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havoc2

Plötzliche Rechnung

Empfohlene Beiträge

Also, hallo erstmal ;) ,

ich hab mich letztens wo angemeldet und 14 tage danach kommt plötzlich ne rechnung. ich hab alle angaben richtig ausgefüllt (zum ersten mal) und nur das geburtsdatum verändert. ich bin 14 aber ich hab halt so 1985 oder so genommen. So, wenn ich jetz nicht zahl, was kann das für folgen haben? ich bin ja nicht volljährig

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Wo hast du denn Angemeldet?Also die werden dich garantiert nicht bezahlen lassen weil du en falsches Alter angibst.

Also:

Wenn du,während du dich angemeldet keinen Vertrag unterzeichnet hast ,kannst du wiederspruch einlegen

oder auch später vieleicht anzeigen(das natürlich über deine Eltern)

Aber wenn du dann doch das kleingedruckte übersehen hast und einen Zahlungs-vertrag unterschrieben

hast,siehts schlecht aus.Versuchs dann mal mit ner Kündiegung der Vertrags.

Good Luck

mfg ich

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Ich würde dort anrufen,wenn es möglich ist und ihnen sagen das du erst 14 bist.Da du mit dem Datum geschummelt hast,kann ich dir nicht sagen was die machen können,ob sie an deine Eltern herantreten können u.s.w.

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hast du dich bei UseNext, oder einem ähnlichen UseNet-Download-Anbieter angemeldet?

wenn ja sieht es leider schlecht aus, dort wieder rauszukommen. das haben schon ganz andere probiert, sogar über den normalen kündigungsweg.

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Gast Dr.Erich von Stahlhelm

wenn er unter 18 ist und keine einwilligung der eltern hat ist der vertrag nicht rechtswirksam.

wie es rechtlich mit dem gefälschten geburtsdatum ist weiss ich nicht. ob das schon als urkundenfälschung gilt?

fakt ist aber das ein nicht volljähriger bei vertragsabschlüssen die einwilligung der eltern braucht damit ein vertrag rechtswirksam ist, es sei denn es fällt unter den taschengeldparagraphen. dh für dinge wie süssigkeiten, cd's, von angespartem geld einen dvd-player kaufen, brauchts die einwiligung der eltern nicht.

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wenn er unter 18 ist und keine einwilligung der eltern hat ist der vertrag nicht rechtswirksam.

wie es rechtlich mit dem gefälschten geburtsdatum ist weiss ich nicht. ob das schon als urkundenfälschung gilt?

fakt ist aber das ein nicht volljähriger bei vertragsabschlüssen die einwilligung der eltern braucht damit ein vertrag rechtswirksam ist, es sei denn es fällt unter den taschengeldparagraphen. dh für dinge wie süssigkeiten, cd's, von angespartem geld einen dvd-player kaufen, brauchts die einwiligung der eltern nicht.

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vllt. sollte er wirklich erstmal klären wo er sich angemeldet hat oder ne Rechnung bekommt. sonst spekuliert jeder in eine andere Richtung ... vielleicht hat er n Auto im eBay ersteigert oder n Motorboot bei Amazon gekauft - wir alle wissen wie groß das Internet ist, er kann alles gemacht haben, also warten wir mal ab :D

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Naja viel wird nem 14jährigen ohne Polizeiakte sicher nich passieren... :rolleyes:

Ich kann mir vorstellen daß sowas sogar öfter vorkommt... Ich würd einfach nicht zahlen und mal abwarten was da kommt... Wenn zwei schwarzgekleidete 2-Meter-Schränke klingeln so tun als ob man nicht daheim ist... *lol*

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oder schnell n lappen und staubsauger packen und sagen, ne ich war es net ich putz hier nur :rolleyes:

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natürlich passiert einem 14-jährigen nichts.

aber dann müssen die eltern dran glauben, weil sie die erziehungsberechtigten sind, verantwortung tragen und die aufsichtspflicht missbraucht haben.

und ob man den eltern das zumuten will...

ich vermute, rein rechtlich müsste der vertrag nichtig sein (da minderjährig), aber dafür ein tatbestand für falschangabe/betrug/urkundenfälschung (sowas in der art) vorliegt.

vielleicht können sie deswegen auf die gültigkeit des vertrages bestehen - keine ahnung wie das genau ist.

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vllt. sollte er wirklich erstmal klären wo er sich angemeldet hat oder ne Rechnung bekommt. sonst spekuliert jeder in eine andere Richtung ... vielleicht hat er n Auto im eBay ersteigert oder n Motorboot bei Amazon gekauft - wir alle wissen wie groß das Internet ist, er kann alles gemacht haben, also warten wir mal ab :D
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Grundsätzlich wäre das Ganze sehr einfach:

"Der Minderjährige bedarf zu einer Willenserklärung, durch die er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters (§ 107 BGB)." Diese WE ist aber Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages. §110 BGB (sog. "Taschengeldparagraph") fasst hier wahrscheinlich nicht, da er die "vertragsmäßige Leistung" nicht "mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zwecke oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind." Gehe ich zumindest von aus. Von daher wäre selbst der Autokauf bei Ebay kein Problem.

Problem ist wohl eher die falsche Altersangabe. Inwieweit kann der Vertragspartner auf die Richtigkeit der Altersangabe und damit die Geschäftsfähigkeit vertrauen? Da wirds eigentlich interessant. Nur leider hab ich gerade davon keine Ahnung.

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Gast abc

Richtig, sowas hab ich in der Schule gelernt, wann ein Vertrag nichtig ist und so :)

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Also, hallo erstmal ;) ,

ich hab mich letztens wo angemeldet und 14 tage danach kommt plötzlich ne rechnung. ich hab alle angaben richtig ausgefüllt (zum ersten mal) und nur das geburtsdatum verändert. ich bin 14 aber ich hab halt so 1985 oder so genommen. So, wenn ich jetz nicht zahl, was kann das für folgen haben? ich bin ja nicht volljährig

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