpack falsch gebucht war und etwas am Account geändert wurde. Die Behauptung eine Änderung sei nicht möglich halte ich übrigens für ein Gerücht.

Die Thematik ist in soweit spannend, als dass Spiele mit Accounting dann gar nicht mehr verkauft werden können. Ich habe mein Battlefield 2142 auch auf dem Account gebucht, wo bereits Armored Fury und Euro Force hängen. Man wird so gezwungen, ganze Pakete zu kaufen bzw.zu verkaufen und wer will das schon?. Gerade in Hinblick auf die fortschreitende Digitalisierung, die von Seiten der Publisher ja gerade erst angestoßen wurde und weiter forciert wird, kann - nein MUSS - es sogar möglich sein bei einer digitalen Distribution einen Weiterverkauf zu Gewährleisten. Eine einfache Lösung wäre es sicherlich, diese Möglichkeit dem Kunden selbst einzuräumen. Sprich: Steam und EALink schlicht so zu erweitern, dass sie funktionieren wie Paypal. "Sie möchten ihr Spiel verkaufen? Geben sie bitte den Accountnamen des Käufers ein und bestätigen sie mit einer doppelten Eingabe des Passworts"...

Im Bereich MMORPG ist man mit den Plattformen zum Kauf und Verkauf von Items und Geld schon lange auf diesen Zug aufgesprungen und so können das Spieler im EBay-prinzip sogar selbst ausmachen. Ebay & Co. für den Verkauf, Geld kommt an, ich buche den Titel um. Wenn die Einbuchung beim Kaufprozess geht, sollte eine Änderung durch den Nutzer via Buchung kein unlösbares Problem sein. Und wieso dann nicht gleich eine eigene Plattform? Ebay wird immer teurer. Deshalb ein klares Ja für Protest gegen solche Praktiken. Wer seine Kunden in Richtung online zwingt, sollte ihnen auch alle Möglichkeiten bieten die Offline hat.

Bearbeitet von -=Punkbuster=-
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hab eben bei ebay gesehen,das einer ein spiel verkaufen möchte,das er bei gamesload gezogen hat,ist das legal?

link ebay

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Antwort (JK) 05/24/2007 02:58 PM

Sehr geehrter Herr ...,

die Rechte das Spiel in vollem Umfang nutzen zu können, liegen beim Erstkäufer des Originals. Wenn Sie als Zweitkäufer das Spiel erwerben, haben Sie im Grunde keine Rechte auf vollem Umfang des Spiels. In diesem Fall liegen die Rechte nach wie vor beim ersten Käufer und dieser könnte Ihnen auch die entsprechenden Kontodaten übermitteln. Ob er Ihnen diese nennt, liegt im Ermessen des jeweiligen Verkäufers. Falls Sie die Zugangsdaten nicht erhalten und somit das Spiel nicht in vollem Umfang nutzbar ist, treten Sie bitte vom Kauf zurück. Kaufen Sie das Spiel danach regulär im Handel.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr EA Kundendienst

wenn du ein paar ? mehr zahlst dann bist du auf der sicheren Seite <_<:)

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Es ist wie gesagt nicht illegal gebrauchte Spiele zu verkaufen und sowohl bei Battlefield 2142 bzw. EA als auch bei GamesLoad klappt das ohne Probleme, wenn der Verkäufer

A.) eine konkrete Beschreibung abliefert was Sache ist

B.) die Daten vollständig herausrückt

Bei Gamesload und anderen Direct-to-Drive-Anbietern sind das unter Umständen zusätzliche Softwareinstallationen vergleichbar zu EALink, ohne die das Spiel nicht geht. Deshalb ist neben der Frage nach den Pflichtenn von EA auch die nach der Haftung des Verkäufers wichtig.

- Hat er gewusst, dass die Software ohne den Account nicht läuft?

- Und selbst wenn nicht, hat er nicht falsche oder unrichtige Angaben gemacht?

Ich bin mir nämlich gar nicht so sicher, ob hier nicht in zwei Richtungen vorgegangen werden muss, wenn das Produkt ohne den Hinweis auf die Bindung an den Account zum Verkauf angeboten wird.

Ein spannendes Thema!

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Ich Danke derpikniker für den OnlineLacher des Tages, den RL-Lacher findet man in 3 Minuten im Kindermund-Fred.

Also Nochmals, Vielen Dank für das Beispiel mit dem abgeschnittenen Finger, den man dann bei ebay mitvertickern müßte. Bei den Stimmbändern dürfte es dann aber doch zu schwierig sein!

Zum Thema: Ich denke, daß der Frederöffner Recht hat.

Wirklich spannend das Thema!

Hoffe doch schwer, daß ein Mensch, mit solch präzisen ANgaben zu den relevanten Paragraphen auch eine Rechtschutz hat und das Ding uns noch eine Weile beschäftigen wird!

Viel Glück!

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Spannend in der Tat. Vor allem weil es bei dem Cd-Key bzw. dem Account ja gar nicht aufhört.

Bei Steam war das letzte Spiel das ich erworben habe Red Orchestra.

Als ich feststellte das ich nur die deutsche Version erwerben kann, habe ich beschloßen nie wieder online ein Spiel zu kaufen.

Im Fall Battlefield 2142 hab ichs auch gelassen. Ganz einfach weil ich diese Art der Distribution nicht unterstütze und ich dadurch nur Nachteile habe.

Leider kann ich dir auch keinen rechtlichen Rat geben.

Rechtschutz, wie hier schon genannt, wäre aber eine realistische Möglichkeit.

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