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BF3: AGB von EA (Origin)

Empfohlene Beiträge

Betreff: Evtl. unzulässige EULA/AGB von Electronic Arts

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank, daß ich mich an Sie richten darf.

Ich fasse mich so kurz es geht.

Der Videospiel-Produzent Electronic Arts wird demnächst ein Spiel

herausbringen, daß wohlmöglich einer der meistverkauften Titel aller

Zeiten des Unternehmens werden könnte.

Auch ich hatte mir vorgenomme das Spiel "Battlefield 3" zu erwerben.

Nun ist mir aber folgender Sachverhalt schwer aufgestossen, den ich für

mich zum Anlass nehme, diesen Titel nicht zu erwerben.

Die Fa. Electronic Arts (kurz: EA), verlangt von den Nutzern die

Verwendung einer Firmeneigenen Vetriebsplattform mit Namen Origin. Das

Nutzen der o.g Software ist ausschließlich in Kombination mit Origin

anwendbar. Soweit so gut und nicht bedenklich.

Jedoch sind in der Linzenzvereinbarung zur Origin (der EULA) einige

Passagen die mich doch ziemlich nachdenklich stimmen. Da diese EULA

ziwmlich umfangreich ist. Wird es dem normalen User nicht auffallen.

Der Benutzer ermächtigt die Fa EA mit der Installation zur

"Druchleuchtung" des heimischen PC. EA ruft Hard und Software

informationen des GESAMTEN Rechners an, sowie installierte und

deinstallierte Programme, heruntergeladene Dateien, usw. Zusätzlich soll

angeblich der Fa. EA gestattet werden. Die gesammelten und natürlich

analysierten Daten an weitere Parteien weiter zu geben.

Hierzu vielleich als Anregung für Sie ein Artikel aus einem Fachmagazin,

der möglicherweise Ihr Interesse wecken könnte.

http://www.pcgameshardware.de/aid,841674/E.../Internet/News/

Ich würde mich persönlich sehr freuen, wenn sie mir Ihre Einschätzung

hierzu mitteilen könnten.

Über eine Antwort wäre ich überaus dankbar.

Bearbeitet von Elbarto
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Betreff: Evtl. unzulässige EULA/AGB von Electronic Arts

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank, dass ich mich an Sie wenden darf.

Ich fasse mich so kurz es geht.

Der Videospiel-Produzent Electronic Arts wird demnächst ein Spiel

herausbringen, das womöglich einer der meistverkauften Titel aller

Zeiten des Unternehmens werden könnte.

Auch ich hatte mir vorgenomme das Spiel "Battlefield 3" zu erwerben.

Nun ist mir aber folgender Sachverhalt schwer aufgestossen, den ich für

mich zum Anlass nehme, diesen Titel nicht zu erwerben.

Die Fa. Electronic Arts (kurz: EA) verlangt von den Nutzern die

Verwendung einer firmeneigenen Vetriebsplattform mit Namen Origin. Das

Nutzen von Battlefield 3 ist ausschließlich in Kombination mit Origin

anwendbar. Soweit so gut und nicht bedenklich.

Jedoch sind in der Linzenzvereinbarung zu Origin (der EULA) einige

Passagen, die mich doch ziemlich nachdenklich stimmen. Da diese EULA

ziemlich umfangreich ist, wird es dem normalen User nicht auffallen.

Der Benutzer ermächtigt die Fa. EA mit der Installation zur

"Druchleuchtung" des heimischen PCs. EA ruft Hard- und Softwareinformationen des GESAMTEN Rechners an, sowie installierte und

deinstallierte Programme, heruntergeladene Dateien, usw. Zusätzlich soll

angeblich der Fa. EA gestattet werden, die gesammelten und natürlich

analysierten Daten an weitere Parteien weiter zu geben.

Hierzu vielleicht als Anregung für Sie ein Artikel aus einem Fachmagazin,

der möglicherweise Ihr Interesse wecken könnte.

http://www.pcgameshardware.de/aid,841674/E.../Internet/News/

Ich würde mich persönlich sehr freuen, wenn sie mir Ihre Einschätzung

hierzu mitteilen könnten.

