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Speznas

Windows 7

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Ich kann mit dem Win7 Startmenue nix anfangen. Ich brauche das Win95 Startmenue!

Dann könnte eventuell noch dieses etwas nützen...Win 7 Startmenue Tipp.

Auch könnte man es mit dem CSMenu.

Info zu CSMenu.

Und hier eine Anleitung

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Geschrieben (bearbeitet)

wo kann man skins für win7 runterladen? google spuckt nicht wirkllich was aus

Bearbeitet von MadM!lo
Geschrieben

Guck mal bei Deviantart unter den Windows Vista Styles.Da sind ganz viele fuer Windows 7.

Geschrieben

hab jetzt ein gefunden, der auch unter 7 laufen sollte. Die frage ist jetzt nur, wie ich den installiere?!

Geschrieben

Damit andere Visual Styles funktionieren, musst du dein System "patchen".Andernfalls akzeptiert die eingebaute Schutzfunktion von Windows keine Styles von Drittanbietern.Google einfach mal nach einem Themepatcher fuer Win 7.Wenn du dein System dann gepatcht hast, musst du den Wunschstyle lediglich nach "C:\Windows\Resources\Themes\" kopieren und auf die .msstyle Datei einen Doppelklick machen.Im darauffolgendem Fenster kannst du dann den Style auswaehlen und uebernehmen.

Geschrieben
Big Brother is watching with you

Microsoft schert sich nicht um deutsches Datenschutzrecht

Mit dem neuen Media Center werden Windows-7-Anwender Zugriff auf Microsofts Online-Services haben. Wer allerdings die TV- und VoD-Dienste nutzen möchte, sollte mehr als nur einen Blick auf die zugehörige Datenschutzerklärung werfen. Microsoft räumt sich die nahezu schrankenlose Verwendung anfallender Informationen ein. Sollte der Konzern tatsächlich wie angekündigt verfahren, wäre das fast durchgängig rechtswidrig.

Das Media Center soll den Einzug von Windows 7 in die Wohnzimmer attraktiv machen. Bei der Nutzung der Services, etwa IP-Fernsehen und Video-on-Demand, fallen jede Menge Daten an, die Microsoft sammeln und verwerten könnte, etwa das Zapping-Verhalten. Außerdem soll die Nutzung der verschiedenen Online-Dienste, aber auch die Software Registrierung, die Angabe von Bestandsdaten erforderlich machen.

Bereits seit April 2009 gelten für die vielen tausend deutschen Beta- und Release-Candidate-Tester Datenschutzbestimmungen, die darüber Aufschluss geben sollen, wie Microsoft mit diesem Informationswust umzugehen gedenkt. Diese Bestimmungen findet man bei Aufruf des Media Center, explizit zustimmen muss man ihnen nicht.

Die Online-Dienste des Media Center unterliegen der Definition eines Telemediums, sodass der Nutzer nach Paragraf 13 des Telemediengesetzes (TMG) vor der Erhebung von Daten klar und verständlich über die geplante Verwendung derselben aufgeklärt werden müsste.

Dabei genügt nicht einmal die Datenschutzerklärung selbst den gesetzlichen Anforderungen. Sie ist alles andere als verständlich, enthält sie doch zahlreiche Gemeinplätze und hat einen Umfang von rund 31 000 Zeichen Text, was in etwa vier vollbedruckten c't-Seiten entspricht. Die in Deutsch abgefasste Erklärung lässt sich nicht ausdrucken, ein Link zu einer ausdruckbaren Website führt zur englischsprachigen Variante.

Nicht zuletzt behält Microsoft sich vor, die Erklärung jederzeit zu ändern, wobei der Nutzer sich bitte selbst über die Änderungen informiert halten soll. Die gesetzlich vorgesehene Aufgabenverteilung sieht das Gegenteil vor: Microsoft muss seine Nutzer informieren.

Was Microsoft in der Erklärung geflissentlich übergeht: Die Aufklärung über beabsichtigte Nutzungen von Daten führt keineswegs dazu, dass diese Nutzungen dann auch rechtmäßig werden. Dies betrifft vor allem die geplante Verwendung von „persönlichen Informationen“, womit allem Anschein nach Bestandsdaten wie Name, Adresse, Telefonnummer und Geburtsdatum des Kunden gemeint sind.

