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D033D2

Dominik Brunner-Prozess: Urteile gefallen

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Im Fall von Mord sollte auch das Jugendstrafrecht angewendet werden. Allerdings muss das Höchstalter bei Mord (um nach Jugendstrafrecht verurteilt zu werden) ohne Wenn und aber auf 17 Jahre begrenzt bleiben, ist der Straftäter 18 und älter sollte immer nach normalem Strafrecht geurteilt werden.

Bei Morddelikte im Fall des Jugendstrafrechts sollten die verhängten Strafen ohne die Möglichkeit einer vorzeitigen Entlassung verhängt werden. Die Möglichkeit der Aus- und Weiterbildung im Gefängnis sollten allerdings auch weiterhin gegeben sein. Denn was nützt es wenn ein Täter nach Jahren aus dem Gefängnis frei kommt und mehr den je eine Gefahr für die Öffentlich darstellt weil er keinerlei berufliche Zukunftsperspektiven mehr hat und dementsprechend handelt.

Eine Abschaffung des Jugendstrafrechts ist der komplett falsche Weg, da es neben Mord ja auch noch andere Delikte wie Diebstahl, Betrug, etc. gibt und man so junge Menschen komplett ins soziale Aus stellen würde wenn man sie rein nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt. Auch muss man dem Rechnung tragen das viele einfach noch nicht die geistige Reife besitzen was ihre Handlungen angeht.

Für Opfer mag sich das nicht sonderlich gerecht anhören, aber wir leben schließlich nicht mehr in biblischen Zeiten.

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Heidenei. Was man da auf Seite zwei liest, ist ja mal wieder Kanone. Gutmenschen, standrechtliche Erschießung... Ist eigentlich klar, was ein Standgericht ist? Wahrscheinlich... Umso schlimmer. Gtumensch ist übrigens eine Beleidigung bzw. eine Verunglimpfung. Das sollte mal unterbleiben.

Das Jugendstrafrecht wurde doch kürzlich erst verschärft, oder?

In jedem Fall finde ich die Verurteilung wegen Mordes einfach inhaltlich falsch.

Nicht, weil Brunner wohl zuerst zugeschlagen hatte. Es war eventuell damit zu rechnen, dass er sich zur Wehr setzen müsste. Und es zählt der erste Angriff und nicht der erste Treffer, ob Notwehr vorliegt oder nicht.

Aber Heimtücke, Vorsatz und all das ist den Tätern einfach nicht direkt nachzuweisen.

Totschlag + gleiches Strafmaß wäre daher mMn viel stichhaltiger und treffender gewesen.

Aber das betroffene Gericht in Süddeutschland ist ja bekannt für die teils fragwürdige Aussprache von Urteilen.

Ich finde die Äußerungen mancher hier einfach unerträglich. Sonst wird sog. "Ehrenmord" als Argument für die Problemhaftigkeit bestimmter Gruppen verwendet und hier wird offen Rache (Blutrache) gefordert, ohne dass den Besagten (die ja eben ersteres Argument zu gern verwenden) auffällt, auf welch dünnes Eis sie sich begeben. Das finde ich wirklich beschämend. Dann pakt doch eure Sachen und wählt die Diktatur eurer Wahl. Dort gibt es eventuell diese geforderte Fähigkeit zum "Durchgreifen". Good riddance.

Ein paar Beiträge auf DLF dazu:

Die Schwelle zum Mord: http://www.dradio.de/dlf/sendungen/kommentar/1266198/

Vielleicht eher ein Beitrag für den Medien-Thread aber hier passt das auch gut:

"Wir Journalisten, wir sind nicht die Erfüllungsgehilfen"

http://www.dradio.de/dlf/sendungen/interview_dlf/1265243/

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Interessanter Vergleich, aber kann man diese Beispiele wirklich in Relation setzen? Die Motive im Falle von Ehrenmorden basieren - aus abendländischer Sicht betrachtet - auf falschen Wert- und Moralvorstellungen. Per Definition wird der Ehrenmord an Frauen begangen, während wir hier über drastische Strafen für Verbrecher sprechen. Das sind meines Erachtens zwei grundlegend verschiedene Fälle, denn im Falle des Ehrenmordes hat die Getötete keine Straftat begangen, sondern höchstens eine in konservativen Kreisen fragwürdige Handlung begangen. Auch gibt es hier nur einen Täter und ein Opfer und keinen Täter, der als Konsequenz seiner Handlung selbst mit dem Tod konfrontiert wird. Ich halte es also für vertretbar, Ehrenmorde auf der einen Seite abzulehnen, auf der anderen Seite jedoch härtere Strafen für Wiederholungstäter und Schwerverbrecher einzufordern.

Insgesamt bewegen wir uns hier ohnehin auf eher theoretischem Feld. Ob drastischere Strafen in Deutschland (und darauf liegt die Betonung) wirklich niemanden Abschrecken, ist bisher nicht bewiesen. Soweit mir bekannt ist gibt es keine Vergleichswerte. Und selbst wenn: die Zeit vor 1945 taugt dazu meines Erachtens nicht. Dazu bleibt es allem in allem wohl eine Frage der persönlichen Einstellung. Muss man jemand in den Steinbruch schicken, wenn er zum zehnten Mal gestohlen hat? Meiner Meinung nach nicht. Muss man jemand hinrichten, der ein kleines Kind vergewaltigt und ermordet hat? Vielleicht auch nicht, aber ich habe auch kein Problem damit wenn die Schuld zweifelsfrei bewiesen ist. Ein solcher Mensch hat für die Gesellschaft in meinen Augen keinerlei Wert mehr und ich maße mir einfach an zu behaupten, dass die Todesstrafe dann doch gnädiger ist, als jemand bis zu seinem Lebensende ist die Zelle zu sperren.

Ob das die betreffenden Personen ebenfalls so sehen? Eine interessante Frage. Vielleicht sollte man den Verurteilten in diesem Fall die Wahl lassen: lebenslang oder kurzer Prozess. Würde mich interessieren, was die Verurteilten auf diese Frage antworten würden. Ich würde mich jedenfalls lieber erschießen lassen, als lebenslang einzusitzen.

Zustimmung gibt es von mir für die Kritik an der Urteilsbegründung, denn wenn die bekannte Schilderung des Tatverlaufs wirklich stimmt, sehe ich hier auch eher einen Totschlag als einen Mord. Ja, mit Vorsatz verprügelt, aber eine Tötungsabsicht oder Heimtücke sehe ich hier auch nicht. Nur den bekannten Rausch in den sich Menschen hineinsteigern können, wenn Gewalt eskaliert. Es macht poff, die Sicherung brennt durch und am Ende bleibt einer liegen. Mord sieht anders aus...

Bearbeitet von -=Punkbuster=-
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