Über eine Antwort wäre ich überaus dankbar.

Ich habe mal die Rechtschreibfehler und die Zeichensetzung korrigiert. Das soll doch einen serioesen Eindruck machen, oder ?

Sollte ich welche vergessen haben, steht es jedem frei, diese zu korrigieren.

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Ich habe mal die Rechtschreibfehler und die Zeichensetzung korrigiert. Das soll doch einen serioesen Eindruck machen, oder ?

Ja, aber er hats doch schon längst verschickt und ne Antwort bekommen? :whistling:

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Habe mich mal an das bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht gewandt, mal schauen was von denen kommt und wie die das bewerten.

Und nebenbei noch etwas interessantes gefunden.

DOS – Datenschutz in Online-Spielen

Leitfaden

für Hersteller, Publisher und Betreiber

von Online-Spielen

b) Relevante Normen

• §§ 3a, 28 BDSG

• Anlage zu § 9 Satz 1 BDSG

• § 14 TMG

c) Restriktionen

Die Abfrage von personenbezogenen Daten beim Vertrieb des Online-Spiels ist auf die

Daten zu beschränken, die für den Vertrieb erforderlich sind. Darüber hinausgehende

Datenerhebungen bedürfen der Einwilligung des Nutzers. Es gilt ein Kopplungsverbot: Die

verantwortliche Stelle darf den Abschluss eines Vertrages nicht von einer Einwilligung des

Betroffenen in die Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten für Zwecke des

Adresshandels und der Werbung abhängig machen, wenn dem Betroffenen ein anderer

Zugang zu gleichwertigen vertraglichen Leistungen ohne die Einwilligung nicht oder nicht in

zumutbarer Weise möglich ist. Die Daten, die zum Zwecke des Vertriebs erhoben werden,

sind von den übrigen Bestands- und Nutzungsdaten für den Spielbetrieb zu trennen. Die

Vertriebsdaten sind zu löschen, wenn der Vertriebsvorgang abgeschlossen und die

Aufbewahrung nicht mehr erforderlich ist. Für den Nutzer muss transparent sein, wer jeweils

Daten verarbeitende Stelle ist und welche personenbezogenen Daten zu welchen Zwecken

erhoben und gespeichert werden. Insbesondere ist beim Online-Vertrieb über Art, Umfang

und Zweck der Erhebung aufzuklären (vgl. Abschnitt 16).

15. Datenschutzkonfiguration

a) Funktionalitätsbeschreibung

Den Spielern kann innerhalb des Online-Spiels die Möglichkeit gegeben werden, selber

einzustellen, wie mit ihren personenbezogenen Daten verfahren wird. Dies umfasst

beispielsweise Speicherfristen, Art und Umfang der zu verarbeitenden Daten oder eine

mögliche Weitergabe von Daten an Dritte bzw. Mitspieler.

b) Relevante Normen

• §§ 4a, 28 Abs. 3b BDSG

• §§ 13 Abs. 2 und Abs. 3 TMG

c) Restriktionen

Soll aus einer Datenschutzkonfiguration eine Einwilligung für die Verarbeitung von Daten

abgeleitet werden, so muss diese bewusst und eindeutig erklärt werden. Der Spieler muss

über die Konsequenzen der Konfiguration aufgeklärt werden. Eine Einwilligung kann in der

Regel nicht aus dem Umstand heraus fingiert werden, dass eine Konfiguration nicht geändert

wurde. Die Vornahme einer Einstellung darf nicht dafür ausschlaggebend sein, ob das Spiel

gespielt werden kann oder nicht.

https://www.datenschutzzentrum.de/dos/leitfaden-dos.pdf

Bearbeitet von SWIZZ=kettcar=
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Mal aus reiner Neugierde. Können nich ein paar Experten ein Eilverfahren anstreben und den Verkauf einer bedenklichen Software verzögern? Wäre zwar blöd für die Kinder die wie die Bekoppten sich freuen, aber im Nachgang könnte durch Nachbesserung auch eine größere Kundschaft erreicht werden..