Überhebliche Erhebung

So behält Microsoft sich vor, diese Daten „zur Verbesserung des Produkts“ zu verwenden. Es ist bereits fraglich, was damit gemeint sein soll – Microsoft wird das Produkt wohl kaum verbessern, indem das Unternehmen die Adresse des Nutzers auf die Packung schreibt. Tatsächlich dürfte sich dahinter der Vorbehalt verbergen, die Daten für eine Zielgruppenanalyse zu verwenden. Adresse und Vorname etwa geben bereits aussagekräftige Hinweise auf Einkommen und Bildungsstand. Die beabsichtigte „Verbesserung“ des Produkts könnte dann aus der Anpassung an die Bedürfnisse der ermittelten Hauptzielgruppe bestehen.

Dieses Vorgehen ist aber ohne ausdrückliche Einwilligung des Betroffenen gesetzeswidrig. Paragraf 14 TMG bestimmt, dass Bestandsdaten, insbesondere also Name und Adresse, ohne Einwilligung des Betroffenen grundsätzlich nur zum Zweck der Vertragsdurchführung verwendet werden dürfen. Dazu zählt nicht die Verwendung im Rahmen von Marketinganalysen.

Ob der Nutzer zu einer besonders interessanten Gruppe zählt, dürfte er nach kurzer Zeit an der Frequenz eingehender Werbeanrufe und Werbe-Mails ablesen können. Ausweislich der Datenschutzerklärung sollen die Daten nämlich verwendet werden, um „Veranstaltungen“ und „neue Produktveröffentlichungen“ anzukündigen. Kurz gesagt: um Direktmarketing zu betreiben. Microsoft möchte die Daten nicht nur selbst nutzen, sondern ausdrücklich zur Versendung von „Direktwerbung“ an andere Unternehmen weitergeben. Das ist datenschutzrechtlich unzulässig.

Erfolgt die Werbung per Mail, Fax oder Telefon, liegt zudem ein Verstoß gegen Paragraf 7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vor. Die Überschrift dieser Norm bezeichnet ein solches Vorgehen als „unzumutbare Belästigung“. Anders läge die Sache nur, wenn der Nutzer sein Einverständnis erklärt hat. Um dieses anzunehmen, reicht ein kaum auffindbarer Hinweis in einer Datenschutzerklärung, selbst wenn deren Kenntnisnahme bestätigt werden müsste, nach gesicherter Rechtsprechung nicht aus.

Unsicherer Hafen

Microsoft geht sogar noch einen Schritt weiter: Gemäß den Datenschutzbestimmungen will das Unternehmen nicht nur die durch Nutzung des Media Center gewonnenen Daten selbst verwenden, sondern diese um Informationen aus „anderen Microsoft-Diensten“ und sogar fremder Unternehmen ergänzen. Die Angabe einer MSN-Hotmail-Adresse im Media Center würde also genügen, um Microsoft die gewünschte Ergänzung durch die vollständigen Adressdaten zu ermöglichen, die bei Registrierung der Mail-Adresse an anderer Stelle angegeben wurden.

Durch den pauschalen Verweis auf die Verwendung von Daten, die man von „anderen Unternehmen“ erlangt, behält Microsoft sich vor, auch widerrechtlich erlangte Informationen in das Nutzerprofil zu übernehmen – ob das Drittunternehmen sich um Datenschutz schert, liegt ja nicht in der Hand von Microsoft.

Es trägt wenig zur Beruhigung bei, dass Microsoft erklärt, man halte sich an die „Safe-Harbour-Vereinbarung“. Es stimmt nämlich nicht. Ein Pfeiler dieses Datenschutzübereinkommens der USA mit der EU ist die Wahlmöglichkeit („choice“) des Betroffenen bei der Datenverarbeitung. Der Verwendung von besonders sensiblen Daten, etwa Name, Anschrift oder Geburtsdatum zu anderen Zwecken als der Vertragsdurchführung muss der Nutzer nach dieser Vereinbarung explizit zustimmen („opt in“) und der Verwendung von anderen Daten widersprechen können („opt out“). Beides sieht Microsoft jedenfalls in der Datenschutzerklärung nicht vor. Quasi en passant sollen die Daten auch noch in beliebige andere Länder übermittelt werden können.

