Zum Inhalt springen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

tedossa

Erlaubnispflichtige Waffen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Es geht in diesem Fall nicht darum, ob die Waffe erlaubnisfrei ist, sondern um das führen der Waffe. Dazu braucht es nun mal auch für erlaubnisfreie Waffen einen Waffenschein. -> Führen bedeutet, die Waffe so in der öffentlichkeit bei sich zu führen, dass sie gebrauchsfertig (schußbereit) ist, oder mit wenigen handgriffen gebrauchsfertig gemacht werden kann.

Du schreibst ja selber, dass du noch ein paar "Kugeln" dabei hattest. Wo waren die? Von der Waffe getrennt oder direkt daneben?

Ich könnte mir vorstellen das es aufgrund der Verwechlungsgefahr hin strafbar ist... diese Waffe sieht aus wie eine Echte und kann nicht als "Spielzeug" identifiziert werden und wie du sagst kann sie leichte Fleichwunden hervorrufen, also stell dir mal vor dich trifft das Ding im Auge.
Geschrieben
Ich könnte mir vorstellen das es aufgrund der Verwechlungsgefahr hin strafbar ist... diese Waffe sieht aus wie eine Echte und kann nicht als "Spielzeug" identifiziert werden und wie du sagst kann sie leichte Fleichwunden hervorrufen, also stell dir mal vor dich trifft das Ding im Auge.

Ich schätze mal das es ein Grenzfall ist...wäre es eine Sportwaffe, also keine Ähnlichkeit zu einer echten Waffe, wäre das nicht so problematisch...und die Tatsache das sie einfach so im Kofferraum gelegen hat und nicht in einer Tasche wie es für einen Sportler üblich wäre hat Dich für die Polizei suspekt aussehen lassen...ob Deine Hautfarbe was damit zu tun hat kann ich nicht beurteilen...ich habe eine Streifenbullen im Bekanntenkreis und die machen mittlerweile keinen Unterschied mehr bei der Hautfarbe, die sagen das mittlerweile alle im Land aggressiver auftreten und sie deswegen bei jedem sehr sorgfältig vorgehen....

Geschrieben
Es geht in diesem Fall nicht darum, ob die Waffe erlaubnisfrei ist, sondern um das führen der Waffe.

Dazu braucht es nun mal auch für erlaubnisfreie Waffen einen Waffenschein. ->

Führen bedeutet, die Waffe so in der öffentlichkeit bei sich zu führen, dass sie gebrauchsfertig (schußbereit) ist, oder mit wenigen handgriffen gebrauchsfertig gemacht werden kann.

Du schreibst ja selber, dass du noch ein paar "Kugeln" dabei hattest. Wo waren die? Von der Waffe getrennt oder direkt daneben?

Ich könnte mir vorstellen das es aufgrund der Verwechlungsgefahr hin strafbar ist... diese Waffe sieht aus wie eine Echte und kann nicht als "Spielzeug" identifiziert werden und wie du sagst kann sie leichte Fleichwunden hervorrufen, also stell dir mal vor dich trifft das Ding im Auge.

Das Aussehen der Waffen ist mittlerweile völlig egal. Nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz durften Gewehre (auch Spielzeuge) z.b. keinen Mündungsfeuerdämpfer, Pistolengriff etc . haben. Also nicht so ähnlich wie ein Sturmgewehr aussehen. Das ist aber mittlerweile Geschichte.

Geschrieben

Laut deiner Schilderung konnte ich nichts Verbotenes feststellen.

Um das ganze besser verstehen zu können, mal ein paar grundsätzliche Sachen. Vereinfacht dargestellt, ohne auf genaueres (heiße Gase, Lauf... einzugehen)

Um eine scharfe Schußwaffe besitzen zu dürfen, bedarf es einer Erlaubnis. Das ist die Waffenbesitzkarte kurz WBK. Davon ausgenommen sind z.B. Luftdruckwaffe die eine Energie von 8.5 J nicht überschreiten. Die erkennt man an diesem "F im Fünfeck".

Das bedeutet, jeder ab 18 Jahren kann und darf so ein Ding kaufen und besitzen. Ich gehe mal davon aus, dass das "F" vorhanden war. Den dir wird ja laut Anzeige nicht der unerlaubte Besitz sondern das führen der Waffe vorgeworfen.

Um eine Waffe in der Öffentlichkeit zu führen, bedarf es einer weitergehenden Erlaubnis, das ist der Waffenschein. Führen bedeutet die Waffe in der Öffentlichkeit in einem bei sich (oder in unmittelbarer Nähe) zu haben und die Waffe muß in einem schußbereiten Zustand sein bzw. mit wenigen Handgriffen schußbereit gemacht werden können. Luftdruckwaffen (auch die mit dem "F") sind davon nicht ausgenommen.

