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GreenThunder

Die wahren Autos

Empfohlene Beiträge

Das ist natürlich ein Argument... 

Da bleibt nur noch eins: Lowrider-Umbau für deinen ollen Mercedes... Vielleicht lässt er sich ja dann vorne hoch genug aufbocken damit du wieder was siehst

oder ich mach ihn so tief dass ich unter den SUVs durchgucken kann :D

is doch traurig wenn man für alles außer geradeausfahren elektronische helferlein braucht :fox:

 

Aber was ist mit : Tempomat, Speedtronic, Aktiver Spurhalteassistent, Spurwechselassistent, Abstandswarner, Abstandregalautomat, Stauassistent, Engstellenassistent, (Not-)Bremsassistent, ... :ugly:

:omfg:
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Klischees incoming

diese unnötig großen kackteile sollten von niemandem gefahren werden :trollface:

für die stadt zu riesig, offroad könnse auch nicht, das sind halt einfach schwanzersätze.

Dann bist du noch nie einen Touareg gefahren.

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auf welchen punkt bezieht sich das jetzt? offroadfähigkeit?

Insgesamt, dass die Teile unnütz sind.

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Ich bin mir sicher, dass o ein Foto durchaus eine gewisse Relevanz hat. Wenn der Anfangsverdacht einer Straftat vorliegt, muss die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren einleiten. Wenn zwei Autos gegeneinander schrammen, dann glaub ich sieht man regelmäßig an beiden Autos einen Schaden. Wenn ich nun sagen kann, welches Auto neben mir stand als ich geparkt hab, dann ist das zwar noch lange kein Beweis, aber zumindest ein hinreichender Hinweis, um sich dieses Fahrzeug mal genauer anzuschauen. Ich glaube, da kann man schon ganz gut einschätzen, ob sich die Schäden der beiden Autos decken oder nicht.

Ob man jetzt auch den Fahrer ermitteln kann, ist eine andere Geschichte. Die Erfolgsaussichten sind jedenfalls deutlich besser, wenn das Tatfahrzeug bereits bekannt ist.

 

Was die Zeugen angeht: Das ist ein Irrglaube. Die Aufklärungsquote ist ziemlich hoch, weil deutlich häufiger ein Zeuge das ganze beobachtet als man denkt ;)

 

 

Du hast dann lediglich ein Foto von einem parkendem Auto, das hat rein gar nichts mit Relevanz zu tun und wer jetzt glaubt das daraufhin jemand los rennt und für eine Mikrobeule ein Lackgutachten erstellt ist auch schief gewickelt. Das darf man dann höchstens selber für ein paar hundert Euro einleiten...sofern man bereit ist für derartige Nichtigkeiten Geld, Nerven und vor allem Zeit zu opfern.

 

Bei solchen Bagatellschäden läuft ohne Zeugen rein gar nichts. Das ganze ist ein Stück weit auch immer in der Verhältnismäßigkeit zu sehen. Eine mikroskopische Beule an der Autotür ist was anderes als wenn dir jemand beim Zurücksetzen den Wagen demoliert und dann abhaut. Im ersten Fall wird das idR als nicht bemerkbares Versehen gewertet, im zweiten Fall ist es eindeutig Fahrerflucht und hat einen anderen Stellenwert.

 

Bei dem Thema schwirrt generell eh viel "Hörensagen" in der Gegend rum.

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auf welchen punkt bezieht sich das jetzt? offroadfähigkeit?

Insgesamt, dass die Teile unnütz sind.

führe dein argument doch wenigstens aus.
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Unnütz ist nur das was keiner kauft und der Touareg wird gekauft.

Die Offroad Fähigkeiten definieren sich bei dem Ding in erster Linie über die Bereifung und da die bei 99% der Besitzer aus "Asphaltreifen" und nicht aus A/T oder M/T besteht, ist der Geländeeinsatz eher limitiert. Allgemein ist der Wagen zwar generell eher für die Straße optimiert, aber wenn er nicht tiefer gelegt wird und besagte Reifen angebracht werden haut der im Gelände schon gut was weg....sofern der fahrer keine Angst hat sich das hübsche Blechle zu verkratzen. :ugly:

 

Für die meisten ist das einfach nur eine dicke Karre mit gutemEisdielen Auftritt. Ich mag SUVs btw ebenfalls absolut nicht.^^

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diese unnötig großen kackteile sollten von niemandem gefahren werden  :trollface:

für die stadt zu riesig, offroad könnse auch nicht, das sind halt einfach schwanzersätze.