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Habe mich mal an das bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht gewandt, mal schauen was von denen kommt und wie die das bewerten.

(...)

Du musst die Anfrage an den Datenschutzbeauftragen des Landes NRW senden, da der Fa. -Sitz von EA in Köln ist. Ich hatte zunächst den Bundesdatenschutzbeauftragen angeschrieben und bekam folgende Antwort:

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

- Az. VIII-501-1 II#3538 -

Sehr geehrter Herr ,

für Ihr Schreiben vom 23.9.2011 danke ich Ihnen. Leider kann ich mich Ihrer Eingabe in der Sache nicht annehmen. Nach dem Bundesdatenschutzgesetz sowie weiterer Gesetze erstreckt sich meine datenschutzrechtliche Zuständigkeit auf die öffentlichen Stellen des Bundes sowie auf die Telekommunikations- und Postdienstunternehmen.

Den Datenschutz im privaten Bereich (Unternehmen, Verbände, Selbständige usw.) kontrollieren die Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Sitz des Unternehmens.

Da die Firma Electronic Arts ihren Sitz in Köln hat, wäre für Ihr Anliegen der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW, Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf, E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de, zuständig.

Ich bitte Sie daher, sich mit Ihrem Anliegen direkt an die zuständige Stelle zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrg

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Mal aus reiner Neugierde. Können nich ein paar Experten ein Eilverfahren anstreben und den Verkauf einer bedenklichen Software verzögern? Wäre zwar blöd für die Kinder die wie die Bekoppten sich freuen, aber im Nachgang könnte durch Nachbesserung auch eine größere Kundschaft erreicht werden..

Gute Frage, vermutlich eher nicht. Die DVD´s sind gepresst, die EULA in Orgin hinterlegt. Vermutlich wird, wenn überhaupt die EULA im Nachgang geändert.

Aber immerhin. Es werden sich einige gewiefte User finden, die später herausfinden, was Origin sammelt. Aber immerhin hat der Datenschutz jetzt mal ein Auge auf die Sache geworfen, EA wird Post von einer öffentlichen Stelle bekommen und ebenfalls im Besten Fall merken, daß sie eben nicht schalten und walten können, wie sie wollen.

[iRONIE] OMG, stellt euch vor, ich habe dafür gesorgt, daß ggf BF3 nicht am 27.10 released wird !!!!! Äh ich muss weg, vielleicht nach Timbuktu.....[/iRONIE]

Bearbeitet von Elbarto
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[iRONIE] OMG, stellt euch vor, ich habe dafür gesorgt, daß ggf BF3 nicht am 27.10 released wird !!!!! Äh ich muss weg, vielleicht nach Timbuktu.....[/iRONIE]

Dann kriegen wir aber wirklich den OBER-MIMIMIMIMI-Award :daumenhoch:

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Bah, mir is übel, Vorbestellung soeben gecancelt, ich werde diese Platte nicht kaufen sie ist zerkratzt. Mit allen in anderen Threads angesprochenen "Problemchen" kann ich leben, aber nachdem ich mir den ganzen Mist wirklich mal durchlesen musste/durfte: nö danke, der Mist kommt mir nicht auf die Platte.

Ändern wirds nix, mir egal, ich will nich mehr, ich bleib dann lieber bei FH2 und Konsorten.

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Ich habe mal die Rechtschreibfehler und die Zeichensetzung korrigiert. Das soll doch einen serioesen Eindruck machen, oder ?

Ja, aber er hats doch schon längst verschickt und ne Antwort bekommen? :whistling:

Macht ja nix ... ich dachte vllt moechten auch Andere die entsprechende Stelle anschreiben, um den Eindruck von Geschlossenheit zu wecken und zu zeigen, dass es doch mehrere Menschen betrifft.

