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Dominik Brunner-Prozess: Urteile gefallen

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Im Prozess um den gewaltsamen Tod von Dominik Brunner ist der Angeklagte Markus S. wegen Mordes zu neun Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Sein Mitangeklagter Sebastian L. muss für sieben Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge ins Gefängnis. Politiker und Polizeigewerkschaft befürworten das Urteil.

Quelle: Ard

Was haltet ihr von den Urteilen und wieso besteht dazu kein Thread?

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erwischt und verknackt... worüber sollte man jetzt noch diskutieren

immerhin sinds diesmal nicht nur Sozialstunden

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ich finde es ist wichtig darüber zu sprechen, damit es hier abschreckt.

Schlimm finde ich ja, dass der 18-jährige nach Jugendrecht verurteilt wurde, weil er unter anderem keine Berufsausbildung hat. Daher wurde er und unter ein paar anderen Aspekten nicht nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt. Ansonsten hätte er 15 Jahre (in Deutschland "lebenslang") verurteilt.

Wichtig ist auf jeden Fall: er wurde zum Mord verurteilt!

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arbeitslager und das mindestens 25 jahre. Sowas geht einfach nicht, egal wie alt die sind oder waren.

aber gut was will man sagen, deutschland eben. Milchbubi gesetze...

und was interessieren denn bitte die sozialen aspekte der verurteilten?

ach der arme bub, hatt keine ausbildung blablabla, kommt aus ärmlichen verhältnissen. Trotzdem weiß er, oder sollte er wissen, dass man keine leute tot schlägt.

Es war ja kein ladendiebstahl oder ähnliches bei dem man das soziale umfeld eventuell berücksichtigen sollte/könnte. Wobei ich auch da sage, strafe muss sein.

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jetzt kommen gleich wieder die trolle aus der höhle, die lebenslänglich oder todestrafe fordern :whistling:

@T: ich find auch, das der bengel nach erwachsenenstrafrecht verurteilt hätte werden sollen.

aber 10 bzw. 7 jahre is trotzdem schon ganz ordentlich,

10 jahre ist ja auch das maximum beim jugendstrafrecht

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Das wird die trotzdem hart treffen. Vorallem weil die jetzt genau in den Jahren im Knast hocken, wo andere studieren oder anfangen ihr selbstständiges Leben aufzubauen.

Die kommen dann mit knapp 30 aus dem Gefängnis und sind noch bei Null.

Aber eine harte Strafe haben sie auch verdient.

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Vorallem weil die jetzt genau in den Jahren im Knast hocken, wo andere studieren oder anfangen ihr selbstständiges Leben aufzubauen.

Bitte vorher informieren. Die haben nicht den nötigen Abschluss, um zu studieren.

Leider gehen einige Anwälte ja in Revision. Schade eigentlich, dass das Strafmaß dadurch nicht noch höher ausfallen kann. Ganz dem Motto: "Frechheit sowas überhaupt zu tun!" Siehe Kachelmann-Prozess und die angebliche Befangenheit.

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Er hat ja auch nicht gesagt das die studieren, sondern das andere leute im gleichen alter in dieser zeit sich ein leben aufbauen.

Aber leute wer glaubt hier das die wirklich die komplette strafe absitzen? Die kommen doch eh wieder ein paar jährchen früher raus, so wie jeder andre auch :daumenrunter:

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Was haltet ihr von den Urteilen und wieso besteht dazu kein Thread?

Weil das Thema bestenfalls für die 'Kurz gemeldet'-Rubrik taugt - zumindest meiner Ansicht nach.

Bitte vorher informieren. Die haben nicht den nötigen Abschluss, um zu studieren.

Abschlüsse kann man nachholen. Wenn man schon komplette Studiengänge während der Haft absolvieren kann, sollte es zumindest kein Problem sein.

Ist ja nicht so, dass in den JVAs nur Steine gekloppt und Gewichte gestemmt werden...

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...

Ist ja nicht so, dass in den JVAs nur Steine gekloppt und Gewichte gestemmt werden...

leider... :rolleyes:

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Verwunderlich wie pauschal wieder einige hier zwei Menschen verurteilen. 10 Jahre sind quasi Lebenslänglich, die beiden werden auf keinen wirklich grünen Zweig mehr kommen. Vorstrafenregister und der Umstand mal Gesessen zu haben verschwinden nicht einfach so, selbst wenn man auf Bewährung wieder raus kommt.

