Imperial Commander 0 Melden Geschrieben 10. Oktober 2008 Ich finde auch etwas übertrieben, dass man die Bundeswehr für die Terrorbekämpfung einsetzten will. Viel besser wäre es, bereits existierende Anti-Terror-Forces und Polizei-Sonderheiten besser auf solche Fälle vorzubereiten, z.B. durch die Erfahrungen der Afghanistan-Veteranen. @alle die gegen gezielte Terrorbekämpfung sind: Wollt ihr dass sich an jeder Ecke irgend ein Fanatist hochjagt? Schäuble ist auch nicht gerade mein Lieblingspolitiker, aber als Innenminister hat er die Aufgabe Deutschland von innen heraus zu schützen. Und das erfordert schon mal unkonventionelle Mittel. Dass hat nichts mit der Aushölung des GG zu tun. Wenn ich mir jetzt z.B. die Bayerische Verfassung ansehe, dann kann die Regierung in Krisenzeiten die Verfassung außer Kraft setzten. Selbst hier, wenn es verfassungsrechtlich einwandfrei ist, würde manche Verschwörungstheoretiker sagen, es sei verfassungsfeindlich.
KwanzaBot 10 Melden Geschrieben 10. Oktober 2008 Erfahrung von Afghanistan Veteranen? Hm. Da war doch gestern in Panorama dieser Bericht über und von dt. Truppen in Afghanistan. Diese berichteten davon, dass sie fast nur noch mit Selbstschutz beschäftigt sind, seit die die Erweiterung des Einsatzfeldes/Aufgaben umgesetzt wird. Das bedeutet, die Truppen sind nicht oder eben nur begrenzt in der Lage, den Kontakt (neutralen bis positiven Kontakt durch Gespräche und Aufbauprojekte) mit den Lokalen zu halten. @ alle, die für die gezielte Bekämpfung von Terror mit militärischen Mitteln sind: (was nicht heißen, dass ich was für Terroristen oder gegen deren Bekämpfung habe) ...mal überlegt, wie man sich Terror ins eigene Land holt? Das ist meist ein Re-Import. Man verbinde nun dies mit dem oberen Teil (den Aussagen der BW in A.) und erkenne schnell und schlüssig, dass militärische Bekämpfung nur bedingt nachhaltigen Erfolg versprechen mag. Diese Erkenntnis ist mittlerweile vielseitig untersucht und bestätigt und sollte bei Herrn Jung langsam mal ankommen. Dieser Herr J. hat zu H.Schäuble sicher noch ne direkte Leitung vom letzten Parteispendenskandal-Meeting und so mag Hoffnung erlaubt sein, dass beide diese Information irgendwann auch in ihre Planungen einbeziehen. - Natürlich nur, wenn ihnen die Sicherheit der deutschen und die der afghanischen Bevölkerung ein Anliegen ist. Wir werden es sehen...ob.
alburdy 0 Melden Geschrieben 10. Oktober 2008 Dass die BW da unten nur noch mit Selbstschutz beschäftigt ist, hab ich auch schon mal mit jemand anderen in einem anderen thread hin und her diskutiert, der mir beteuerte, dass das effektive Hilfe sei.
Der Spinner 5 Melden Geschrieben 10. Oktober 2008 Wie war das doch gleich: "Die Armee ist kein Skalpell, sie ist ein Breitschwert. Überlegen sie sich gut, ob sie sie wirklich in ihrer Stadt haben wollen." Oder s.ä. Ich persönlich sehe keinen Grund, warum man die Bw zur Terrorbekämpfung im Inland einsetzen sollte - von der Tatsache, daß die Zahl der Soldaten, die dafür ausgebildet sind im Promillebereich liegt mal ganz zu schweigen - gibt es doch dutzende Sicherheitsorgane, die sich doch genau damit befassen und abgesehen von Angriffen aus der Luft oder von See auch über die notwendigen Mittel verfügen.
