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Homer P.

Rechtsanwalt: Patche-Praxis rechtlich fragwürdig

Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Hier eine aktuelle Meldung. Ich will nicht wieder den Streit zwischen Fanboys und Nörglern anheizen - bin aber doch dankbar, dass mal daran erinnert wird, dass wir als Käufer keine schweigenden Lämmer sind und Argumente wie "das macht doch jeder Publisher so, gewöhn Dich halt dran" in die falsche Richtung gehen:

""CBS" fordert mehr Kulanz ein

In ihrer aktuellen Ausgabe bemängelt die "Computer Bild Spiele" mangelnde Kulanz und fehlenden Kundenservice bei zahlreichen Gamespublishern. Die gängige Praxis, Bugfixes lediglich im Internet zum Download anzubieten, sei rechtlich fragwürdig. Würden doch die oft dringend benötigten Patches Kunden ohne Internetzugang vorenthalten. Einen Patch auf Nachfrage per Post zu verschicken, sei demnach die große Ausnahme. "Die Hersteller dürfen zwar fehlerhafte Spiele bis zu zweimal per Patch nachbessern. Läuft das Spiel dann aber immer noch fehlerhaft, hat der Kunde das Recht, sein Geld zurückzuverlangen", erläutert Rechtsanwalt Stephan Mathé. Schützenhilfe erhält der Jurist von der Verbraucherzentrale Hamburg. Dem Kunden dürften keinerlei Kosten - ob Telefon oder Internet - entstehen, um an die Patches zu gelangen."

Quelle: http://www.mediabiz.de/newsvoll.afp?Nnr=18...=GMD&uid=m21387

P.S.: Keine Ahnung, wie man die CBS einschätzen kann, ich les die nicht, aber Stephan Mathé ist seriös und in der Branche sehr kompetent.

Bearbeitet von Homer P.
Geschrieben

aber es gibt die patches doch auch auf den Heft-CD´s (gamestar oder auch seriöse wie chip)

oder gibt´s das nicht mehr?

und ein DVD-drive muss man ja haben, sonst kann das spiel nicht installiert sein.

Geschrieben

Na ja, und die GameStar etc. muss man nicht kaufen? --> "Dem Kunden dürfen keinerlei Kosten entstehen."

Geschrieben
aber es gibt die patches doch auch auf den Heft-CD´s (gamestar oder auch seriöse wie chip)

oder gibt´s das nicht mehr?

doch, klar. aber nicht immer die aktuellsten, wenn ein patch zum beispiel am 29. released wird, die zeitschriften aber erst am 30. rauskommen ;)

Geschrieben

richtig

ich meinte ja nur es gibt andere möglichkeiten.

uU muss der patch aber nur für online spielen aktuell sein und dann hat man ja logischerweise i-net.

ist generell schwierig, weil um sich eine update CD schicken zu lassen muss man ja wieder seine Adresse bekanntgeben, was viele auch wieder nicht wollen....

Geschrieben

Ich wäre ja schon zufrieden, wenn Patches stets zügig fertig und umfangreich

(was die gelösten Probs angeht) wären. :ph34r:

Von komischen Dingen in meiner Wunschvorstellung wie beim Release

wirklich fertigen Spielen, die durch Patches nur noch kleinkram und

Extrawünsche der Community regeln habe ich mich längst verabschiedet.

Man sollte die Verantwortlichen für miesen Support einfach mal nachts

nackt in ein hagelndes Unwetter stellen.

Von wegen auch die mal im Regen stehen lassen. ;)

Blöde Geldmacher :angry:

Geschrieben
richtig

ich meinte ja nur es gibt andere möglichkeiten.

uU muss der patch aber nur für online spielen aktuell sein und dann hat man ja logischerweise i-net.

ist generell schwierig, weil um sich eine update CD schicken zu lassen muss man ja wieder seine Adresse bekanntgeben, was viele auch wieder nicht wollen....

