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Trinità

Abmahnung, Anwaltskanzlei und Torrent !?!

Empfohlene Beiträge

Er hat mit der DSL Leitung seiner Freundin einen aktuellen Kinofilm NICHT vollständig über peer-to-peer!!!

Ob der Film vollständig heruntergeladen wurde sieht aber die "Gegenseite" nicht. Außerdem wird das wohl nichts zur Sache tun da es um das wahrscheinlich um das VERTEILEN des Films geht.

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Für immer. Er kann keine PMs schreiben oder lesen. Falls er als Gast mitliest, lass ihm einfach Deine Kontaktdaten hier.

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Er hat mit der DSL Leitung seiner Freundin einen aktuellen Kinofilm NICHT vollständig über peer-to-peer!!!

Ob der Film vollständig heruntergeladen wurde sieht aber die "Gegenseite" nicht. Außerdem wird das wohl nichts zur Sache tun da es um das wahrscheinlich um das VERTEILEN des Films geht.

Aber die Freundin hat den Film ja nicht verteilt, sondern gesaugt? Was bedeutet das dann?

Wegen Trinita:

RIP, alter Freund! :(

Solltest du zum Buddhismus/Hinduismus konvertieren, wäre dir ein Forumleben in neuer Gestalt evtl. möglich.

Wenn das Universum das so will...

@ Punk: sollte er längst kennen:

http://www.bf-games.net/forum/index.php?showtopic=45657

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Er hat mit der DSL Leitung seiner Freundin einen aktuellen Kinofilm NICHT vollständig über peer-to-peer!!!

Ob der Film vollständig heruntergeladen wurde sieht aber die "Gegenseite" nicht. Außerdem wird das wohl nichts zur Sache tun da es um das wahrscheinlich um das VERTEILEN des Films geht.

Aber die Freundin hat den Film ja nicht verteilt, sondern gesaugt? Was bedeutet das dann?

Wenn du über Torrent/P2P herunterlädst, lädst du mit hoher Wahrscheinlichkeit (falls nicht deaktiviert) die heruntergeladenen Teile der Datei wieder an andere hoch (du "seedest").

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Wenn du über Torrent/P2P herunterlädst, lädst du mit hoher Wahrscheinlichkeit (falls nicht deaktiviert) die heruntergeladenen Teile der Datei wieder an andere hoch (du "seedest").

Ja, aber in dem Anwaltsschreiben war ja anscheinend ausdrücklich NUR von DOWNLOAD die Rede, und dann?

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Wenn du über Torrent/P2P herunterlädst, lädst du mit hoher Wahrscheinlichkeit (falls nicht deaktiviert) die heruntergeladenen Teile der Datei wieder an andere hoch (du "seedest").

Ja, aber in dem Anwaltsschreiben war ja anscheinend ausdrücklich NUR von DOWNLOAD die Rede, und dann?

Diebstahl bleibt Diebstahl, auch wenn die "Beute" im Endeffekt unbrauchbar ist.

Man könnte höchstens mal prüfen, ob besagter Torrent absichtlich reingestellt wurde, um die Leute in die Falle zu locken. Das ist in D nämlich Anstiftung zur Straftat...

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Man könnte höchstens mal prüfen, ob besagter Torrent absichtlich reingestellt wurde, um die Leute in die Falle zu locken. Das ist in D nämlich Anstiftung zur Straftat...

Mit Torrent meinst du die gesaugte Filmdatei??

Aber wie soll der Beschuldigte das denn nachweisen?

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Aber ein wenig unmöglich ist das schon, was da den Filehostern auferlegt wird, oder?

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