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TanteEmma

Rückgaberecht?

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Moin,

da ich kein Recht oder sonstiges Forum gefunden habe poste ich mal hier,falls falsch bitte verschieben!

Ich habe im Frühjahr diesen Jahres den Machine from Hell III BIg von Fujitszu gekauft.

Nun im Winter war der Techniker nun schon mehrmals da und hat Grafikkarte,Ram,Mainboard ausgetauscht.

Nun,höre ich schon das knattern im PC und das heißt das die Festplatte es nicht mehr lange macht d.h. Techniker muss zum 4mal kommen!

Nun habe ich habe doch als Käufer das Recht mir nun den PC ganz umtauschen zu lassen oder mir den Kaufpreis zurück zu erstatten lassen,oder??

Was soll ich da genau schreiben und stimmt das vorallem??

MFG Emma

Geschrieben

Bei Fertig-PCs/Laptops erklärst du dich normalerweise beim Kauf mit dem Vertrag einverstanden - in dem meistens jedes Recht auf Rückgabe usw. abgelehnt wird

Du hast lediglich Recht auf Support solang du Garantie hast

Deshalb predige ich ja auch täglich: Keinen Fertig-PC kaufen sondern selbst zusammenstellen und zusammenbauen!!!

Geschrieben
Deshalb predige ich ja auch täglich: Keinen Fertig-PC kaufen sondern selbst zusammenstellen und zusammenbauen!!!
Geschrieben

Und dann sind da noch die Hersteller, denen du den PC einsenden musst und die ihn nach 2 Monaten wieder zurücksenden

Hier geh ich zum Händler und tausche "kaputt gegen neu" ;)

Und bei Einzelkomponenten ist meist auch die Garantie länger

Bei Corsair-Ram zB lebenslang, bei Grafikkarten ~3 Jahre usw.

Geschrieben

Du musst nur 2 nachbesserungen akzeptieren! Also wenn der schon 2 mal repariert wurde un dann ein drittes mal was kaputt gehst darfst du vom kaufvertrag zurücktretten.

Das is ein Gesetzlich so festgelegt.

Was du jetzt machst is dir überlassen, entweder lässt du den PC noch mal flicken oder du sagst "könnt ihr wieder haben" und verlangst dein Geld zurück.

Geschrieben
Ist zwar etwas Offtopic aber vielleicht kauft sich TanteEmma ja einen neuen PC.

Bei Atelco gibts sogar 5 Jahre Garantie auf einen Rechner.

Mein PC ist jetzt ca 2 1/2 Jahre alt. Die Grafikkarte ist hops gegangen danach das Mainboard(Lüfter nicht saubergehalten :unsure: )

Bei Atelco hatte ich dann die Wahl, entweder eine Grafikkarte in etwa gleicher Leistung zu meiner 9800Pro, ohne Kosten, oder eine neue mit Zuzahlung.

Ich hab dann eine X800XT PE genommen und habe 180 Euro zugezahlt der eigentliche Preis für die X800 war damals 540 Euro.

Beim Mainboard haben sie sogar ein bessere eingebaut als vorher drin war, ohne Zuzahlung.

Der Vorteil von Atelco ist eben, wie Papst schon sagt, dass es Filiallen gibt wo mein seinen PC hinbringen kann.

Die ganze Aktion hat 2 Tage gedauert und meine Daten auf der Platte haben sie auch noch retten können.

Geschrieben

Hm, mir hat der Kerl gesagt, dass die 5 Jahres Garantie nur bei den Komplett-PCs und den aus den Heft zusammengestellten gilt... Nunja, wie auch immer. Aber "fremde" Hardware wollen die dann auch nicht verbauen, meine Grafikkarte und meinen RAM (beides da gekauft) hätten sie dann nicht so ohne weiteres verbaut.

Gast Dr.Erich von Stahlhelm
Geschrieben

wie ich es schon bei deinem posting im hardwarethread gesagt habe: zurückgeben und darauf berufen:

Erweiterte gesetzliche Garantierechte für Käufer

Ab 1. Januar 2002 gilt eine längere Gewährleistungspflicht (Garantie) der Händler für ihre Ware und zwar ist die gesetzliche Garantiefrist von 6 Monaten auf 24 Monate für Gebrauchsgüter ausgedehnt worden. Eine EU-Richtlinie hatte die Einführung der zweijährigen Garantiefrist vorgeschrieben. Für Waren aus zweiter Hand von gewerblichen Verkäufern, z.B. Gebrauchtwagen, gilt eine einjährige Mindestgarantie. Damit sind Klauseln beim Gebrauchtwagenhändler wie "gekauft wie besichtigt" oder "Kauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung" nicht mehr gültig. Bei Verkäufen von Privat gibt es keine gesetzliche Garantie auf Gebrauchtgegenstände.

