der.enforcer 327 Melden Teilen Geschrieben 19. Februar 2007 Der Artikel steht in c't 3/07 und geht über mehrere Seiten. Im Netz hab ich ihn nicht gefunden und ne Zusammenfassung mag ich jetzt auch nicht unbedingt schreiben Im Prinzip gilt, dass keiner der Vertragsparteien unwahre Tatsachenbehauptungen stellen darf. Wenn der andere also schreibt: "XY ist ein Betrüger!", dann muss er Dir den Betrug nachweisen können - ansonsten macht er sich strafbar. Ebay an sich ist auch nicht verantwortlich für den Inhalt der Bewertungen, allerdings steht in den AGB's etwas über die Form einer Bewertung, wie diese abzugeben ist. Wer sich da nicht an die Ebay Vorgaben hält, verletzt u.U. diverse Vetragspflichten. Am besten Du besorgst Dir die Ausgabe der c't und liest den Text mal selbst oder du versuchst, die irgendwo aus dem Netz brauchbare, seriöse (!) Infos zu besorgen. €: Sehe gerade, für 0,50 EUR kannst Du den Artikel auch kaufen. Brauchst dazu aber einen Click&Buy Account... http://www.heise.de/kiosk/archiv/ct/07/03/176/ Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...