 

 

Stimmt ! Einen CW-Wert wie ne Wohnzimmerschrankwand und schaffen trotzdem 250 km/h weil sie von 350 PS an aufwärts motorisiert sind die sich 15 -17 Liter Super wegtun. Aber Versicherungstechnisch günstiger weil ja die große Masse kleinere Autos fährt. :kritisch:  

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Ich bin mir sicher, dass o ein Foto durchaus eine gewisse Relevanz hat. Wenn der Anfangsverdacht einer Straftat vorliegt, muss die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren einleiten. Wenn zwei Autos gegeneinander schrammen, dann glaub ich sieht man regelmäßig an beiden Autos einen Schaden. Wenn ich nun sagen kann, welches Auto neben mir stand als ich geparkt hab, dann ist das zwar noch lange kein Beweis, aber zumindest ein hinreichender Hinweis, um sich dieses Fahrzeug mal genauer anzuschauen. Ich glaube, da kann man schon ganz gut einschätzen, ob sich die Schäden der beiden Autos decken oder nicht.

Ob man jetzt auch den Fahrer ermitteln kann, ist eine andere Geschichte. Die Erfolgsaussichten sind jedenfalls deutlich besser, wenn das Tatfahrzeug bereits bekannt ist.

 

Was die Zeugen angeht: Das ist ein Irrglaube. Die Aufklärungsquote ist ziemlich hoch, weil deutlich häufiger ein Zeuge das ganze beobachtet als man denkt ;)

 

 

Du hast dann lediglich ein Foto von einem parkendem Auto, das hat rein gar nichts mit Relevanz zu tun und wer jetzt glaubt das daraufhin jemand los rennt und für eine Mikrobeule ein Lackgutachten erstellt ist auch schief gewickelt. Das darf man dann höchstens selber für ein paar hundert Euro einleiten...sofern man bereit ist für derartige Nichtigkeiten Geld, Nerven und vor allem Zeit zu opfern.

 

Bei solchen Bagatellschäden läuft ohne Zeugen rein gar nichts. Das ganze ist ein Stück weit auch immer in der Verhältnismäßigkeit zu sehen. Eine mikroskopische Beule an der Autotür ist was anderes als wenn dir jemand beim Zurücksetzen den Wagen demoliert und dann abhaut. Im ersten Fall wird das idR als nicht bemerkbares Versehen gewertet, im zweiten Fall ist es eindeutig Fahrerflucht und hat einen anderen Stellenwert.

 

Bei dem Thema schwirrt generell eh viel "Hörensagen" in der Gegend rum.

 

Ich meinte jetzt auch nicht unbedingt die kleinsten Mikrobeulen, sondern schon etwas größere Dinge. Fahrerflucht ist übrigens bereits dann gegeben, wenn ein Schaden von mehr als 50€ entstanden ist. Die Anforderungen an eine Bagatelltat sind somit sehr hoch und dürften regelmäßig nicht einschlägig sein. Was die Verhältnismäßigkeit angeht: § 142 StGB (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) ist mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren bedroht und damit nicht gerade ein Kavaliersdelikt. Generell kann man sagen, dass die Behörden diesen Straftatbestand sehr ernst nehmen.

Wenn der Tatbestand des § 142 StGB erfüllt ist und ich dank so einem Foto schon mit realistischer Wahrscheinlichkeit sagen, dass der Fahrer dieses Fahrzeugs der Täter ist, dann MUSS die Staatsanwaltschaft diesem Hinweis nachgehen und ich bin mir sicher, dass jeder ordentliche Staatsanwalt das auch tun wird, da zumindest das Nachschauen am verdächtigen Fahrzeug kein großer Aufwand ist und die Erfolgsaussichten ja keineswegs gering sind.

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Ich finde SUVs auch für die Tonne. sinnlose Ressourcenverschwendung für kleine Zipfel die angeben wollen.

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Ich meinte jetzt auch nicht unbedingt die kleinsten Mikrobeulen, sondern schon etwas größere Dinge. Fahrerflucht ist übrigens bereits dann gegeben, wenn ein Schaden von mehr als 50€ entstanden ist. Die Anforderungen an eine Bagatelltat sind somit sehr hoch und dürften regelmäßig nicht einschlägig sein. Was die Verhältnismäßigkeit angeht: § 142 StGB (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) ist mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren bedroht

...

..

 

Jetzt wandert die arme Oma die die Türe zu weit aufgemacht hat schon im Knast, da können ihr ja die ganzen Raubkopierer  beim Stricken schön die Wolle halten. :ugly:

 

Nur soviel noch...Ich hatte ua. auch mit solchen Dingen eine Zeitlang  beruflich zu tun und die Praxis unterscheidet sich doch stark von dem was man so im schlauen Internet oder Artikeln findet. Du darfst mir also ruhig glauben wenn ich sage das solche Bagatellschäden idR ohne direkte Zeugen im Sand verlaufen und man auf seinen Kosten sitzen bleibt. Von mir aus darfst du ja ruhig jedes mal beim Parken dein Auto fotografieren, nützen wird das in 99% der Fälle rein gar nichts…das kannst du mir jetzt glauben oder auch nicht. :)