Außerdem ist die Beweislast umgekehrt worden. Vor 2002 war es Sache des Käufers zu beweisen, dass die Ware schon beim Kauf mangelhaft war. Ab 2002 ist das umgekehrt. Während der ersten 6 Monate nach dem Kauf wird gesetzlich angenommen, dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden war. Der Händler muss deshalb im Zweifel nachweisen, dass die Ware einwandfrei aus seinem Bereich geliefert wurde. Erst nach Ablauf von 6 Monaten muss der Käufer nachweisen, dass die Ware schon beim Erwerb mit Mängeln behaftet war.

Was drauf steht muss auch drin sein. Stimmen die Werbeaussagen zu einem Produkt nicht, gilt dies als Mangel. Hierfür hat der Verkäufer einzustehen und man braucht sich nicht an den Hersteller zu wenden.

Nachbesserung: Bevor der Kunde die Sachen zurückgeben kann, hat der Verkäufer zwei Versuche zur Reparatur (Nachbesserung) bzw. kann die Ware austauschen (Umtausch). Erst, wenn dann immer noch die Sache mit Mängeln behaftet ist oder die Nachbesserung unzumutbar lange dauert, muss der Kaufpreis zurückerstattet werden (Wandlung). Bei geringfügigen Mängeln ist die Minderung des Kaufpreises zulässig.

Die verlängerte gesetzliche Garantie gilt nur für Kaufverträge, die ab dem 1. Januar 2002 abgeschlossen wurden. Viele großen Händler hatten allerdings im Vorgriff auf diese Regelung schon vorher ihre Garantiefrist ausgedehnt. Auch können Hersteller eine erweiterte Garantie einräumen. So geben zum Beispiel manche Autohersteller eine dreijährige Garantie bzw. eine Sondergarantie für bestimmte Eigenschaften (Rostgarantie).

[

Geschrieben

So,erstmal danke für eure Hilfe,hätte ich euch nicht ;)

EDIT:

Gerade habe ich ne mail von Red Zac bekommen_

Sehr geehrter Herr ******,

wir haben Ihre Reklamation entgegen genommen und werden sie schnellst möglich bearbeiten. Bei weitern Rückfragen wenden Sie sich bitte an

service@mega-sz.de

Über die weitere Vorgehensweise werden wir Sie die nächsten Tage informieren.

Mit freundlichen Grüssen,

Marcel Ellscheid

Geschäftsführer

Denkt ihr das,das Thema jetzt soweit durch ist oder kann da noch was kommen?

Geschrieben

Es kann nun eine Anfrage kommen, ob du die Reperatur durchführen lassen willst, aher ein paar 100€ kostet, da kein Garantiefall...

Ich persöhnlich würde so eine mail per Rechtsschutz an den Anwalt weiterleiten, allerdings war ich auch noch nie in dieser Situation

Geschrieben
Es kann nun eine Anfrage kommen, ob du die Reperatur durchführen lassen willst, aher ein paar 100? kostet, da kein Garantiefall...

Unwahrscheinlich da ich diesen Support im Preis habe

Geschrieben
Es kann nun eine Anfrage kommen, ob du die Reperatur durchführen lassen willst, aher ein paar 100€ kostet, da kein Garantiefall...

Unwahrscheinlich da ich diesen Support im Preis habe

Geschrieben

So ich habe eine erneute Antwort bekommen und habe nun mit dem Artikel von Erich geantwortet:

Sehr geehrter Herr ******,

in Bezug auf Ihre Anfrage zur Rücknahme Ihres Computers möchte ich Ihnen

heute hiermit eine Antwort geben.

Nach Aussage von FSC war der Techniker erst 2x bei Ihnen vor Ort und zwar Ende November und Mitte Dezember.

Angestrebt für eine Wandlung sind aber 3Reparaturen von FSC.

FSC bietet Ihnen nun an, Ihr Gerät ins Werk zu holen, damit ein kompletter

Check bei Ihrem Gerät vorgenommen werden kann.

Diese Serviceabwicklung würden wir auch für Sie übernehmen.Falls Sie dies aber nicht wünschen,wird das Gerät auch bei Ihnen abgeholt und wieder nach Ihnen

ausgeliefert.Das erspart dann die Fahrtkosten.Allerdings müssten Sie diese

Abholung telefonisch bei FSC anmelden.

Wir verstehen Ihre Ärgernis, können aber Ihnen zu diesem Zeitpunkt noch keine andere Lösung anbieten.

MFG

Geschrieben

nen kumpel hat sich auch son nen pc gekauft/bestellt

und sein sound geht nicht^^

der typ will ihm jetzt so ziemlich jedes teil umtauschen7bauen O_o

erst die festplatte^^ und danach erst das mobo *lol*

Geschrieben

Ja Mainboard hatte ich auch,hat er das gleiche gekauft????



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