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homie

Battlefield 2 GUID

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Sicherheitskopie ist legal, solange du keinen Kopierschutz umgehen musst! (Wäre hier aber der Fall, somit ist sie illegal!)

Cracks/No-CD Patchs sind in D illegal!

Geschrieben

auch nich, wenn man original dvd hat oder original key?

weil cd geht ja nich mehr, und garnich spielen wollte ich auch nich

Geschrieben (bearbeitet)

Es gibt keine Ausnahmen! ;)

Du kannst aber die defekte CD bei EA austauschen lassen, zumindest sollten sie das anstandlos machen.

Bearbeitet von Bommel
Geschrieben

@Bommel

Da liegst Du falsch! Das Problem ist viel vielschichtiger:

Nach § 53 UrhG sind Privatkopien grundsätzlich zulässig, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird. Besteht allerdings ein Kopierschutz, so sind Selbsthilfemaßrahmen zur Umgehung desselben grundsätzlich rechtswidrig. Dies ist aber nach § 108 b Absatz 1 UrhG nicht strafbar, wenn die Umgehung des Kopierschutzes ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Nutzers oder mit dem Nutzer persönlich verbundener Personen erfolgt oder sich auf einen derartigen Gebrauch bezieht.

Nachzulesen im Gesetz über Urheberrecht und verwandte

Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz).

Ein Schwarz/Weiß gibt es da nicht!

Gruß

Charles

Geschrieben

Oh, danke den Zusatz kannte ich wirklich noch nicht! :)

Geschrieben

Die Betonung liegt auch auf wirksamer Kopierschutz, d.h. wenn mein Programm die CD/DVD ohne zu Murren kopiert, kann ja der Kopierschutz nicht wirksam sein.

Geschrieben
@Bommel

Da liegst Du falsch! Das Problem ist viel vielschichtiger:

Nach § 53 UrhG sind Privatkopien grundsätzlich zulässig, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird. Besteht allerdings ein Kopierschutz, so sind Selbsthilfemaßrahmen zur Umgehung desselben grundsätzlich rechtswidrig. Dies ist aber nach § 108 b Absatz 1 UrhG nicht strafbar, wenn die Umgehung des Kopierschutzes ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Nutzers oder mit dem Nutzer persönlich verbundener Personen erfolgt oder sich auf einen derartigen Gebrauch bezieht.

Nachzulesen im Gesetz über Urheberrecht und verwandte

Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz).

Ein Schwarz/Weiß gibt es da nicht!

Gruß

Charles

Öhm, von wann ist das Dokument. Da steht 1965 ^^

Geschrieben
Öhm, von wann ist das Dokument. Da steht 1965 ^^

Doppel-Öhm....

Liest Du immer nur die erste Zeile????

Lese mal weiter, dann wirst Du den Passus:

"Urheberrechtsgesetz vom 9. September 1965 (BGBl. I S. 1273), zuletzt geändert durch

Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Oktober 2007(...)"

finden (zwei Zeilen tiefer...).

Die letzten Änderungen stammen also aus dem Oktober 2007!!!

Gruß

Charles

Geschrieben

Ja, das ist so, wie mit der EBO (Eisenbahn-Betriebs-Ordnung), die ist stand 1935. Mit ein paar kleinen Zusätzen in den 50-er Jahren.

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