SUPER das heißt im klartext: wenn meine internetverbindung nicht ausreicht um den patch runterzuladen (da wirds schon bei dsl volumentariven knapp) und ich mir keine flatrate leisten kann soll ich mir(bezogen auf battlefield) für ca 20-30? hefte kaufen (bei realistischen 5? stückpreis)??!?? :blink::blink:

Geschrieben

nun ja, ich denke einfach mal, dass die produzenten der games den entwicklern mal ein bissl mehr zeit lassen sollten, so dass ein unreifes game erst gar nicht aufn markt kommt!

also, erst alles ordentlich reifen lassen und dann kann es mit der vermarktung losgehen!

Gast DarsVaeda
Geschrieben
"Die Hersteller dürfen zwar fehlerhafte Spiele bis zu zweimal per Patch nachbessern. Läuft das Spiel dann aber immer noch fehlerhaft, hat der Kunde das Recht, sein Geld zurückzuverlangen", erläutert Rechtsanwalt Stephan Mathé.

echt :huh:

des wär ja geil! :super:

Geschrieben

okay dann hätte ich mal gern die kohle für.. mmh mal überlegen... alle meine spiele die mir grad ewinfallen haben mehr als 2 patches *lol*

Geschrieben

wieder son Schwachsinn!

Geschrieben (bearbeitet)

Nun ja, generell ist erst einmal die Definition, wann ein Game als fehlerhaft bezeichnet werden kann zu bestimmen. Kenne mich bei Spielesoftware nicht ganz so gut aus, aber andere Produkte gelten dann als fehlerhaft, wenn Ihre grundlegende Funktionseigenschaften oder darüber hinhaus, die, vor Verkauf bekannt gemachten Eigenschaften, nicht erfüllt ist.

Einfaches Beispiel:

Der Stausauger saugt nicht = grundlegende Funktionseigenschaft nicht erfüllt => fehlerhaft

Der Staubsauger verbraucht mehr Energie als im Werbeblättchen beschrieben = vom Hersteller beworbene Eigenschaft nicht erfüllt => fehlerhaft

Der Staubsauger ist lauter als andere vergleichbare Produkte auf dem Markt = keine beworbene oder zugesagte Eigenschaft => nicht fehlerhaft

Nur bei extremer Lautstärke, die die Verwendung des Saugers nur mit Gehörschutz erlauben würde oder den Nachbarn nicht zumutbar ist, wäre das Produkt als fehlerhaft bzw. sehr mängelbehaftet einzustufen.

Wendet man dies auf BF2 an, glaube ich nicht, dass das als fehlerhaft durchkommt.

Es funktioniert entsprechend der Vorgaben des Herstellers (ich weiß...ist strittig)

Der beschriebene Funktionsumfang ist gegeben.

Gruß

OleBole

Bearbeitet von OleBole
Gast Oberscht
Geschrieben
wieder son Schwachsinn!

Und wieso?

Geschrieben

Also wenn man mal davon ausgeht das es ein Multiplayer ist, dann ist die von EA gestelte Serverflotille weniger als nach Verkaufsangaben verkaufter Spiele.

Folge:

Kein Platz zum Spielen für den Käufer.

Ingamebrowser der Version 1.0 fehlerhaft, da oft mit Abstürzen Back to Desktop und schlimmer zu rechnen ist.

usw. und so fort.

Demzufolge hat der Käufer das Recht, das Spiel beim Händler abzugeben, sich einen Gutschein geben zu lassen, bis eine neue "Preßversion" auf dem Markt ist = Reperatur des Artikels.

Würde ja lachen, wenn EA demzufolge 20.000 DVD zurücknehmen müßte.

Gast DarsVaeda
Geschrieben

hmm nicht funktionieren hin oder her, denke das ist bei bf2 eindeutig wenn es abstürzt oder der ingame-browser nicht funktioniert

aber was mir in der aussage vom anwalt fehlt, ist die angabe der zeit

wie schnell muss denn ein spielehersteller den patch liefern?

normalerweise müsste ich ja nun dem hersteller eine frist setzen, daraufhin muss er dann den patch liefern

klappts immernoch nicht kommt die nächste frist für den zweiten patch

wenns nun nicht geht, dann verlang ich mein geld zurück

aber wie sind da die fristen?

ein halbes jahr? bei 2 patches wären das dann 1 jahr, da kann schon der nachfolger raus sein *lol*

wär trotzdem lustig, wenn EA von tausenden, millionen spielern auf der welt per mail abmahnungen mit der forderung der nachbesserung bekommt :D

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