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Panzerstanzer

Autotuning

Empfohlene Beiträge

Ich hab mir heute 2 Fast 2 furious reingezogen und da kam mir die frage, Wie weit man autos in Deutschland tunen kann, oder Was erlaubt ist.

Ich hab gehört, dass man das auto ab nem bestimmten tuning grad nicht mehr als normales straßenfahrzeug benutzen kann. aber mehr weiß ich darüber nicht.

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du darfst rein theoretisch alles machen solange es durch den tüv kommt bzw wenn du spielzeug wie zb unterbodenbeleuchtung drunterschraubst so darfst du die nicht im straßenverkehr benutzen, zudem muss alles was du an extras dranschraubst voll funktionstüchtig sein dh. 6 spotlights am dach und wenn auch nur einer nicht funzt darfst du den reparieren.

nos ist meines wissens auch keinesfalls im straßenverkehr erlaubt...im allgemeinen gilt das nichts am wagen verändert werden darf was die sicherheit des fahrers oder vom rest der welt irgendwie gefährdet.....

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Soso, aber ich hab schon öfters im Straßenverkehr Autos mit diesen "Neon-Lichtern" gesehen. Neulich erst nen Schwarzen BMW mit Blauen Lichtern. Aber ist es erlaubt diese Neonlichter runterzuschrauben und nur die Benutzung im Straßenverkehr oder auch der Einbau?

Dass die Lachgaseinspritzung in Deutschland verboten ist, konnte ich mir schon denken.

Naja, jetzt weiß ich etwas mehr übers tunen. B)

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In Österreich sind leider 11cm Bodenfreiheit....mhhhh...bei euch Piefke geht da schon n bissl mehr....ich glaub es sind 8 oder 9 cm!

Quelle: Special Car Center

Wichtige Hinweise für Eintragung von Sonderzubehör bei KFZ.

Abnahmekriterien sind die Grundlagen des VdTÜV-Merkblattes 751. Obwohl dieses VdTÜV-Merkblatt aus dem Jahre 12.06.1978 stammt hält die österreichische Bundesregierung auf diese Art der Fahrzeugüberprüfung an und prüft bei jeglichen Änderungen am Fahrzeug nach diesen veralteten Prüfkriterien. Veraltet deswegen, da im Jahre 1978 keine Rad - Reifenkombination den jetzigen Ausführungen gleicht.

Schwerpunkte die zu beachten sind wären:

Rad-Reifenkombination

Sonderräder müssen mit Anbaugutachten für Ihr Fahrzeug versehen sein, oder zumindest mit Radfestigkeitsgutachten. Falls Rad-Reifenkombinationen ohne Anbaugutachten angeboten werden, sollten Sie unbedingt beachten dass sich dies im Bereich der geprüften ET-Grenze befindet. ET-Erweiterung bis 2% durch Sonderabnahme von uns Eintragungsfähig. ET-Erweiterung ab 2% und ohne Vergleichsgutachtenmöglichkeit sind nicht eintragungsfähig. Hierfür müssten Sie die Fahrwerksfestigkeit nachweisen. Reifenfreigabe vom jeweiligen Reifenhersteller sind vorzulegen. Rollumfang beachten! Tachoangleichung eventuell erforderlich bei einer Abweichung bis 2.5% kleiner, oder bis 1.5% größer als Serie.

Radabdeckung

Erschwert wird diese Abnahme durch die vollständige Radabdeckung im Bereich 30° nach vorne ab Radmitte, sowie 50° nach hinten. Radabdeckungsmaterialen muss eigens geprüft werden, und mit Material sowie Anbaugutachten ausgewiesen sein.

Radfreigängigkeit

Die Radabfreigängigkeit muss gesondert geprüft werden, da dies die fahrtechnische Sicherheit für den Fahrzeughalter oder mitfahrende Personen darstellt. Mindestabstand im vollständig eingefederten Zustand der beiden Achsen wird wie folgt abgeprüft. Zu Karosserieteilen ca. 10mm. Zu sämtlichen Fahrwerks u. Bremsbauteilen mind. 5mm. Gesondert zu beachten sind Fahrzeuge mit schwimmenden Bremssätteln. Diese müssen mit neuen Bremsklötzen abgeprüft werden.

Bodenfreiheit

Derzeit werden noch lt. Vd-TÜV Merkblatt die 11 cm Mindestbodenfreiheit abgeprüft. Diese wird an sämtlichen Bauteilen abgeprüft, obwohl lt. Merkblatt Karosserieteile aus elastischen Werkstoff dabei unberücksichtigt bleiben. Problemzonen bei Fahrzeugen sind in erster Linie die Fahrwerkselemente sowie Auspuffanlagen im Bereich Katalysatoren. Gewindefahrwerke in Verbindung mit unterdimensionierten Radreifenkombinationen stellen ein weiteres Problem bei Abnahmen dar. Durch den Auflagepunkt der jeweiligen Gutachten von Fahrwerksänderung erschwert der Punkt Maximales und Minimales Restgewinde die Abnahme, da diese Abstandmaße mit Rad-Reifenkombinationen des Serienrollumfangs geprüft wurden.

