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Underdog

Urteil zu Kredit Gebühren: Rückerstattung auch nach Jahren!

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Aus gegebenem Anlass mache ich mal einen neuen Thread dazu auf, da es hier doch bei dem ein oder anderen um viele Geld gehen könnte.

Heute hat der Bundesgerichtshof geurteilt das Kreditinstitute (-also Banken) privaten Personen Bearbeitungsgebühren für Kreditleistungen im Fall von Verbrauchsgütern rückwirkend bis zu 10 Jahre (inkl. Zinsen) erstatten müssen, da diese Gebühren rechtswidrig waren.

Im Klartext heißt das also das Privatpersonen Geld für Finanzierungen wie Autos, Küchen, etc. zurück bekommt, denn in der Vergangenheit wurden grundsätzlich Bearbeitungsgebühren für diese Kreditverträge berechnet (was laut dem heutigen und Urteilen in der Vergangenheit wie gesagt nicht Gesetz konform war)

 

Kreditbearbeitungsgebühren: Erstattung auch nach Jahren

Der Bundesgerichtshof hat heute geurteilt: Banken und Sparkassen müssen Kreditkunden noch viel mehr Geld erstatten. Auch für ab November 2004 bis 2011 ausgezahlte Kredite müssen sie Bearbeitungs¬gebühren erstatten. Das sind schätzungsweise noch mal sieben Milliarden Euro - zusätzlich zu den gut drei Milliarden Euro, über die der Bundesgerichtshof bereits im Mai entschieden hatte. Grund: Die Verjährung beginnt erst Ende des Jahres 2011.
...
https://www.test.de/Kreditbearbeitungsgebuehren-Erstattung-auch-nach-Jahren-noch-4444333-0/


Das ganze läuft zwar schon länger und beim letzten Stand der Dinge war es so, dass die Erstattung nur rückwirkend bis zu wenigen Jahren möglich war, aber nun wurde es durch das Urteil nochmals rückwirkend um 10 Jahre verlängert. An einem eigenen Beispiel: Ich hatte vor 6 Monaten bei meiner Hausbank die Rückerstattung der Bearbeitungsgebühren für einen Neuwagen (BMW) angefordert. Erstattet wurden mir 800 Euro.
 
Aber aufpassen, die Banken erfahren durch die Urteile momentan hohe Verluste und tun natürlich alles um diese zu begrenzen. Die Geier wollten mir zuerst nur 350 Euro erstatten und haben das dann frecher Weise auch noch „Kulanz“ genannt. Hier dazu auch mal was anhand eines anderen Beispiels.:
 

Das seltsame Verhalten der Banken bei der Rückforderung von Bearbeitungsgebühren

Eine Vielzahl von OLGs haben zwischenzeiltlich festgestellt, dass die Vereinbarung von Bearbeitungsgebühren bei Darlehensverträgen im Rahmen der AGB rechtswidrig ist. Am 13.5 2014 ist "Showdown" vor dem BGH. Zwischenzeiltlich glänzen einige Verbraucherbanken mit seltsamen Verhalten

http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/das-seltsame-verhalten-der-banken-bei-der-rueckforderung-von-bearbeitungsgebuehren


  
Kurzum, sie versuchen die Leute natürlich zu verarschen um die Kosten gering zu halten, es geht hier schließlich um Milliarden.

Von diesem Verhalten der Banken kann man halten was man will, wichtig ist nur das man sich selber auskennt und seine Rechte kennt. Dann fügen sie sich auch. Wer sich mit dem Prozedere nicht auskennt oder nicht weiß wie und in welchem Rahmen er Banken ansprechen soll, sollte sich an eine Verbraucherschutz oder Kundenbetreuungsstelle wenden, die helfen idR bei so was weiter.
 
Ich kann jedenfalls nur jedem Empfehlen genau zu prüfen was er wo und bei wem finanziert hat und die entstandenen Gebühren samt Zinsen einzufordern! Vor allem mit dem Urteil (Rückwirkend bis 10 Jahre) kann es sich dabei um viel Geld handeln. Ich hab da zB. noch ein paar andere ältere Kredit Verträge die ich jetzt zunächst mal dahingehend prüfen muss, aber da dürfte noch so einiges an Geld bei rum kommen.
 
Hier auch noch ein hilfreicher Link zum Thema: 
 

Mustertexte Kreditbearbeitungsgebühr Infodokument

Banken dürfen für Kredite keine Bearbeitungs­gebühren verlangen. Entsprechende Klauseln in ihren Geschäfts­bedingungen sind unzu­lässig. Das haben der Bundes­gerichts­hof (BGH) und zahlreiche weitere Gerichte entschieden. Die Folge: Kredit­kunden können Erstattung von vielen Milliarden Euro verlangen. test.de und Finanz­test bieten Ihnen einen Muster­brief für die Rück­forderung.

https://www.test.de/Mustertexte-Kreditbearbeitungsgebuehr-Fordern-Sie-Ihr-Geld-zurueck-4309427-0/

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Hier sehen aber mehr rein und da es wirklich ganz direkt um das eigene Geld geht....

 

Der G&P Bereich wird zudem von vielen einfach nicht wirklich beachtet. ;-)

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Laut: BGH, Az. XI ZR 348/13 und Az. XI ZR 17/14 
Muss man vor dem 31. Dezember 2014 aktiv werden, um sein Geld zurück zu bekommen- ich hab meinen Fall bei Bankright am Montag Online Eingeschickt und mein Geld kam heute an. *YEAH!!!!* Ich hab bei ihnen nachgefragt und die nehmen Fälle bis zum 14. Dezember an ,die realistisch "durchgehen" (Versand zu Weihnachten, Bearbeitung von Banken etc.) Mich interessiert wie lange es im Schnitt bei euch gedauert hat? Hat jemand mit einem Musterbrief oder Rechtsanwalt Erfolg gehabt?

