Bommel 0 Melden Geschrieben 23. Januar 2008 Sicherheitskopie ist legal, solange du keinen Kopierschutz umgehen musst! (Wäre hier aber der Fall, somit ist sie illegal!) Cracks/No-CD Patchs sind in D illegal!
Pille 0 Melden Geschrieben 23. Januar 2008 auch nich, wenn man original dvd hat oder original key? weil cd geht ja nich mehr, und garnich spielen wollte ich auch nich
Bommel 0 Melden Geschrieben 23. Januar 2008 (bearbeitet) Es gibt keine Ausnahmen! Du kannst aber die defekte CD bei EA austauschen lassen, zumindest sollten sie das anstandlos machen. Bearbeitet 23. Januar 2008 von Bommel
charles_hh 0 Melden Geschrieben 24. Januar 2008 @Bommel Da liegst Du falsch! Das Problem ist viel vielschichtiger: Nach § 53 UrhG sind Privatkopien grundsätzlich zulässig, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird. Besteht allerdings ein Kopierschutz, so sind Selbsthilfemaßrahmen zur Umgehung desselben grundsätzlich rechtswidrig. Dies ist aber nach § 108 b Absatz 1 UrhG nicht strafbar, wenn die Umgehung des Kopierschutzes ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Nutzers oder mit dem Nutzer persönlich verbundener Personen erfolgt oder sich auf einen derartigen Gebrauch bezieht. Nachzulesen im Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz). Ein Schwarz/Weiß gibt es da nicht! Gruß Charles
Sven 134 Melden Geschrieben 24. Januar 2008 Die Betonung liegt auch auf wirksamer Kopierschutz, d.h. wenn mein Programm die CD/DVD ohne zu Murren kopiert, kann ja der Kopierschutz nicht wirksam sein.
TanteEmma 1436 Melden Geschrieben 24. Januar 2008 @Bommel Da liegst Du falsch! Das Problem ist viel vielschichtiger: Nach § 53 UrhG sind Privatkopien grundsätzlich zulässig, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird. Besteht allerdings ein Kopierschutz, so sind Selbsthilfemaßrahmen zur Umgehung desselben grundsätzlich rechtswidrig. Dies ist aber nach § 108 b Absatz 1 UrhG nicht strafbar, wenn die Umgehung des Kopierschutzes ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Nutzers oder mit dem Nutzer persönlich verbundener Personen erfolgt oder sich auf einen derartigen Gebrauch bezieht. Nachzulesen im Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz). Ein Schwarz/Weiß gibt es da nicht! Gruß Charles Öhm, von wann ist das Dokument. Da steht 1965 ^^
charles_hh 0 Melden Geschrieben 25. Januar 2008 Öhm, von wann ist das Dokument. Da steht 1965 ^^ Doppel-Öhm.... Liest Du immer nur die erste Zeile???? Lese mal weiter, dann wirst Du den Passus: "Urheberrechtsgesetz vom 9. September 1965 (BGBl. I S. 1273), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Oktober 2007(...)" finden (zwei Zeilen tiefer...). Die letzten Änderungen stammen also aus dem Oktober 2007!!! Gruß Charles
Sven 134 Melden Geschrieben 25. Januar 2008 Ja, das ist so, wie mit der EBO (Eisenbahn-Betriebs-Ordnung), die ist stand 1935. Mit ein paar kleinen Zusätzen in den 50-er Jahren.