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Cpl.Basti

Rechtliche Frage

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

meine Ex-Stiefmutter hat vor ein paar Tagen ein Schrieb bekommen, das sie illegal Musik von einer Tauschbörse (EDonkey, ode so), welche namentlich dort nicht genannt ist, runtergeladen hat.

Allerdings sagt sie, das ich es war, da ich auf ihren Laptop Zugriff habe. Rausbekommen haben das die Herren von der Kripo, da sie die IP bis zu ihrem Laptop zurückverfolgt haben.

Nur das Problem ist, das ich das nicht gewesen sein kann, denn:

1. War ich zu besagten Zeitpunkt (8. Oktober 2007 um 11 Uhr nochwas) in der Schule

2. Kannte ich damals noch keine Tauschbörsen

3. Höre ich keine der besagten Bands (Juli, Silbermond und Revolverhelden)

4. Ist der Laptop meiner Ex-Stiefmutter Passwort geschützt und sie hat das Passwort immer wieder geändert.

Wenn ich etwas für sie an ihrem Laptop machen sollte, war sie immer dabei.

Hier nun meine Frage:

Gibt es einen Weg zu beiwesen, das ich das nicht war?

Denn sie behauptet das ich zu dieser Zeit zu Hause war und mir an ihrem Laptop die Sachen gezogen jabe. Bezahlen muss meiner Ex-Stiefmutter die Strafe von 1000€ so wie so, da es ihr Rechner war. Wenn sie allerdings ihren Anwalt einschaltet, der ein "guter" Freund von ihr ist, kann es passieren das der Fall vor Gericht landet und ich dann noch die Strafe zahlen darf, wenn de Richter mich für schuldig befindet.

Grüße und schonmal Danke für diese Hilfe, egal welche.

Das kommt davon wenn man seiner dummen Stiefmutter mal Sachen bei Musikload runterläd und die dann, weils zu teuer wird, selber anfängt herumzuexperimentieren und dann die Schuld auf andre schiebt, wenns schief geht.

Geschrieben

ich würd ma sagen deine aufgezählten punkte 1, 2 und 4 fallen weg, die ham irgendwie keine aussagekraft...

aber du brauchst einfach nur nen zeugen, dass du zu der zeit inner schule warst ;)

frag halt den lehrer bei dem du hattest, ob er dich an dem tag als fehlend eingetragen hat, was ja demnach nicht sein kann, wenn du beim unterricht warst, und schon haste für den fall der fälle deinen zeugen ;)

btw: da es IHR laptop war, müsstest nicht du beweisen, dass du es nicht warst, sondern sie, dass du es warst :D so rein logisch gesehn...

ich hab da zwar kp von, aber vllt hilft dir das was :D

Geschrieben

Die Schule muss nur ins Klassenbuch gucken und wenn es hart auf hart kommt, kann man sich da eine Bescheinigung holen. Zudem haste ca. 20 Klassenkameraden die beweisen können das du von 8.00 Uhr (?) bis nach 11.00 Uhr (?) in der Schule warst

Geschrieben

Rechtliche Empfehlungen dürfen nur von geeichten Anwälten vergeben werden. Sont kommen andere geeichte Anwälte und verkloppen uns. Aber das Problem ist natürlich diffizil.

Ich würde direkt und sofort einen Rechtsanwalt einschalten, der auch weiß, wie man Windows bedient.

Des weiteren gibt es Computer-Forensiker (zum Beispiel kenne ich eine Datenrettungsfirma) die eventuell alte Datenströme analysieren können.

Das kann die Polizei natürlich auch. In Anbetracht der dafür anfallenden Kosten wäre ne Kosten/Nutzen Rechnung aufzumachen.

Also erstmal zu nem Anwalt. Vielleicht mal nach Medienrecht schauen...

Ich wünsch Dir und der Tante viel Glück!

€: bold(ed)

Geschrieben

jo lass dir ne bescheinigung geben mit nuterschrift vom lehrer das du in der schule warst dann wär die sache geklärt

Geschrieben

Es ist vollkommen egal ob du in der Schule warst oder nit, weil der Download ja auch ohne dich laufen würd... (Scheduled tasks usw...)

Geschrieben

Trotzdem ist das ihr Pc...

Hatte sowas ähnliches mal mit checkdeinenxxx.com und lebenscheck.com

Hatte da mal nur n Link per Msn geschickt bekommen, schon wurde ich dort (anscheinend) automatisch angemeldet, was mich insgesamt 150€ gekostet hätte, wenn ich, bzw. meine Familie keinen guten Rechtsanwalt hätte.