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Erster Brief wurde abgelehnt, dem zweiten wurde statt gegeben, Kohle war dann am nächsten Tag schon auf´m Konto.

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Und die Bank von denen ich diese "Gebühr" zurückfordern könnte gibts in Europa nicht mehr. Die haben sich 2008 in die Staaten verpis*t

 

Außerdem weiß ich die Höhe nicht mehr weil ich,nachdem ich den Kredit zurückbezahlt hatte alles von dieser Bank vernichtet und diesen Pennern untersagt habe mich anzurufen oder mir Werbung zu schicken.

 

Hat in diesem Fall sogar mal funktioniert.

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Erster Brief wurde abgelehnt, dem zweiten wurde statt gegeben, Kohle war dann am nächsten Tag schon auf´m Konto.

Die können ablehnen was sie wollen, wenn der Kreditvertrag in der Frist liegt MUSS die Bank die Bearbeitungsgebühren erstatten.

Es gibt übrigens auch schon ein Urteil dazu wenn man alte Finanzierungs Verträge nicht mehr vorlegen kann, weil sie einfach weg sind. Da wurde durch einen Kunden darauf geklagt das die Bank die Daten in ihren Unterlagen nachprüfen kann/muss und im Zuge dessen auch dann die Bearbeitungsgebühren zurück zu zahlen hat wenn der Kunde keine Verträge mehr vorlegen kann.

Vernünftige Banken stellen sich aber selbst in so einem Fall mittlerweile nicht mehr quer und bezahlen auch ohne Originalvertrag anstandslos die Gebühren zurück, denn einen Rechtsstreit würden sie idR eh verlieren. Ich hatte zB. für 3 alte Verträge Forderungen gestellt, von denen ich bis auf ein paar Daten wie zB. Kennzeichen oder Fahrgestell Nummer wirklich nichts mehr hatte.

In 2 Fällen hat die Bank die Forderung sofort anerkannt, in einem anderen Fall wollte sie den alten Vertrag haben….nach einem weiteren Brief und dem etwas direkteren Hinweis das dies keine Voraussetzung ist haben auch die sich dann gefügt. Sind dann summa summarum insgesamt mal eben ein paar tausend Euro zusätzlich auf dem Konto, finde ich ganz nett. ^^

Also nichts vom Pferd erzählen lassen und vor allem nicht von allglatten Sachbearbeitern abwiegeln lassen, die versuchen es halt einfach nur. Aber wenn eine Forderung innerhalb der Frist liegt muss die Bank sie wie gesagt auszahlen, da können sie sich winden wie sie wollen und ist der alte Vertrag schon lange weg ist auch das kein größeres Hindernis mehr.

 

PS: Das ganze gilt übrigens auch für Immobilien Finanzierungen und da es da um richtig hohe Summen geht fällt die Rückerstattung dementsprechend hoch aus.

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PS: Das ganze gilt übrigens auch für Immobilien Finanzierungen und da es da um richtig hohe Summen geht fällt die Rückerstattung dementsprechend hoch aus.

 

tl;dr

Gilt das nur für Banken oder auch wenn ich einen Kredit bei einer Versicherung genommen hab?

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PS: Das ganze gilt übrigens auch für Immobilien Finanzierungen und da es da um richtig hohe Summen geht fällt die Rückerstattung dementsprechend hoch aus.

Gilt das nur für Banken oder auch wenn ich einen Kredit bei einer Versicherung genommen hab?

 

Gilt auch im Fall von Versicherungen.:

 

Erst nach zehn Jahren verjähren die Rückzahlungsansprüche der Verbraucher. Bank- und Versicherungskunden, die einen Kreditvertrag ab dem 29. Oktober 2004 abgeschlossen und unzulässige Kreditbearbeitungsgebühren gezahlt haben, können diese zurückverlangen. Allerdings endet die Frist dafür am 31. Dezember 2014. 

....

http://www.welt.de/finanzen/verbraucher/article133940543/So-fordern-Sie-Kreditgebuehren-von-der-Bank-zurueck.html

 

 

Denn es ist ja egal wer den Vertrag abgeschlossen und die unrechtmäßigen Gebühren berechnet hat.

 

PS: Aber nicht vergessen, noch diesen Monat nachvollziehbar bei der jeweiligen Institution anmelden/einfordern, sonst wars das mit der Rückzahlung.^^

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PS: Aber nicht vergessen, noch diesen Monat nachvollziehbar bei der jeweiligen Institution anmelden/einfordern, sonst wars das mit der Rückzahlung.^^

Nur für Fälle bis Ende 2011, korrekt? Für Sachen aus 2012 sollte man doch das nächste Jahr noch Zeit haben?

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Mich nervt es gerade tierisch, das ich erst jetzt darüber gestoßen bin. Müsste da erst alles raussuchen und die Zeit ist knapp :trollface:

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War, soweit ick mich recht erinnere, dat erste Urteil, wo die Verjährungsfrist nich definiert wurde. Wurde durch´n zweites Urteil auf 10 Jahre festgesetzt.

 

€: Zumindest ging´s bei mir um ´nen Kredit von 2008.

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