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SergejFaehrlich

Extrem Thread - Gänseblümchen-Edition

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Mich würd es ja mal interssieren wie da die rechtslage in den USA ist soweit ich weiß darf ich ja den der auf meinem Grundstück ist (unerlaubt) erschießen dürfte ich dann nicht auch die Cops abknallen? (Korrigiert micht wenn das falsch ist)

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Wenn sie sich nicht als solche zu erkennen geben, prinzipiell schon.

€: Ich weiß aber nicht, wie sich das mit Mietwohnungen o.ä. verhält...

Bearbeitet von Nestor980
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Mich würd es ja mal interssieren wie da die rechtslage in den USA ist soweit ich weiß darf ich ja den der auf meinem Grundstück ist (unerlaubt) erschießen dürfte ich dann nicht auch die Cops abknallen? (Korrigiert micht wenn das falsch ist)

 

Klicke Ziehe hier hart : http://de.wikipedia.org/wiki/Stand-your-ground_law

 

Ist teilweise auch in diese „Murrica“ Klischees einzuordnen. Denn auch wenn sich die Rechtsprechung in einigen Staaten so liest als könnte man da mal eben alles und jeden abknallen, gibt es in Wirklichkeit klare Verhaltensregeln und auch die Abwägung der Verhältnismäßigkeit spielt eine Rolle. Wer da ohne Nachzudenken Leute umnietet findet sich je nach Ausgangslage nämlich ganz schnell selber im Knast wieder.

 

Und was das Eindringen von Polizisten angeht, so geben die sich idR (-anders als im Film) vorher zu erkennen und selbst wenn das nicht so wäre, wer da Wiederstand mit einer Schusswaffe leistet dürfte  eh keine Chance haben und bei dem Versuch sterben. Wenn es aber doch zu einem Schusswechsel kommt bei dem Polizisten verletzt oder getötet werden und sich das ganze später als Scherz eines dritten oder Irrtum der Polizei raus gestellt hat….ich denke da greifen dann mildernde Umstände für den Schützen. Wie gesagt, da spielt dann halt wieder die Verhältnismäßigkeit eine Rolle.

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https://www.lawblog.de/index.php/archives/2011/11/03/freispruch-fr-tdlichen-schuss-auf-polizisten/

Gab's in Deutschland schon, so einen Fall. Damals Hells Angels Mitglied vs. Sonderkommando.

Ich kann mir vorstellen, dass es bei einem amerikanischen Äquivalent ähnlich ausgehen könnte, wobei so etliche Entscheidungen mir dort nicht immer ganz nachvollziehbar sind, also wer weiß..

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Ziemlich umstrittenes Urteil.

 

Einerseits zwar schon seltsam das sich das SEK nicht als Polizei zu erkennen gegeben hat, nachdem ihnen klar war das der Hells Angels wusste das jemand an der Tür rummacht und gerade bei diesen Rocker Heinis muss man als Polizist ja quasi generell davon ausgehen das sie bewaffnet und unberechenbar sind.

 

Auf der anderen Seite war die Knarre mit Sicherheit Illegal und alleine das er so eine Waffe gegen Menschen eingesetzt hat, hätte man den Typen schon dran kriegen sollen und blind durch die Türe ballern ist in meinen Augen auch keine Verhältnismäßige Handlung und schon gar keine Notwehr. Außerdem hätte er ja noch Gott weiß wenn treffen können.

 

Manchmal sind die Gerichte ziemlich merkwürdig drauf….

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Der Einsatz war mal total merkwürdig. Wieso hat man nicht ab dem "Verpisst euch!" aufgehört an der Tür rumzufummeln? Der Überraschungseffekt ist mal gleich null, wenn dich der zu Überraschende auffordert wegzugehen oO

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Laut der Stellungnahme der GdP hatte der Schütze die Waffe legal besessen.

 

Aus den Kommentaren.

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Dann läuft allerdings generell was falsch.
 