Motortuning

Nockenwellen, Sportluftfilter, Rennzündkerzen oder Chiptuning usw. sind in den meisten Fällen chancenlos bei Eintragungsversuchen. Motoränderungen z.B. 16V im Golf I oder VR6 im Golf II sind nur mit div. Bestätigungsschreiben eintragungsfähig. Unbedenklichkeitsbescheinigung von Fahrzeughersteller. Abgasgutachten betreff US-Norm 83 oder US-Norm 94 Einbaubestätigung von einer autorisierten Fachwerkstätte. Technisches Abnahmegutachten. Eventuell Tachoangleichung. Eventuell Sonderausnahmegenehmigung vom Bundesministerium. Grundlegend ist zu beachten, dass sich keinerlei Werte im Bereich db oder Abgaswerte verschlechtern. Mehrleistung bis zu Maximal 30%von Serienleistung kann vom Abnahmeprüfer im eigenen Ermessen genehmigt werden. Mehrleistung über 30% gehen nur über Sonderausnahmegenehmigung vom Bundesministerium.

Auspuffanlagen

Nur Auspuffanlagen mit Übereinstimmungserklärung oder mit EG-Genehmigung gemessen nach 70/157EWG einschließlich der Fassung 89/491/EWG sowie 92/97EWG Richtlinie. Somit keine Anlagen der Gruppe N oder A [Auch nicht mit ABE-Genehmigungen!] Keine Schalldämpferersatzrohre oder Attrappen. Dringend raten wir von KAT-Ersatzrohren oder Attrappen ab.

Endrohre

Anschweiss- oder Anschraubendrohre sind nur mit TÜV-Gutachten zu empfehlen.

Lenkräder

Lenkräder werden grundsätzlich nicht durch ihre Größenunterschiede zum Eintragungsproblem sondern ausschließlich durch die jeweiligen Fahrzeugunterschiede und der fahrzeugspezifischen Auflagepunkte. Besonders zu beachten sind Änderungen im Bereich Kombination, Räder, Reifen in Kombination Lenkrad.

Besondere Berücksichtigungspunkte:

Servolenkung [speziell in Verbindung mit Breitreifen]

Airbagsystem Pro-Contain [Audi]

winkelverstellbare Lenksäule

höhenverstellbarer Fahrersitz

Excenterring zwischen Lenkrad und Nabe eventuell zu verwenden.

Eintragungsfähige Grössen sind bis 28 cm möglich. [je Fahrzeugtyp]

Aerodynamikbauteile

Diese müssen mit Anbaugutachten sowie mit Verwendungsfähigkeit für Ihren Fahrzeugtyp ausgerüstet sein. Mindesterforderlich ist ein Materialgutachten über das Bauteil. Bodenfreiheitsreduzierung beachten!

Beleuchtungseinrichtungen

Abgedunkelte oder farbige Leuchtenelemente egal ob vorne, seitlich oder rückwärtig müssen unbedingt mit Gutachten oder Bescheinigungen ausgeführt sein. Genehmigungen sind ausnahmslos mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und sind somit eintragungsfreie Bauteile. Leuchtenbauteile müssen unbedingt mit dem E-Prüfzeichen gekennzeichnet sein, oder mit der jeweiligen Prüfnummer lt.Gutachten. SELF-MADE lackierte oder beschichtete Leuchten sind ausnahmslos verboten. Unbedingt beachten das eventuell Rückstrahler am Fahrzeug anzubringen sind!

Scheibentönungsfolien

Nur Republik-Österreich geprüfte Tönungsfolien verwenden! Diese sind eintragungsfrei. Kennzeichnung muss unbedingt erhalten bleiben und muss mit den dazugehörigen Genehmigungspapieren übereinstimmen. PS: Genehmigungsbescheid ist nur mit Stempel und Unterschrift der Einbaufirma gültig.

Spurverbreiterungen

Sehr schwierig in Verbindung mit geänderter Rad-Reifenkombination einzutragen wegen der ET-Grenze! Grundlegend nur Spurverbreiterungssysteme mit TÜV Gutachten verwenden! Billiganbieter bitte im Vorfeld abprüfen oder am besten gleich meiden!!

Frontblenden

Scheinwerferblenden oder Motorhaubenverlängerungen nur mit Anbaugutachten verwenden. Bei Motorhaubenverlängerungen aus Metall ist zu 90% eine Sonderabnahme vom Ziviltechniker erforderlich.

Spiegeländerungen

Beim Austausch von Außenspiegeln ist von DTM oder ITC Spiegeln die nicht Erstausrüsterqualität haben dringend abzuraten. Außenspiegel müssen ECE-Genehmigt sein und klappbar sein. Zu Empfehlen sind Schnitzer, Hagus, Projekt ZWO oder ähnliche Sportspiegelerzeuger - Abzuraten ist von Billiganbietern.

