Andre2004 0 Melden Teilen Geschrieben 2. August 2004 Hallo, Ich bin 15 Jahre und habe mit einem 16-jährigen Freund vor, einen kleinen Einkaufsservice in unserer Stadt zu starten. Dafür haben wir bereits eine Webseite erstellt, aber wir haben das noch in keinster bekannt gemacht oder den Service irgendwie angewandt. Wir möchten uns erst gerne darüber informieren, ob wir irgendwelche Steuern bezahlen müssen oder unseren Service irgendwo anmelden müssen. Kann uns hier jemand sagen, ob wir das machen müssen? Oder vielleicht müssen wir das noch irgendwo anders irgendjemanden melden. Ich hab da keinen Plan von. Ich hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann WEBSITE: http://www.wacko.de.tc Annmerkung: Habe ich nicht geschrieben sondern ein freund Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
solidussnake 0 Melden Teilen Geschrieben 2. August 2004 Ich glaub bis 400? is das noch Steuerfrei oder ? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Andre2004 0 Autor Melden Teilen Geschrieben 2. August 2004 ja nur das problem dabei ist man muss beschäftigt werden(!) wir machen das ja von uns aus Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Tankhunter 0 Melden Teilen Geschrieben 2. August 2004 Ey was soll das warum benutzt ihr meinen Nick als namen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Andre2004 0 Autor Melden Teilen Geschrieben 2. August 2004 also du heißt Tankhunter. Bei der Berechnung der Gewerbesteuer ist von einem Steuermessbetrag auszugehen. Dieser ist durch Anwendung eines Hundertsatzes von regelmäßig 5 Prozent (Steuermesszahl) auf den Gewerbeertrag zu ermitteln. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Tankhunter 0 Melden Teilen Geschrieben 2. August 2004 also du heißt Tankhunter. Bei der Berechnung der Gewerbesteuer ist von einem Steuermessbetrag auszugehen. Dieser ist durch Anwendung eines Hundertsatzes von regelmäßig 5 Prozent (Steuermesszahl) auf den Gewerbeertrag zu ermitteln. Der Gewerbesteuer unterliegt nicht eine Betätigung, die als Ausübung von Land-und Forstwirtschaft oder als Ausübung eines freien Berufs oder als eine andere selbstständige Arbeit anzusehen ist. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Andre2004 0 Autor Melden Teilen Geschrieben 2. August 2004 also du heißt Tankhunter. Bei der Berechnung der Gewerbesteuer ist von einem Steuermessbetrag auszugehen. Dieser ist durch Anwendung eines Hundertsatzes von regelmäßig 5 Prozent (Steuermesszahl) auf den Gewerbeertrag zu ermitteln. Der Gewerbesteuer unterliegt nicht eine Betätigung, die als Ausübung von Land-und Forstwirtschaft oder als Ausübung eines freien Berufs oder als eine andere selbstständige Arbeit anzusehen ist. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Weiser 0 Melden Teilen Geschrieben 2. August 2004 da ich ja selbst schon arbeite, meine ich, dass man, wenn man bis 800? im jahr verdient, die nicht versteuern braucht aber cool. andre kommt aus GE buer Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
old-pitcher 1 Melden Teilen Geschrieben 2. August 2004 Das einfachste wird sein, sich mal beim Ordnungsamt der Stadt zu informieren und ggf. noch bei der BfA Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Daywalker 0 Melden Teilen Geschrieben 2. August 2004 Ich arbeite in einer Steuerberatungskanzlei! Ich werde mir heute Abend mal euer Vorhaben genauer ansehen und dir gerne Auskunft geben! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Andre2004 0 Autor Melden Teilen Geschrieben 2. August 2004 Ich arbeite in einer Steuerberatungskanzlei! Ich werde mir heute Abend mal euer Vorhaben genauer ansehen und dir gerne Auskunft geben! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Weiser 0 Melden Teilen Geschrieben 2. August 2004 1. ich komm ganz aus der nähe (Recklinghausen) 2. bin schalker-fan und liebe deshalb diese stadt Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Andre2004 0 Autor Melden Teilen Geschrieben 2. August 2004 @Daywalker Und schon was geguckt/gemacht? @ weiser GE stinkt^^ das sieht jeder so Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kult 0 Melden Teilen Geschrieben 2. August 2004 Ihr könnt es glauben oder nicht (weil mir ja hier nicht viel geglaubt wird): 1. Wenn du einen "Laden" aufmachst, musst du ein Gewerbe anmelden (ein Internetversand ist ein Laden) - auch wenn du erst 15 bist (ist aber kein Problem) 2. Also Gewerbe anmelden (geht bei der Stadt bzw. Gemeindeverwaltung) 3. Du musst dann Steuern bezahlen wie jeder andere (Gewerbesteuer, Vorsteuern, ggf. Einfuhrsteuer usw) 4. Das was oben mit den 400 Euro steuerfrei geschrieben wurde, bezieht sich auf Einnahmen als Arbeitnehmer (also wenn du z.B. einen Ferienjob machst oder so) 5. Kannst auch ne Ich AG gründen (dabei darf man so weit ich weiß einen Angestellten haben) - dann zahlt man weniger Steuern bzw. man zahlt erst im zweiten Jahr Steuern !! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Andre2004 0 Autor Melden Teilen Geschrieben 2. August 2004 Ihr könnt es glauben oder nicht (weil mir ja hier nicht viel geglaubt wird): 1. Wenn du einen "Laden" aufmachst, musst du ein Gewerbe anmelden (ein Internetversand ist ein Laden) - auch wenn du erst 15 bist (ist aber kein Problem) 2. Also Gewerbe anmelden (geht bei der Stadt bzw. Gemeindeverwaltung) 3. Du musst dann Steuern bezahlen wie jeder andere (Gewerbesteuer, Vorsteuern, ggf. Einfuhrsteuer usw) 4. Das was oben mit den 400 Euro steuerfrei geschrieben wurde, bezieht sich auf Einnahmen als Arbeitnehmer (also wenn du z.B. einen Ferienjob machst oder so) 5. Kannst auch ne Ich AG gründen (dabei darf man so weit ich weiß einen Angestellten haben) - dann zahlt man weniger Steuern bzw. man zahlt erst im zweiten Jahr Steuern !! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...