TheBullet 129 Melden Geschrieben 10. Oktober 2008 Wie war das doch gleich: "Die Armee ist kein Skalpell, sie ist ein Breitschwert. Überlegen sie sich gut, ob sie sie wirklich in ihrer Stadt haben wollen." Oder s.ä. Ich persönlich sehe keinen Grund, warum man die Bw zur Terrorbekämpfung im Inland einsetzen sollte - von der Tatsache, daß die Zahl der Soldaten, die dafür ausgebildet sind im Promillebereich liegt mal ganz zu schweigen - gibt es doch dutzende Sicherheitsorgane, die sich doch genau damit befassen und abgesehen von Angriffen aus der Luft oder von See auch über die notwendigen Mittel verfügen. word!
iconicus 8 Melden Geschrieben 10. Oktober 2008 (bearbeitet) Dass die BW da unten nur noch mit Selbstschutz beschäftigt ist, hab ich auch schon mal mit jemand anderen in einem anderen thread hin und her diskutiert, der mir beteuerte, dass das effektive Hilfe sei. von effektiv habe ich nie gesprochen. aber immer noch besser als da zustehen und heulend zu sagen das man sich durch schutzmaßnahmen in anderen länden den terror ins eigene land holt. mal abgesehen davon hast du nicht behauptet das sie sich selbst schützen sondern einfach nur einen sinnlosen krieg ohne grund führen. aber wir sollten auch in diesem thread nicht schon wieder das afghanistan thema rausholen. sorry for ot allerdings bin ich auch der meinung das die bundeswehr nur bei katastrophen im eigenen land was zu suchen hat. wenn die bullen nicht ausreichen müßen die halt besser ausgerüstet werden. bessere technik...bessere waffen...besserer schutz...whatever. manchmal frag ich mich nur wie einige es hier schaffen vor soviel angst um die demokratie und den rechtsstaat vor die tür zu gehen. es könnte ja nen demokratie und verfassungsfeindlicher dachziegel aufn kopf fallen...beeindruckend. auch halte ich ein sa vergleich mit der bundeswehr für äusserst unpassend. die jungs/mädels von der bw sollen lieber "Die Sicherheit Deutschlands am Hindukusch verteidigen". Bearbeitet 10. Oktober 2008 von iconicus
Der Spinner 5 Melden Geschrieben 10. Oktober 2008 Den SA-Vergleich halte ich auch für übertrieben, die Bw ist nun mal kein Staat im Staate mehr und setzt sich noch viel weniger aus frustrierten Bütteln zusammen, die blindslings einer Ideologie folgen, wie es bei der SA großenteils der Fall war. Was mir Kopfschmerzen bereitet sind eigentlich eher unsere Politiker, die unseren Soldaten Befehle geben würden, die diese nicht mal befolgen dürften und sie auch so in Gewissenskonflikte stürzen würden, z.B. der BMVg der mal gesagt hat, daß er eine Passagiermaschine zur Not auch wider Artikel des GG abschießen lassen, danach natürlich aber sofort zurücktreten würde. Den betroffenen Piloten wäre mit seinem Rücktritt natürlich sehr geholfen, von den getöteten Unschuldigen und deren Angehörigen will ich gar nicht erst anfangen Um es nochmal klar zu machen: Ich sehe die Gefahr weniger auf seiten der Bw an sich, als bei deren Mißbrauch durch unsere Politiker und der im Großen und Ganzen fehlenden Ausbildung der Bw für polizeiliche Aufgaben.
RevelationX 0 Melden Geschrieben 11. Oktober 2008 Die Wacht am Rubikon 09. Oktober 2008 von Spiegelfechter „Ich glaube nicht, dass die Sicherheit größer wird, wenn Panzer Unter den Linden stehen“, so polemisierte der damalige Verteidigungsminister Peter Struck noch im Jahre 2005. Heute ist Struck Großkoalitionär und als solcher sieht man solche Fragen etwas anders. Schäubles Lebenstraum, der Einsatz der Bundeswehr im Inneren, soll mit den Stimmen der SPD nun wahr werden. Die GröKaZ (Größten Koalitionäre aller Zeiten) verfügen im Bundestag über die nötige 2/3 Mehrheit um den Artikel 35 des Grundgesetzes dementsprechend zu ändern. Der Kotau der Mehrheitssozialisten vor den Verfassungsbulldozern der CDU könnte sich allerdings als nutzlos herausstellen. Die Opposition hat in einem bislang einmaligen Schulterschluß bereits den Widerstand im Bundesrat angekündigt. GRÜNE und die LINKE haben ihre Zustimmung bereits kategorisch ausgeschlossen und nun liegt es an der FDP Schäuble daran zu hindern, den Rubikon zu überschreiten. Als Helmut Schmidt im Jahre 1962 bei der Sturmflut in Hamburg Bundeswehreinheiten anforderte, brach der damalige Verteidigungsminister Franz Joseph Strauß die Verfassung. 