Auf unsere Anfrage hin teilte Microsoft mit, dass insbesondere die Nutzung von Daten zu Marketingzwecken nur nach ausdrücklicher Einwilligung des Betroffenen erfolge; zudem werde der Nutzer auf jede Datenerhebung „explizit hingewiesen“. Allerdings: Allein dieser Hinweis genügt nicht. Die deutsche Gesetzeslage erfordert für jeden Einzelfall, also etwa der Inanspruchnahme eines weiteren Online-Diensts des Media Center, eine erneute Datenschutzerklärung und gegebenenfalls eine Einverständniserklärung.

Nach Meinung von Microsoft werden die gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten. Dass derzeit die ausdruckbare Version der Erklärung nur in englischer Sprache verfügbar sei, sei ein „Bug“. Die Bestandsdaten erhebe man im Rahmen der Windows-Registrierung auf freiwilliger Basis und speichere sie getrennt von den Nutzungsdaten, versicherte Unternehmenssprecher Thomas Baumgärtner gegenüber c't. Keinesfalls nutze man sie für Marketingzwecke.

Wenn Microsoft aber versichert, tatsächlich nicht wie in der Datenschutzerklärung beschrieben zu verfahren, ist rätselhaft, warum man es sich dort gleichwohl vorbehält. Glaubt man der Aussage, wäre die Datenschutzerklärung inhaltlich falsch. Letztlich wird man Microsoft zumindest schlicht glauben müssen, dass persönliche Daten dort gut aufgehoben sind.

Konsequenzen

Es bleibt die Frage nach den Konsequenzen der unzweifelhaft vorhandenen Verstöße gegen das deutsche Datenschutzrecht. Die deutschen Vorschriften dürften grundsätzlich anwendbar sein. Eine Privilegierung nach Paragraf 3 TMG, wonach das Recht des Staates gelten soll, in dem der Anbieter seinen Sitz hat, gilt nur für Firmen in EU-Mitgliedsstaaten, nicht aber für US-Unternehmen. Darüber hinaus dürfte die Verletzung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen ein in Deutschland begangenes Delikt darstellen.

Der Betroffene kann sich daher nach Artikel 40 EGBGB (Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch) aussuchen, ob er deutsches oder US-amerikanisches Recht angewendet sehen will. Es besteht für ihn folglich die Möglichkeit, der Verwendung der erhobenen Daten zu widersprechen und zukünftige Unterlassung zu fordern, und zwar auf Grundlage des Telemediengesetzes, aber wohl auch unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes.

In Betracht kommt außerdem ein Vorgehen der jeweiligen Datenschutzbeauftragten der Länder als Aufsichtsbehörden nach Paragraf 38 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz). Zuständig sind die jeweiligen Landesbehörden für Datenschutz, in deren Bezirk der Nutzer das Produkt verwendet. Nachdem allerdings vergleichbare Klauseln kleinerer Unternehmen in der Vergangenheit oft unbeanstandet blieben, muss bezweifelt werden, ob man dort Handlungsbedarf sieht. Vielleicht kann der Rahmen der in Betracht kommenden Bußgelder – immerhin bis zu 50 000 Euro im Einzelfall – hier motivierend wirken. Einen zahlungskräftigen Schuldner hätte man jedenfalls.

Microsoft unterliegt als amerikanisches Unternehmen im Rahmen der Safe-Harbour-Vereinbarung darüber hinaus der datenschutzrechtlichen Aufsicht der US-amerikanischen Handelsaufsicht, also der Federal Trade Commission (FTC). Auch Einzelpersonen wird in der Übereinkunft ausdrücklich das Recht eingeräumt, dort Beschwerden anzubringen. Die Behörde dürfte allerdings erst aktiv werden, wenn die Beschwerden ein gewisses Ausmaß annehmen. Zudem würde dort nur auf die Einhaltung der Mindeststandards der Safe-Harbour-Vereinbarung hingewirkt, sodass nur eine geringfügige Verbesserung erreicht werden kann.

