Steele 0 Melden Teilen Geschrieben 21. Mai 2004 hi, da ich in nächster zeit, bilder von freunden auf meienr Homepage veröffentlichen will, brauch ich ja ne einwilligung, von jedem....so nun die frage hat jemand ne ahnung, wie so ein "einwilligungs-formular" aussehen muss? ich will, das sich die personen dazu bereiterklären, dass ich die bildern und den von ihnen angegebenen text veröffentlichen darf. also falls jemand ne ahnung hat...bitte posten...vllt ham mer hier jan anwalt oder so... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Tino 0 Melden Teilen Geschrieben 21. Mai 2004 wenn du sie persönlich kennst frag sie doch einfach bei unserer Klassenhomepage hat uns auch keiner gefragt (wäre aber keiner dagegen gewesen) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Steele 0 Autor Melden Teilen Geschrieben 21. Mai 2004 also mir hat man gesagt, das ich da ne schriftliche ermächtigung brauch... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
*JF*Diablo 2 Melden Teilen Geschrieben 21. Mai 2004 Oder setz selber ein Schreiben auf, daß Ihr dann unterschreibt. Kann man doch ganz einfach machen. Es sei denn das sind Nacktfotos von Claudia Schiffer oder Heidi Klum. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Steele 0 Autor Melden Teilen Geschrieben 21. Mai 2004 ok, ich werds versuchen, aber trotzdem danke... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Major Koenig 0 Melden Teilen Geschrieben 21. Mai 2004 wer soll denn von dir diese einverständniserklärung verlangen? wenn du nur bilder deiner freunde auf die seite packen willst, brauchst du sowas nicht. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Firlefanger 0 Melden Teilen Geschrieben 21. Mai 2004 Wenn Du Bilder von Personen im Internet veröffentlichen willst brauchst Du, um jedem Ärger aus dem Weg zu gehen, eine Einwillig der Personen. Diese solltest Du schriftlich einholen, weil ansonsten im Zweifelsfall Aussage gegen Aussage steht. Da bekommt dann in der Regel die Person Recht, die ihre Persönlichkeitsrechte verletzt sieht. Sind es Aufnahmen, bei denen die Person Teil einer Gruppe ist (z.B. eine Klasse auf Klassenfahrt vor dem Brandenburger Tor) dann gilt es nicht. Strittig sind Aufnahmen von irgendlwelchen Parties. ICh wäre da eher vorsichtig. Wie heißt es so schön: Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand. Musterschreiben siehe nächsten Beitrag. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
wurstblinker 0 Melden Teilen Geschrieben 21. Mai 2004 du gibst jedem einen dieses Schreibens und lässt es gegenzeichnen. Dann kann dir keiner was wenns mal Stress gibt. datum usw. Hiermit erkläre ich, Namedeinesfreundes, mich damit einverstanden, das auf der Homepage: www.namedeinerhomepage.de des betreibers: dein name, anzahl Bilder von mir auf unbegrenzte Zeitveröffendlicht und dargestellt werden. Unterschrift oder sowas in der Art, dann biste fein raus Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Steele 0 Autor Melden Teilen Geschrieben 21. Mai 2004 danke.... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...