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Wirklich super Sache das sich da jemand drum kümmert. :daumenhoch:

Ob da was nützliches bei rauskommt, wird sich ja zeigen. Aber schaden kann es nichts.

Vielleicht sollten wir alle dazu mal noch den Datenschutz anschreiben...ähm zuspammen^^ :whistling:

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Habe mich mal an das bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht gewandt, mal schauen was von denen kommt und wie die das bewerten.

Und nebenbei noch etwas interessantes gefunden.

DOS – Datenschutz in Online-Spielen

Leitfaden

für Hersteller, Publisher und Betreiber

von Online-Spielen

b) Relevante Normen

• §§ 3a, 28 BDSG

• Anlage zu § 9 Satz 1 BDSG

• § 14 TMG

c) Restriktionen

Die Abfrage von personenbezogenen Daten beim Vertrieb des Online-Spiels ist auf die

Daten zu beschränken, die für den Vertrieb erforderlich sind. Darüber hinausgehende

Datenerhebungen bedürfen der Einwilligung des Nutzers. Es gilt ein Kopplungsverbot: Die

verantwortliche Stelle darf den Abschluss eines Vertrages nicht von einer Einwilligung des

Betroffenen in die Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten für Zwecke des

Adresshandels und der Werbung abhängig machen, wenn dem Betroffenen ein anderer

Zugang zu gleichwertigen vertraglichen Leistungen ohne die Einwilligung nicht oder nicht in

zumutbarer Weise möglich ist. Die Daten, die zum Zwecke des Vertriebs erhoben werden,

sind von den übrigen Bestands- und Nutzungsdaten für den Spielbetrieb zu trennen. Die

Vertriebsdaten sind zu löschen, wenn der Vertriebsvorgang abgeschlossen und die

Aufbewahrung nicht mehr erforderlich ist. Für den Nutzer muss transparent sein, wer jeweils

Daten verarbeitende Stelle ist und welche personenbezogenen Daten zu welchen Zwecken

erhoben und gespeichert werden. Insbesondere ist beim Online-Vertrieb über Art, Umfang

und Zweck der Erhebung aufzuklären (vgl. Abschnitt 16).

15. Datenschutzkonfiguration

a) Funktionalitätsbeschreibung

Den Spielern kann innerhalb des Online-Spiels die Möglichkeit gegeben werden, selber

einzustellen, wie mit ihren personenbezogenen Daten verfahren wird. Dies umfasst

beispielsweise Speicherfristen, Art und Umfang der zu verarbeitenden Daten oder eine

mögliche Weitergabe von Daten an Dritte bzw. Mitspieler.

b) Relevante Normen

• §§ 4a, 28 Abs. 3b BDSG

• §§ 13 Abs. 2 und Abs. 3 TMG

c) Restriktionen

Soll aus einer Datenschutzkonfiguration eine Einwilligung für die Verarbeitung von Daten

abgeleitet werden, so muss diese bewusst und eindeutig erklärt werden. Der Spieler muss

über die Konsequenzen der Konfiguration aufgeklärt werden. Eine Einwilligung kann in der

Regel nicht aus dem Umstand heraus fingiert werden, dass eine Konfiguration nicht geändert

wurde. Die Vornahme einer Einstellung darf nicht dafür ausschlaggebend sein, ob das Spiel

gespielt werden kann oder nicht.

https://www.datenschutzzentrum.de/dos/leitfaden-dos.pdf

Alles schön und gut, aber EA speichert keine Personenbezogenen daten, sondern nur IP Bezogene, das gilt in deutschland nicht als personen bezogen, da die Person hinter der IP nur per gerichtsbeschluss von dem ISP herausgegeben werden darf.

Bearbeitet von Krockeschinski
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Gast buschhans

Es ist eure entscheidung ob ihr euch auf Grund eines online Spieles von einem unternehmensnetzwerk ausspionieren lassen wollt.

Steam mit eingerechnet!

Ich bin gegen Spionage auf privaten PCs.

Wie wäre es mit einer Unterschriften Aktion?

Bearbeitet von buschhans
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