Fazit

Das Beispiel dokumentiert erneut ein grundsätzliches Problem des Datenschutzrechts: Zwar sind hierzulande gesetzliche Regelungen vorhanden, um ein angemessenes Datenschutzniveau zu gewährleisten. Diese Bestimmungen werden jedoch so selten durchgesetzt, dass es für die meisten Unternehmen betriebswirtschaftlich vertretbar ist, sie auf die leichte Schulter zu nehmen. Die aufgrund der Datenschutzskandale der vergangenen Monate diskutierten Gesetzesverschärfungen sind vor diesem Hintergrund Augenwischerei, da auch noch so strenge Gesetze wirkungslos bleiben, wenn Verstöße nicht spürbar sanktioniert werden – oder Betroffene sich in größerer Zahl zur Wehr setzen.

Die Redmonder Konzernzentrale wiegelte in einer Stellungnahme gegenüber c't ab. Man sammle Daten nur auf Grundlage bestehender Gesetze, versicherte uns Microsoft pauschal. Keinesfalls werde man die Datenschutzerklärung zum Windows Media Center nutzen, „um uns einzuräumen, Daten für Marketingzwecke zu nutzen“, heißt es in einer Mitteilung aus Redmond wörtlich und diametral entgegengesetzt zur Erklärung selbst. Eine Änderung der deutschen Erklärung hält man nicht für nötig: „Die zuletzt im April 2009 erneuerte Datenschutzerklärung wird auch gültig sein, wenn Windows 7 am 22. Oktober auf den Markt kommen wird.“ (hob)

Christian Franz ist Rechtsanwalt LL.M. in der Düsseldorfer Kanzlei Strömer Rechtsanwälte.

Quelle: Heise.de

Geschrieben

Und nun die Frage, die alle interessiert: Wayne? :confused:

Wird vor dem Marktstart in Deutschland sowieso abgeändert. Im Text steht ja, dass es bisher keine deutsche Fassung gibt. Und wenn MS da nicht spurt, schalten sich die Wächter der EU wieder ein :rolleyes:

Geschrieben

Find's immer wieder erfrischend, dass vor dem Marktstart eines Produktes von Microsoft ein riesen Geschrei über sowas gemacht wird. Immer schön feste druff auf MS. Panikmache ftw. Dabei dürften sich in geschätzten 95% der deutschen Haushalte irgendwelche Bonuskarten von Tante Emma und Bäcker Horst usw befinden, bei deren Abschluss man bereitwillig all seine Daten abgegeben hat, ohne sich auch nur einen Gedanken über Konsequenzen gemacht zu haben. Und im Gegensatz zu den ganzen Bonuskarten, kann man bei den meisten Programmen die Nachhausetelefonier-Funktion unterbinden...

Geschrieben

Ich habe dieses Media Center ja schon bei Vista nicht benutzt. Und schätze das ich auch bei Windows 7 dieses Programm nicht nutzen werde.

Und diese blöden Bonuscards (du meinst doch Payback und diese Tankstellenkarten,Oder ?)nutze ich genausowenig wie dies Treuepunkte diverser Ladenketten.

Geschrieben

Och, das neue Media Center in 7 ist eigentlich gut, vorausgesetzt man hat entsprechend Zeug zum angucken/anhören. Und in dem Text oben ging es, wenn ich nicht ein mal zu viel überflogen hab, ja lediglich um die mit dem Media Center verbundenen Internetdienste, die abgesehen davon sowieso größtenteils nur in den USA verfügbar sind.

Geschrieben

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Wusst ich noch garnicht. ^_^

Geschrieben

Bei der Shake-Funktion stellt sich mir wieder die Frage nach dem Sinn. Beim surfen benutzt man Tabs und alles andere macht man im Vollbild. Viel besser find ich die Funktion, das man die Fenster rechts und links an den Rand schieben kann, wo sie jeweils auf die Hälfte des Bildschirms skaliert werden. Das ist sehr praktisch um Dateien von A nach B, zb. im Netzwerk zu kopieren.

Geschrieben

Reagiert das nur bei mir so träge?

Geschrieben

Hi, hab kurz ne Frage: Nochmal zur sauberen Installation:

Wenn ich 7 installiere wird doch nur eine Partition überschrieben und wieder "sauber", oder?

Wie schaffe ich es dass alles wieder frisch wird?

Hab jetzt auf einer Partition 7 RC und auf der anderen Vista.

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