Ich glaube man sollte Junge Leute über diesen Umstand mal aufklären, denn ich glaube, so etwas schreckt mehr ab als das reine "oh er muss nur für 3 Jahre in den Knast".

PS: War da auch nicht mal was aus der Ermittlung bekannt geworden, dass der Herr Brunner einen Herzfehler hatte und der Angriff an sich nicht tödlich gewesen wäre? Also schwere Körperverletzung mit Todesfolge und somit ist nach § 227 StGB 10 Jahre das Höchstmaß.

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PS: War da auch nicht mal was aus der Ermittlung bekannt geworden, dass der Herr Brunner einen Herzfehler hatte und der Angriff an sich nicht tödlich gewesen wäre?

Aufgrund des Angriffes hat er erst den Herzinfakt bekommen, laut der Aussage des Pathologen soweit ich das mitbekommen habe.Ist ja auch egal Strafe ist OK (typisch Deutsch) aber OK,soviel Emotionen wie bei dem Fall mitgespielt haben, da können die Jungs glück haben das es nur ein kleiner Schauprozess war.

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@N24Reporter

dazu empfiehlt es sich, den Richterspruch genau zu analysieren.

Das Urteil identifiziert Markus S. eindeutig als den Haupttäter. Er habe aggressiver als L. auf Brunner eingeschlagen, und auch als sein Opfer wehrlos auf dem Boden lag lebensgefährlich auf ihn eingetreten. Markus S. war zum Zeitpunkt der Tat bereits wegen eines Raubüberfalls mit einer Gaspistole vorbestraft. Er zeigte weder direkt nach der Tat noch vor Gericht besonders tiefe Reue. Stattdessen habe er sich in einem Brief aus der Haft mit der finanziellen Vermarktung seiner Geschichte beschäftigt, so Richter Baier.

Quelle Taz

Ich war der ganzen Zeit der Ansicht, dass es sich hier um Mord handelt. Da zeigt sich auch mal wieder, wie viele Hobbyjuristen in Foren und vor allem in der Öffentlichkeit rumlaufen. Dazu kommt noch, dass der Richter von "Verhalten auf sittlich niedrigster Stufe" spricht.

@milde Haftstrafe

dieser Kommentar mit dem Titel Reaktionen auf das Urteil: "Das ist vielleicht noch zu milde"

Allgemein sind die Audio-Kommentare hörenswert.

Ich finde Joachim Herrmann (CSU) sagt da etwas ganz wahres: "Für mich ist ganz klar, dass auf brutale Gewaltattacken gegenüber Unschuldigen, wie wir sie vor einem Jahr in Solln erleben mussten, mit harten Strafen reagiert werden muss."

Schaut man sich an, was bisher alles in München passiert ist, dann musste dieses Urteil einfach so kommen.

-Ein Rentner wird von zwei Jugendlichen/ Erwachsenen zusammengeschlagen, nur weil er auf das Rauchverbot hinwies

-Mehrere betrunkene Schweizer Jugendliche verprügeln wahrlos Passanten bis hin zu schweren körperlichen Folgen

-Drei Jugendliche bedrohen Kinder auf dem Heimweg. Zwei davon töten später einen Passanten, welcher sich ihren Vorhaben die Kinder auszurauben in den Weg stellt.

Egal ob Dominik Brunner zuerst zugeschlagen hat, wer einen Schlüssel als Waffe zieht, der macht das nicht aus Notwehr. Das ist ein Plan, welcher sich im Kopf festgesetzt hat. Außerdem haben sich die zwei abgesprochen, bevor sie daraufhin auf Brunner losgingen. Wer will jetzt immer noch von "Versehen" sprechen?

p.s. Zückt ihr auch immer euren Schlüssel als Waffe und Schlagringersatz, wenn ihr nichts böses im Schilde führt und keine Waffengewalt droht?

@C.D.R.:Montana:.

es ist doch absurd, dass die Verteidiger jetzt auch noch in Revision gehen. Die Staatsanwaltschaft hat es gefordert und die Richter haben sogar eine etwas höhere Strafe genommen. Die Verteidiger können froh sein, dass ihr Mandant (Markus S.) nicht nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt wurde. Evtl. sollte man in einem Zweitverfahren nochmal darüber nachdenken. Dem Strafmaß und der daraus resultierenden Abschreckung würde es nur gut tun. Außerdem steht die Schuldfrage überhaupt nicht mehr zur Debatte, aus meiner Sicht.

Bearbeitet von D033D2
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