tedossa 0 Melden Geschrieben 12. Januar 2006 Hi, ich habe da ein Problem mit der Erlaubnis eine bestimmte Luftdruckwaffe mitgeführt zu haben (in Deutschland) aus Österreich kommend. Sie ist vom Typ Government 1911 und ich hatte 25 Stück Luftdruckkugeln dabei, hinten im Kofferraum unter dem Teppich wo auch das Reserverad war. Nicht zum Verstecken sondern sie war eben da drin. Bin ich strafbar deswegen (lt. Polizei offenbar), hab etwas im Gesetz gesehen, dass das wahrscheinlich nicht so ist. Weiß da jemand mehr?. Wäre für eine Antwort dankbar.
Ceanic 0 Melden Geschrieben 12. Januar 2006 O_o wieso sind die da einfach so drinne? und wieso machst du dir sorgen? wenn sie dich nciht angehalten haben weis keiner das du die eingeführt hast
tedossa 0 Autor Melden Geschrieben 12. Januar 2006 JohnMiller,12. Jan 2006, 22:44] Wie alt bist du den?
ET 0 Melden Geschrieben 12. Januar 2006 JohnMiller,12. Jan 2006, 22:44] Wie alt bist du den? Sie haben mich ja angehalten und ich hab auch einen Strafbefehl vor mir liegen, nur möchte ich einspruch erheben, wenn ich sicher sein kann, dass die nicht erlaubnispflichtig bin, die war einfach da drin, weil ich manchmal damit auf zielscheiben geschossen hab. ich bin 40 J.
tedossa 0 Autor Melden Geschrieben 12. Januar 2006 schon klar, dachte nur, hier kennt sich jemand mit dieser art von "waffen" aus und hat ähnliche erfahrungen. trotzdem danke
.:GD:.Tribun 0 Melden Geschrieben 12. Januar 2006 Noch ein Tipp... google lieber mal und schau unter Waffenbesitz und so nach... da kann man dir bestimmt eher weiterhelfen... ich glaube aber das du schlechte Karten hast... Luftdruckwaffen sind nicht ohne.... man muß ja sogar seine Gaspistole mit dem kleinen Waffenschein registrieren.
tedossa 0 Autor Melden Geschrieben 12. Januar 2006 von google hab ich ja meine "weisheit" (WAFFengesetz), dass ich glaube, dass die "Pistole" nicht strafbar ist, aber danke für den tipp.
.:GD:.Tribun 0 Melden Geschrieben 12. Januar 2006 Welchen Paragraphen geben die den an, den Du verletzt haben sollst
SNI+PER 0 Melden Geschrieben 12. Januar 2006 Wegen was bist Du denn dran, unerlaubter Waffenbesitz oder was? Was ist das für eine Waffe, ich meine den Hersteller und die genaue Modellbezeichnung? Hat die Waffe ein "F" in einem Fünfeck irgendwo eingestempelt?
tedossa 0 Autor Melden Geschrieben 12. Januar 2006 vorerst GD Tribun und sni+per vielen dank. Sie schreiben wegen § 2 Abs. 2 Waffengesetz "ohne Erlaubnis eine Schusswaffe geführt zu haben" strafbar als "vorsätzliches unerlaubtes Führen einer Schußwaffe gem § 52 Abs 3 Nr. 2a WaffG i.V.m. Anlage 2, Abschnitt 2, Unterabschnitt 1 Satz 1 zum WaffG (uff beamtendeutsch). Diese § und Anlagen habe ich alle ausgedruckt und mir durchgelesen. zu sni+per: kann ich dir nicht sagen, ob da ein F eingestempelt ist, sie haben sie mir ja eingezogen lt. § 54 Abs 1 WaffG (auch ausgedruckt). Es ist eine äußerst harmlose Luftdruckpistole, wo du, selbst wenn du aus geringer Distanz jemanden triffst, eine kleine Fleischwunde hast. Ich hoffe, ich komme nicht in Teufels Küche, wenn ich das jetzt schreibe, aber ich denke, diese Anzeige hat vieleicht auch mit meiner Hautfarbe zu tun, komme aus Brasilien und bin nicht gerade hellhäutig. das nur nebenbei, so wie ich behandelt wurde.
SNI+PER 0 Melden Geschrieben 12. Januar 2006 Also im Gesetz steht unter Paragraph §2 Abs. 2: WaffG 2002 § 2 Grundsätze des Umgangs mit Waffen oder Munition, Waffenliste (2) Der Umgang mit Waffen oder Munition, die in der Anlage 2 (Waffenliste) Abschnitt 2 zu diesem Gesetz genannt sind, bedarf der Erlaubnis.
tedossa 0 Autor Melden Geschrieben 12. Januar 2006 du hast recht, das habe ich ja auch gefunden, aber die "Anlage 2" auf die auch bezogen wird, unterscheidet eben zwischen erlaubnispflichtigen und erlaubnisfreien Waffen und bei den "freien" ist ua auch die Druckluftwaffe angeführt und da sehe ich meine chance. bzgl der marke und hersteller muss ich nochmal schauen in meinen papieren, vielleicht find ich's noch. nochmals herzlichen dank und gute nacht, bei abschluss der geschichte werde ich euch berichten.
m.a.g. 0 Melden Geschrieben 13. Januar 2006 Weiss jemand, ob die Walther CP 99 Waffenscheinpflichtig ist? Und was ist, wenn ich noch eine 2te Waffe (Schreckschuss) habe. Muss ich dann für jede nen "kleinen Waffenschein" beantragen?
.:GD:.Tribun 0 Melden Geschrieben 13. Januar 2006 Ich könnte mir vorstellen das es aufgrund der Verwechlungsgefahr hin strafbar ist... diese Waffe sieht aus wie eine Echte und kann nicht als "Spielzeug" identifiziert werden und wie du sagst kann sie leichte Fleichwunden hervorrufen, also stell dir mal vor dich trifft das Ding im Auge. Ich schätze mal das es ein Grenzfall ist...wäre es eine Sportwaffe, also keine Ähnlichkeit zu einer echten Waffe, wäre das nicht so problematisch...und die Tatsache das sie einfach so im Kofferraum gelegen hat und nicht in einer Tasche wie es für einen Sportler üblich wäre hat Dich für die Polizei suspekt aussehen lassen...ob Deine Hautfarbe was damit zu tun hat kann ich nicht beurteilen...ich habe eine Streifenbullen im Bekanntenkreis und die machen mittlerweile keinen Unterschied mehr bei der Hautfarbe, die sagen das mittlerweile alle im Land aggressiver auftreten und sie deswegen bei jedem sehr sorgfältig vorgehen....