Tut hier nichts zur Sache, trotzdem erstmal zum Rechtsanwalt wie Kwanza schon sagte. :)

Geschrieben

Anwalt ist viel zu teuer, ausser du würdest unengeltliche Rechtspflege einschalten aber dafür müsstest du so arm sein wie eine Kirchenmaus.

Also mach das mit der Schule und dem Leherer und sie kann dir nichts anhaben.

Greez

Geschrieben

soweit ich weiß, fällt das auf den Besitzer des Telefon-/Internetanschlusses zurück, egal wer da nun wirklich gesaugt hat. Haften muss also erstmal der Anschlussbesitzer.

Inwieweit Sie nun wiederum die Möglichkeit hat sich das Geld von dir wiederzuholen, weiß ich aber auch nicht, halte es aber nicht für wahrscheinlich.

Geschrieben
Es ist vollkommen egal ob du in der Schule warst oder nit, weil der Download ja auch ohne dich laufen würd... (Scheduled tasks usw...)

Bei einer Tauschbörse ist das aber schwer, oder? Zudem ist es recht einfach. Man guckt sich die Anzahl der Alben oder Lieder an, und guckt am wann er in der Schule war. Bei z.b. 3 Liedern ist es unwahrscheinlich das er den DL morgens gestartet hat und um 11.00 Uhr, wo die Tante ertappt wurde, immer noch läuft. Alles sehr knifflig, und Antworten sind in einem BF Forum schwer zu bekommen.

Geschrieben
Nur das Problem ist, das ich das nicht gewesen sein kann, denn:

1. War ich zu besagten Zeitpunkt (8. Oktober 2007 um 11 Uhr nochwas) in der Schule

2. Kannte ich damals noch keine Tauschbörsen

3. Höre ich keine der besagten Bands (Juli, Silbermond und Revolverhelden)

4. Ist der Laptop meiner Ex-Stiefmutter Passwort geschützt und sie hat das Passwort immer wieder geändert.

Wenn ich etwas für sie an ihrem Laptop machen sollte, war sie immer dabei.

Hört sich nach nicht gesichertem/nicht verschlüsseltem Wireless Lan an ;)

Geschrieben
Ist das ein ofizielles Schreiben der Statsanwaltschaft?

Wenn nicht hört sich das für mich nach einem Fake an.

hatt ich auch schon mal bekommen mit ähnlichem Wortlaut.

Illegale downloads..*blabla*...kripo informiert...*sülz*....

>>>...Ab in den Eimer und gut is. :rolleyes:

Aaaaber:

Das soll keine Empfehlung von mir sein, da ich deinen Brief nicht genau kenne.

Kann dir also nur von meinen Erfahrungen berichten. ;)

Geschrieben

Die Beweislast liegt immer beim Kläger, also deiner Ex-Stiefmutter. Dh. du musst nicht beweisen dass dus nicht warst, sondern sie muss beweisen, dass du es warst. Und das geht verständlicherweise ja nicht. Musst dir also überhaubt keine Sorgen machen.

Geschrieben

Also:

1. Haftet, wie schon gesagt, erstmal der Besitzer des Anschlusses.

2. Wäre da die Möglichkeit, daß Deine Ex-Stiefmutter zivilrechtlich Schadensersatz einfordert, dann ist sie aber in der Beweispflicht.

3. Kosten für Anwälte, Gerichtskosten usw. trägt der Verlierer des Verfahrens, und das dürfte dann wohl, wenn Du wirklich in der Schule warst, Deine Ex-Stiefmutter sein.

4. RA einschalten, falls die Ex-Stiefmutter klagen oder die Staatsanwaltschaft gegen Dich ermitteln sollte.

Geschrieben
Also:

1. Haftet, wie schon gesagt, erstmal der Besitzer des Anschlusses.

2. Wäre da die Möglichkeit, daß Deine Ex-Stiefmutter zivilrechtlich Schadensersatz einfordert, dann ist sie aber in der Beweispflicht.

3. Kosten für Anwälte, Gerichtskosten usw. trägt der Verlierer des Verfahrens, und das dürfte dann wohl, wenn Du wirklich in der Schule warst, Deine Ex-Stiefmutter sein.

4. RA einschalten, falls die Ex-Stiefmutter klagen oder die Staatsanwaltschaft gegen Dich ermitteln sollte.



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