Um eine Waffe nun legal von A nach B zu transportieren müssen die oben beim Führen genannten eigenschaften umgangen werden. Also Waffe und Munition getrennt, Waffe am besten im Transportkoffer etc. Also ganu so wie du es geschildert hast. (Sni+per kann dir da als Sportschütze bestimmt noch genaueres erklären)

Hast du einen Rechtsschutz? Den solche Angelegenheiten kann man schlecht in einem Forum ausdiskutieren. Am besten zu nem Anwalt, der dann die Akten studieren kann. Das ist genauer als hier irgendwelche "Ferndiagnosen" zu stellen.

Wobei mich der weitere Verlauf wirklich interessieren würde.

Geschrieben

Ich habe mit meinem Kollegen (ebenfalls Sportschütze) über diesen Fall mal ein wenig gerätselt und wir sind zu dem gleichen Ergebnis gekommen wie the_Unforgiven.

Es geht hier tatsächlich nicht darum das die Waffe illegal wäre oder der Besitz unerlaubt, sondern es geht tatsächlich um das sogenannte "führen" der Waffe.

Du darfst die Luftdruckaffe besitzen und Du darfst die "tatsächliche Gewalt" über die Waffe ausüben und das auf zugelassenen Schießständen. Das heißt mit ganz einfachen Worten Du kannst die Waffe von Deinem Wohnort / Wohnung auf den Schießstand transportieren und zurück. Beim Transport mußt Du darauf achten das die Waffe unter Verschluß ist (nicht zugriffsbereit!), die Waffe darf nicht geladen sein und die Munition sollte nach Möglichkeit getrennt von der Waffe aufbewahrt werden.

Das ist ganz schön verzwickt!!! Geh zu einem Anwalt, daß ist das Beste was Du in diesem Fall machen kannst.

Geschrieben
vieleicht auch mit meiner Hautfarbe zu tun, komme aus Brasilien und bin nicht gerade hellhäutig. ;) das nur nebenbei, so wie ich behandelt wurde.
Geschrieben
Weiss jemand, ob die Walther CP 99 Waffenscheinpflichtig ist? Und was ist, wenn ich noch eine 2te Waffe (Schreckschuss) habe. Muss ich dann für jede nen "kleinen Waffenschein" beantragen?
Geschrieben
vieleicht auch mit meiner Hautfarbe zu tun, komme aus Brasilien und bin nicht gerade hellhäutig. ;) das nur nebenbei, so wie ich behandelt wurde.

Ich kann mir nicht vorstellen das du wegen deiner Hautfarbe angezeigt wirst, wär ja wohl total rechtswiedrig. Ich kenn selbst ne ganze menge Brasilianer und die hatten noch nie Probleme mit Ausländefeindlichkeiten. Falls die dich dennoch schlecht behandelt haben würde ich das auf jeden Fall mit angeben (bzw. deinem Anwalt sagen).. gibt immer ne Minderung der Strafe (falls es überhaupt eine geben sollte).

Geschrieben
Weiss jemand, ob die Walther CP 99 Waffenscheinpflichtig ist? Und was ist, wenn ich noch eine 2te Waffe (Schreckschuss) habe. Muss ich dann für jede nen "kleinen Waffenschein" beantragen?

NEIN! habsie auch..Luftdruck. Du darfst sie nur eingepackt und getrennt vom Magazin mitführen...oder so ähnlich. :unsure:

edit:nicht griffbereit. und hab die anderen posts nicht gesehen :blink:

Geschrieben

Also ich bin selber CO2 waffen besitzer, ich kann euch da glaube ich etwas helfen.

Es stimmt das man einen "Kleinen Waffenschein" benötigt wenn man CO2 waffen, Messer bis zu einer gewissen grösse, Schlagstöcke oder Pfefferspray auf offener strasse bei sich tragen möchte. Wenn man KEINEN hat macht man sich strafbar.

Es ist aber gestetten CO2 waffen oder ähnliches auf dem eigem grundstück zu tragen und zu nutzen.

So einen Waffenschein kann man bei jeder Polizeidienststelle beantragen, kostet 50? und man muss KEINEN grund angeben, warum man den denn haben will.

Alle weitern informationen zu dem thema kann man bei der Polizei erfragen.

Leider muss ich auch sagen das ein wiederspruch gegen so eine Strafanzeige meistens schlecht ausgeht, weil die Deutsche rechtssprechung da sehr hart ist.

Ich hoffe ich konnte etwas helfen, ansonsten, einfach frage Posten, ich werde versuchen zu helfen.

MFG Raffnex

Geschrieben

ok danke dir ... und wenn ich zusätzlich zur CO² noch ne Schreckschuss haben, sind das dann nochmal 50 ? (also zusätzlich)?

Geschrieben

Nein, es kostet nicht nochmal 50?

Mit diesem kleinem Waffenschein hat man eine Unbefristete Erlaubnis Allemöglichen waffen zu führen.

Welche alle genau, kann man nachlesen, entweder wenn man den schein bekommt, da geben die einem nochmal extra so einen Zettel. Oder einfach die Polizeifragen.



  • Wer ist Online   0 Benutzer

    • Keine registrierten Benutzer online.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.