Zum Inhalt springen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

Underdog

"Rettung" von alten SF-Rabatten (KFZ Versicherung)

Empfohlene Beiträge

Hie mal eine sehr nützliche Info bezüglich des Erhalts von SF Klassen (Schadenfreiheitsklassen) im Fall von inaktiven KFZ Versicherungen, die für den ein oder anderen Interessant sein dürfte und viel Geld sparen kann.

Mir ist vor ein paar Tagen eingefallen das ich ja noch eine inaktive KFZ Versicherung mit einem Rabatt (SF17) aus einem älteren Vertrag habe. Dieser Altvertrag würde dieses Jahr 7 Jahre alt werden und somit Gefahr laufen gelöscht zu werden, was ja eine Verschwendung wäre, denn sowas kann man ja eventuell immer mal wieder brauchen wenn man ein weiteres Fahrzeug anmeldet.

Zur Erklärung.
Die meisten Versicherer löschen die Daten und Nachweise inaktiver KFZ Versicherungen nach 7 Jahren und dann sind auch alle darin enthaltenen Prozente futsch.

Um das zu verhindern wollte ich mir eigentlich einfach ein günstiges gebrauchtes Motorrad kaufen und dieses über den SF Rabatt aus dem alten Vertrag anmelden, damit besagte Prozente aus dem Vertrag „gerettet“ werden und nicht verfallen, denn wenn man ein neues Fahrzeug anmeldet, sind die Prozente wieder für mindestens 7 Jahre „sicher“. 

Aber es gibt auch eine andere, viel einfachere Möglichkeit und das ist folgende.:
Nämlich eine „Bescheinigung gemäß Paragraph 5 des Pflichtversicherungsgesetzes“ und wenn man diese Bescheinigung beantragt, bleiben alle Prozente und SF Rabatte aus einem alten KFZ Versicherungsvertrag unabhängig vom Zeitraum dessen Inaktivität komplett und nachweislich erhalten. Egal ob man nun erst nach 8 Jahren, oder 20 Jahren ein anderes KFZ damit anmeldet. Mit dieser Bescheinigung kann man also später zu irgendeiner Versicherung gehen und auf Basis der darin enthaltenen Prozente erneut ein KFZ anmelden.

Die Versicherer sind zur Ausstellung dieses Dokuments verpflichtet, hängen das aber logischerweise nicht an die große Glocke und viele wissen daher gar nicht, das es eine solche Bescheinigung überhaupt gibt.

Der Riesen Vorteil ist wie gesagt, das damit SF Rabatte aus inaktiven Verträgen nicht nach einer gewissen Zeit verfallen und somit quasi unbegrenzt erhalten bleiben bis man sie wieder benötigt, bspw. um sie irgendwann später für einen Zweit oder Drittwagen, oder auch ein Motorrad zu nutzen.

Diese Bescheinigung hat denselben Stellenwert wie eine Urkunde, wird von allen Versicherungen akzeptiert und ist auch nur im Original gültig. Wenn man damit dann später ein KFZ anmeldet, wird die Bescheinigung einbehalten und der neue Vertrag läuft mit den dort eingetragenen Prozenten, bzw. der entsprechenden SF Klasse.

Da es ja bestimmt einige gibt die ebenfalls noch inaktive Verträge haben und nicht wollen das die dort enthaltenen SF Rabatte verfallen, kann das eine wichtige Info sein die viel Geld spart.  

Hier auch mal zum Nachlesen der genaue Gesetzestext.: 

Quote

Das Versicherungsunternehmen hat dem Versicherungsnehmer bei Beendigung des Versicherungsverhältnisses eine Bescheinigung über dessen Dauer, die Anzahl und Daten während der Vertragslaufzeit gemeldeter Schäden, die zu einer Schadenzahlung oder noch wirksamen Schadenrückstellung geführt haben, auszustellen; ist die Rückstellung innerhalb einer Frist von drei Jahren nach ihrer Bildung aufgelöst worden, ohne daß daraus Leistungen erbracht wurden, so hat der Versicherer auch hierüber eine Bescheinigung zu erteilen. Während des Versicherungsverhältnisses hat das Versicherungsunternehmen dem Versicherungsnehmer jederzeit eine Bescheinigung nach Satz 1 innerhalb von 15 Tagen ab Zugang des entsprechenden Verlangens bei dem Versicherungsunternehmen zu erteilen.
...
https://dejure.org/gesetze/PflVG/5.html

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen



  • Wer ist Online   0 Benutzer

    • Keine registrierten Benutzer online.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.