Sitze

Nur Sitze mit TÜV Gutachten oder mit FIA Prüfgutachten mit angebrachter Kennzeichnung eintragungsfähig. Verstellfunktionen müssen erhalten bleiben.

Gurte

Sicherheitsgurte nur mit E-Prüfzeichen verwenden. Bei Demontage vom Seriengurt ist dieser Eintragungspflichtig, ansonsten wäre dieser eintragungsfrei. Bei Verwendung von H-Gurten an Fahrer oder Beifahrerseite und Demontage vom Seriengurt wird auf 1. Sitzplatz im Fond reduziert mit Beckengurt.

Überrolbügel oder Käfige

Nur Überrollbügel oder Käfige mit Material oder Anbaugutachten verwenden. Empfohlen können Wiechers oder Heigo Bauteile werden. 1A Qualität und Passform.

Streben

Dom-, Quer- und Fahrwerksstreben hinten sind eintragungsfreie Bauteile.

PS: Gilt für Österreich!!!

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Sieh es mal so :

Alles was Spaß macht ist verboten,der TÜV spielt sich als Allmacht auf(Ohne uns geht nix)

Bestes Beispiel war als ich zuletzt beim Tüv war.

An meinem Auto sind folgende Veränderungen vorgenommen worden:

Fahrwerk:

Stoßdämpfer und Federn...................eingetragen:keine Beanstandungen

Felgen:Orginal Mazda Alu´s:.............von der größe und Einpresstiefe erlaubt da der Wagen die beim Verkauf(1989)schon drauf hatte:beanstandet,Theater gemacht ,in den Fahrzeugschein gekuckt und als

Ok befunden

Lenkrad:Ich habe ein 34 Raid Lenkrad mit Narbe.Für alle hab ich ne ABE.Theater gemacht nen Kollegen gerufen und als Ok befunden.

Schrot-Hosenträgergurte:Der absolute Hammer war der Kommentar des Prüfers.Die 4 Punktgurte

wären zu unsicher ich sollte die ausbauen und wieder die 3 Punkt Gurte verwenden :gehtsnoch:

Das war nicht das erste mal das ich mit denen Trouble hatte.Bei meinem Manta B hatte mir der TÜV

Prüfer 1988 ne Punkschweißnaht mit 4 Schweißpunkten abgerissen weil da die Dichtungsmasse fehlte :gehtsnoch:

Ich lasse meine Autos nur noch beim Fachhändler über den TÜV bringen weil ich keinen Bock habe mich

jedesmal mit den Pennern rum zuärgern.

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Gast abc

soweit ich weiß muss hier 10 cm boden freiheit sein, also so sgt der Tüv das hier bei uns zuhaus, aber wenn ich meine karre hab, dann trägt der mir sowieso alles ein ^^

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Gast Punji
soweit ich weiß muss hier 10 cm boden freiheit sein, also so sgt der Tüv das hier bei uns zuhaus, aber wenn ich meine karre hab, dann trägt der mir sowieso alles ein ^^
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Gast abc

*lol* 3 jahre ^^

tja, ich habs direkt vor der haustür

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Gast Punji

du bist doch 12?

12+3=15

mit 15 nen auto LOOOOOL *lol**lol**lol**lol**lol**lol*

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Gast abc

Na klar ich bin 15 und in meinem Profil steht 89?

oh man idiot

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Lasst ihn doch, wenn er 15 ist, ich bin 16 und würd auch gerne, wenn ich irgentwann nen 206er hab (mein Traumwagen nach dem Humvee) , denn nen bisschen aufmotzen... (jetzt kommt bestimmt von irgentjemanden "jaja, nen bisschen zu viel Need for Speed underground gespielt und zu viel 2 Fast 2 Furious geguckt..." ich kenn das doch von den älteren.... :P )

aber wegen Neonleuchten/unterbodenbeleuchtung... Ist es erlaubt, die eingebaut zu haben? oder sind die teile generell in Deutschland verboten?(würd mir auch gerne sowas unterbauen, wenns soweit ist.)

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Gast Punji

abc, dein geheimniss das du grün hinterden ohren bist ...

wer sich schon als kind die birne vollseuft, und an nix anderes denken kann als bier, dann tuts du mir leid!

aber ich will mich zurück halten!

ne gute atmosphäre will im forum vorhanden sein, und da geh ich mit guten beispiel voran

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aber wegen Neonleuchten/unterbodenbeleuchtung... Ist es erlaubt, die eingebaut zu haben? oder sind die teile generell in Deutschland verboten?(würd mir auch gerne sowas unterbauen, wenns soweit ist.)

Sind verboten :( Wenn die dich erwischen gibt´s Ärger da dadurch die Betriebserlaubnis

erlischt :(

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aber wegen Neonleuchten/unterbodenbeleuchtung... Ist es erlaubt, die eingebaut zu haben? oder sind die teile generell in Deutschland verboten?(würd mir auch gerne sowas unterbauen, wenns soweit ist.)

Sind verboten :( Wenn die dich erwischen gibt´s Ärger da dadurch die Betriebserlaubnis

erlischt :(

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