 

Für die Gewerkschaft sei es ein Skandal, dass ein führendes Mitglied einer als hochkriminell bekannten Rockerbande in den Besitz legaler Waffen kommen konnte.

http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/polizist-erschossen-bgh-spricht-hells-angel-frei-11516279.html

 

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Dieses Urteil des BGH ist schon richtig. Man muss sich nur mal in die Lage des Rockers versetzen: Er hat kurz vor dem ganzen eine ernstzunehmende Morddrohung bekommen. Ein paar Tage später werkeln ein paar Typen an seiner Haustür rum. Er ruft noch "Verpisst euch", aber nichts geschieht. Es ist absolut verständlich, dass er fest davon ausgeht, dass gleich ein paar Typen reinstürmen und ihn umlegen wollen. Unser deutsches Notwehrrecht besagt, dass ich alles erforderliche tun darf, um einen Angriff auf meine Rechtsgüter abzuwehren. Verhältnismäßigkeit spielt da nur in Ausnahmefällen eine Rolle.

Und was hätte er denn machen sollen ? Einen Warnschuss abzugeben, hätte die Typen in Alarmbereitschaft versetzt und sein Leben zusätzlich gefährdet. Die einzige sichere Methode sein Leben zu verteidigen war, durch die Tür zu ballern. Alles andere wäre unzumutbar gewesen, weswegen die Aktion auch vom Notwehrrecht gedeckt und das Urteil damit korrekt ist.

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Aha, mal eben mit einer 45er blind durch die Türe ballern entspricht also deinem Verständnis von "Verhältnismäßigkeit" und andere Optionen siehst du auch nicht? Dann sind wir mal lieber froh das die Leute in D recht schwierig an Knarren kommen und vor allem das sich die Kugeln nicht in die Köpfe von Unbeteiligten verirrt haben....

 

Absolut unverständlich, aber jedem seine Meinung. Glücklicherweise wurde das Urteil aber an vielen Stellen ziemlich diffus   aufgenommen.

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Aha, mal eben mit einer 45er blind durch die Türe ballern entspricht also deinem Verständnis von "Verhältnismäßigkeit" und andere Optionen siehst du auch nicht? Dann sind wir mal lieber froh das die Leute in D recht schwierig an Knarren kommen und vor allem das sich die Kugeln nicht in die Köpfe von Unbeteiligten verirrt haben....

 

Absolut unverständlich, aber jedem seine Meinung. Glücklicherweise wurde das Urteil aber an vielen Stellen ziemlich diffus   aufgenommen.

 

 Eben nicht. Er hat (vom Gericht als ernstzunehmend befundene) Morddrohungen bekommen + Polizei gibt sich nicht zu erkennen + hört auch nicht auf, die Tür aufzuschrauben, nachdem er sich "zu Wort gemeldet" hat. Das ist vieles und bestimmt auch streitbar, aber absolut unverständlich?!

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And the Story goes on, an on...

Hatten wir alles schon mal.
Schreibt halt hier rein, da hatte ich schon alles gesagt was ich jemals dazu sagen wollte.:

"Freispruch für Hell's Angel Anhänger, der Polizist erschossen hat" http://www.bf-games.net/forum/topic/50288-freispruch-für-hells-angel-anhänger-der-polizist-erschossen-hat/
 

Aha...also wenn ich mich in meinem Haus bedroht fühle und ein Unbekannter steht vor meiner Tür, kann ich ja ruhig meine legale PT111 nehmen und durch die Tür schießen? Und falls nicht, nochmal die Frage....“Oder gilt das Urteil nur für Verbrecher die Angst haben müssen von anderen Verbrechern umgenietet zu werden?“ (Das wäre dann allerdings ein recht praktischer Präzedenzfall für die angesprochene "Berufsgruppe".)

...

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Der hat aber nicht "einfach mal eben durch die Tür geballert". Er hat sein Leben in akuter Gefahr gesehen und lediglich das getan, was nötig ist, um es zu verteidigen. Und wenn mich jemand töten will, dann halte ich es auch für verhältnismäßig, dass ich denjenigen töte, wenn es denn erforderlich ist, notfalls auch indem in durch ne tür baller.

Du hälst meine Meinung für unverständlich ? Das gebe ich gerne zurück ;)

Umstritten ist das Urteil übrigens hauptsächlich in den Medien. Die Juristen stimmen dem BGH weitestgehend zu.

Aber du hast recht, eigentlich ist alles schon gesagt und wir drehen uns nur im Kreis.

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Du hälst meine Meinung für unverständlich ? Das gebe ich gerne zurück ;)

...

 

Du sagts doch irgendwie immer grundsätzlich das Gegenteil von dem was ich sage. Ich wage gar nicht erst zu behaupten das Regen nass ist. *lol* 

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