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Waffeninitiative Schweiz

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Waffen-Initiative: Worum geht es?

Das Risiko, dass Menschen sich oder andere mit Waffen gefährden, soll eingeschränkt werden. Das will die Initiative «Für den Schutz vor Waffengewalt». Sie verlangt, dass Armeewaffen im Zeughaus gelagert werden. Wer eine Waffe besitzen will, muss zudem beweisen, dass er sie braucht und dass er damit umgehen kann.

In jedem dritten Haushalt der Schweiz befindet sich heute mindestens eine Waffe. Schätzungen gehen davon aus, dass über zwei Millionen Revolver, Pistolen und Gewehre im Umlauf sind. Rund 1,7 Millionen dieser Waffen stammen aus den Beständen der Armee, gehören aktiven oder ehemaligen Soldaten.

Jahrelange Diskussion

Die Diskussion um den Umgang mit Waffen beschäftigt die Schweiz schon längerer Zeit. Bereits im Jahr 1993 stimmte das Volk mit grossem Mehr einem Verfassungsartikel gegen den Waffenmissbrauch zu. Die Gesetze zum Umgang mit Waffen wurden in der Folge teilweise angepasst. So dürfen Armeeangehörige etwa keine Munition mehr nach Hause nehmen oder sie können ihre Waffe freiwillig im Zeughaus lagern.

Initiative soll «Volkswillen umsetzen»

Tötungsdelikte mit Waffen, wie etwa die Ermordung der Skirennfahrerin Corinne Rey-Bellet 2006 oder der Amoklauf im Zuger Parlament im Jahr 2001 schreckten die Öffentlichkeit aber immer wieder auf.

Auch unter dem Eindruck dieser Ereignisse fand sich 2007 eine grosse Allianz aus 60 Parteien und Organisationen zusammen. Sie sind der Ansicht, der Volkswille von 1993 sei nicht genügend umgesetzt worden, das Parlament habe griffige Gesetze verhindert. Die Allianz lancierte deshalb 2007 die Volksinitiative «Für den Schutz vor Waffengewalt». Im Februar 2009 wurde sie mit 107'000 gültigen Unterschriften eingereicht.

Die Initiative verfolgt zwei Hauptziele: Sie will die Anzahl der verfügbaren Waffen senken und sie will die Kontrolle über die vorhandenen Waffen verbessern und zentralisieren.

Armeewaffen ins Zeughaus

Die wohl umstrittenste Forderung der Initiative betrifft die Armeewaffen. Diese sollen künftig nicht mehr daheim im Kleiderschrank oder im Keller aufbewahrt werden, sondern in gesicherten Räumen der Armee, das heisst im Zeughaus. Beim Ausscheiden aus dem Militär sollen die Soldaten ihre Waffen in der Regel abgeben müssen. Ausnahmen gelten unter anderem für Sportschützen.

Bedarf und Fähigkeit beweisen

Wer künftig eine Waffe erwerben, besitzen oder benutzen will, soll den Bedarf nachweisen und muss die Fähigkeiten zu deren Handhabung mitbringen. Wie genau ein solcher Nachweis aussehen soll, muss der Gesetzgeber regeln. Laut dem Initiativtext hat er den Auftrag, etwa für Sportschützen, für Jäger oder für Sammler Bestimmungen zu erlassen.

Verbot von Tötungswaffen

Der private Besitz von besonders gefährlichen Waffen, die nur zum Töten verwendet werden können, wie etwa Seriefeuerwaffen oder sogenannte Pump Action-Waffen, soll verboten werden

Nationales Register

Jeder Kauf einer Waffe wird heute von den Kantonen erfasst. Dort sind zurzeit etwa 600'000 Waffen registriert. Diese Daten werden bei Bedarf zwischen den Kantonen ausgetauscht. Laut dem Justiz- und Polizeidepartement sind etwa 240'000 nicht registrierte Waffen im Umlauf. Die Initiative fordert die zentrale und nationale Erfassung aller Feuerwaffen.

Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab.

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