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Dabei hat der FAZ-Artikel garnicht so unrecht. Google interessiert es nicht wirklich, wie frei wir uns im Internet bewegen können. Google hat einfach keine Lust, den Umsatzverlust durch das Abschalten von Google News zu erleiden.

Clicks durch Google News bedeutet Kohle für Google. Wie auch immer die die Kohle generieren. Ansonsten wäre der Service nämlich nicht da ;)

Edit: Das mal unabhängig davon, dass das Leistungsschutzrecht grundsätzlich Blödsinn ist. Aber Google ist nicht der gutmütige Samariter, der nur auf unser Wohl bedacht irgendwelche Services bringt.

Bearbeitet von Necrofridge
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Gast

Das Problem ist nicht ob Google zahlen soll oder nicht. Sondern das eine Verlinkung in einem gewerblichen Umfeld kostenpflichtig ist. Und tritt ein wenn ein User einen Geldwerten Vorteil erlangt.

bsp : Es hat jemand ein Problem mit seinem PC und BF3. Er postet es hier im hier Forum. PCGH hat einen Artikel zu diesem Problem und der Lösung verfasst. Der User schreibt hier Forum das der Artikel das Problem löst und bedankt sich.

PCGH hat einen Anwalt und einen Dienstleister, damit beauftragt seine Rechte im Internet zu schützen und juristisch gegen Verstöße vorzugehen.

Der Anwalt wird :

1. Den User des Problems Abmahnen weil er aus der Sicht von PCGH Geld gespart hat. Den ohne den Link hätte er ja einen zu vergütende Dienstleistung zur Lösung seines Problems in Anspruch nehmen müssen.

2. Der User der den Link gepostet hat wird wegen einer Urheberrechtsverletzung abgemahnt, weil er dem User mit dem Problem einen Geldwerten Vorteil verschafft hat.

3. Punkbuster wird Abgemahnt weil er eine Plattform für Urheberrechtsverletzungen zur Verfügung stellt.

Dieses Gesetz dient nur dazu das die Abmahnanwälte denen die Fälle als gehen weil keiner mehr Torrents benutzt weiter ein Einkommen haben. Und den Verlangen weil sie damit glauben Geld zu verdienen. Mit Google wird man sich am Ende des Tages einigen aber die normalen Internetnutzer werden von diesen Wegelagerern weiter abgezogen.

Und das Internet wie wir es kennen Stirbt aus. Denn es werden nur die Plattformen überleben die mit den Verlagen Verträge geschlossen haben und wo die Nutzer keine Angst haben müssen das sie Abgemahnt werden.

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Gast

Es echt geht nicht um den tatsächlich generierten Umsatz, sondern um den theoretischen Schaden den eine Verlinkung verursacht. Wie z.B. bei MP3`s 15000$ habe ich da noch als wert im Kopf. So in die Richtung könnte das aber gehen.

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Aber durch die Verlinkung entsteht ja kein Schaden. Wie soll es zu einer Urheberrechtsverletzung kommen, wenn kein Content abgeschrieben wird?

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die wollen doch nur das intzernet regulieren und neue umsatzmöglichkeiten generieren.

ich zahke aber kein heller für unternehmen die noch nicht gerafft haben,wofür das internet steht.

ohh deren zeitungen gehen pleite...pech gehabt nicht mein problem.

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Gast

Das ist ja das Perverse am Leistungsschutzrecht, weil schon bei einer Verlinkung mit einer Beschreibung ein Verstoß begangen wird.

btw : das ist nur ein Versuch das ganze aus juristischer Sicht zu sehen. Nach logischen Kriterien darf man da nicht urteilen.

Bearbeitet von Weapi
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Das ist ja das Perverse am Leistungsschutzrecht, weil schon bei einer Verlinkung mit einer Beschreibung ein Verstoß begangen wird.

btw : das ist nur ein Versuch das ganze aus juristischer Sicht zu sehen. Nach logischen Kriterien darf man da nicht urteilen.

dann würd ich mir als Blogger o.Ä. das aber schön bezahlen lassen, wenn ich Leser blind auf die Seiten eines Verlags verlinke. oder es garnicht mehr machen

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Das ist ja das Perverse am Leistungsschutzrecht, weil schon bei einer Verlinkung mit einer Beschreibung ein Verstoß begangen wird.

btw : das ist nur ein Versuch das ganze aus juristischer Sicht zu sehen. Nach logischen Kriterien darf man da nicht urteilen.

Gib mir doch dazu mal eine einzige Quelle.

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das muss ich ja anhören :<

Gibts da nich was zum schnellen Lesen?

Edit: Außerdem ist dein Link 6 Monate alt, gibts da nichts aktuelleres zu? Ich war jetzt mal auf http://leistungsschutzrecht.info/ und da hab ich unter Contra dein Argument einfach nicht gefunden.

Abseits davon, dass Logik nicht immer gleich Gesetz ist und Recht haben und im Recht sein auch nicht das gleiche ist, sollte so ein Abmahnung vor Gericht wegen der Verlinkung fast nicht durchsetzbar sein.

Einzige Ausnahme könnten die schönen SEO-Urls sein, wenn das z.b. zeitung/dies-ist-der-titel-21-12-12/ ist, also der Titel automatisch in der URL erscheint. Das wäre dann nämlich das einzige, was direkt zitiert wird.

Bearbeitet von Necrofridge
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Gast

Da hab ich jetzt keinen Link für. Meine Infos habe ich auch aus dem Podcast.

edit : Das Problem ist das sie in das das schöne Wort "Gewerblich" rein geschrieben haben. Und dieser begriff wurde auch bei der jetzigen Abmahnpraxis sehr weit ausgedehnt. Es ist einfach im Bereich des möglichen das versucht wird mein bsp wirklich umzusetzen. Ich hoffe ich habe unrecht.

Bearbeitet von Weapi
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