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Ich meinte jetzt auch nicht unbedingt die kleinsten Mikrobeulen, sondern schon etwas größere Dinge. Fahrerflucht ist übrigens bereits dann gegeben, wenn ein Schaden von mehr als 50€ entstanden ist. Die Anforderungen an eine Bagatelltat sind somit sehr hoch und dürften regelmäßig nicht einschlägig sein. Was die Verhältnismäßigkeit angeht: § 142 StGB (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) ist mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren bedroht

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Jetzt wandert die arme Oma die die Türe zu weit aufgemacht hat schon im Knast, da können ihr ja die ganzen Raubkopierer  beim Stricken schön die Wolle halten. :ugly:

 

Nur soviel noch...Ich hatte ua. auch mit solchen Dingen eine Zeitlang  beruflich zu tun und die Praxis unterscheidet sich doch stark von dem was man so im schlauen Internet oder Artikeln findet. Du darfst mir also ruhig glauben wenn ich sage das solche Bagatellschäden idR ohne direkte Zeugen im Sand verlaufen und man auf seinen Kosten sitzen bleibt. Von mir aus darfst du ja ruhig jedes mal beim Parken dein Auto fotografieren, nützen wird das in 99% der Fälle rein gar nichts…das kannst du mir jetzt glauben oder auch nicht. :)

 

Muss dir leider Recht geben. Hatte eine Anzeige erstattet mit Foto&Kennzeichen und nach ein paar Wochen bekam ich einen Brief, dass niemand gefunden wurde. Scheint also ohne Zeugen quasi nichts zu bringen.

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Ich meinte jetzt auch nicht unbedingt die kleinsten Mikrobeulen, sondern schon etwas größere Dinge. Fahrerflucht ist übrigens bereits dann gegeben, wenn ein Schaden von mehr als 50€ entstanden ist. Die Anforderungen an eine Bagatelltat sind somit sehr hoch und dürften regelmäßig nicht einschlägig sein. Was die Verhältnismäßigkeit angeht: § 142 StGB (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) ist mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren bedroht

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Jetzt wandert die arme Oma die die Türe zu weit aufgemacht hat schon im Knast, da können ihr ja die ganzen Raubkopierer  beim Stricken schön die Wolle halten. :ugly:

 

Nur soviel noch...Ich hatte ua. auch mit solchen Dingen eine Zeitlang  beruflich zu tun und die Praxis unterscheidet sich doch stark von dem was man so im schlauen Internet oder Artikeln findet. Du darfst mir also ruhig glauben wenn ich sage das solche Bagatellschäden idR ohne direkte Zeugen im Sand verlaufen und man auf seinen Kosten sitzen bleibt. Von mir aus darfst du ja ruhig jedes mal beim Parken dein Auto fotografieren, nützen wird das in 99% der Fälle rein gar nichts…das kannst du mir jetzt glauben oder auch nicht. :)

 

Glaub mir, ich habe mein Wissen in diesem Bereich keineswegs aus dem Internet oder irgendwelchen Artikeln ;) Was genau jetzt ein Bagatellschaden ist, sei mal dahingestellt. Wenn jemand die Tür zuweit aufreist oder beim ausparken auch nur mit Schrittgeschwindigkeit irgendwo dagegen fährt, isses jedenfalls keiner mehr, weil da in der Regel ein Blechschaden i.H.v. mehreren 100€ oder mehr entsteht. Zumindest in solchen Fällen wird es dir auf jeden Fall helfen, wenn du ein Fahrzeug in Verdacht hast. Sollte die Polizei wirklich zu faul sein, in so einem Fall zu ermitteln, muss man sich wohl direkt an die Staatsanwaltschaft wenden. Wenn der Staatsanwalt nicht völlig bekloppt ist, wird der der Sache auch nachgehen und das kannst du mir jetzt glauben oder nicht ;)

 

Dass in deinen Fällen nichts dabei rausgekommen ist, kann mehrere Gründe haben. Da du von Bagatellfällen sprichst, ist vielleicht garkein Schaden am gegnerischen Auto entstanden. Wahrscheinlich lässt sich oftmals der Fahrer auch nicht eindeutig identifizieren, etc. Von vorherein sinnlos ist es jedenfalls nicht, wenn man so ein Foto hat.

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Uuuuund CUT....

mal wieder ist man an dem Punkt angelangt wo es in erster Linie nur darum geht was gegensätzlich zu sagen  Du hast deinen Glauben, ich meine Erfahrung (-und Exodus hat es in seinem Fall sogar noch bestätigt).

 

Whatever, Tschöö mit Ö. :willkommen:

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afair ist eine anzeige aber dennoch von nützen. und zwar sobald man von der versicherung den schaden bezahlt haben will.

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