40.000 Soldaten wurden als Katastrophenhelfer eingesetzt und retteten über Tausend Hamburgern das Leben. Kritik an Strauß’ Verfassungsbruch blieb aus. Da der Einsatz der Streitkräfte im Rahmen des Katastrophenschutzes durchaus sinnvoll sein kann, begann daraufhin die Diskussion um eine Verfassungsänderung, die für rechtliche Klarheit sorgen sollte. Die Große Koalition unter Kanzler Kurt Georg Kiesinger änderte 1968 den Artikel 35 des Grundgesetzes, der die Amtshilfe der Behörden des Bundes und der Länder reguliert. Die Abgeordneten der Union forderten damals bereits einen Passus ein, der den Einsatz der Bundeswehr im Inneren auch gegen Demonstranten und Streikende erlaubt. Mit der damaligen SPD war dies nicht zu machen. Artikel 35 schränkt seitdem den Einsatz der Bundeswehr im Inneren auf den nicht-militärischen Einsatz im Rahmen im Katastrophenfall ein. Ein gewisser Wolfgang Schäuble entdeckte bereits 1985 – damals war er Bundesminister für besondere Aufgaben – dieses Thema. Weit vor 9/11 umriss er bereits 1994 im SPIEGEL seine Vorstellungen: „Die Grenzen zwischen innerer und äußerer Sicherheit sind jedenfalls nicht mehr so eindeutig zu definieren. Deshalb muss es möglich sein, auf die Bundeswehr als eine Art Sicherheitsreserve zurückzugreifen.“ Fortan verfolgte der Wunsch nach einer Verfassungsänderung sein politisches Schaffen. Stets scheiterte er jedoch an dem Widerstand der SPD, die für eine verfassungsändernde 2/3 Mehrheit mit ins Boot geholt werden musste. Nahezu unbemerkt von der Öffentlichkeit hat die SPD am Wochenende ihre alten Vorbehalte aufgegeben und einigte sich mit der CDU auf eine Novellierung des Absatzes 35, der um folgende zwei Punkte ergänzt werden soll: (4) Reichen zur Abwehr eines besonders schweren Unglücksfalls polizeiliche Mittel nicht aus, kann die Bundesregierung den Einsatz von Streitkräften mit militärischen Mitteln anordnen. Soweit es dabei zur wirksamen Bekämpfung erforderlich ist, kann die Bundesregierung den Landesregierungen Weisungen erteilen. Maßnahmen der Bundesregierung nach den Sätzen 1 und 2 sind jederzeit auf Verlangen des Bundesrates im Übrigen unverzüglich nach Beseitigung der Gefahr aufzuheben. (5) Bei Gefahr im Verzug entscheidet der zuständige Bundesminister. Die Entscheidung der Bundesregierung ist unverzüglich nachzuholen Diese Änderung stellt einen Dammbruch in der deutschen Gesetzgebung dar. „Besonders schwere Unglücksfälle“ sind beispielsweise auch Anschläge von Terroristen. Die „Abwehr“ dieser Anschläge umfasst auch die Verhinderung eben dieser. Bei einer vermeintlichen „Gefahr im Verzug“ kann der Verteidigungsminister eigenmächtig den Einsatz bewaffneter Truppen zu Lande, zu Wasser und in der Luft anordnen. Jegliche parlamentarische Kontrolle wäre in diesem Falle unterlaufen. Ein solches Gesetz würde das Prinzip der Verteidigungsarmee aushöhlen. Gerne wird von den GröKaZ auf abstrakte Beispiele verwiesen, die einen militärischen Einsatz der Bundeswehr im Inneren rechtfertigen würden. So wird seitens der SPD immer wieder gerne auf ein Beispiel verwiesen, dass eigentlich von Günther Beckstein stammt: Terroristen wollen mit sprengstoffbeladenen Schiffen in den Hamburger Hafen einfahren und sich in die Luft sprengen. Nur die Bundesmarine kann dies verhindern und da sie durch das Grundgesetz daran gehindert wird, muss Hamburg einen Terroranschlag epischen Ausmaßes hinnehmen. Dieses Beispiel hat allerdings gleich mehrere Schönheitsfehler. Zuständig für die Gefahrenabwehr auf See ist die 1994 gegründete Küstenwache des Bundes, für die die Bundespolizei diese Aufgabe wahrnimmt. Die deutsche Küstenwache ist allerdings nicht dazu ausgerüstet, in einem solchen Szenario tätig zu werden. Die Boote der Küstenwache verfügen nämlich nicht über schwere Bewaffnung. Dies ist bei der Bundesmarine freilich anders, nur besitzt die Bundesmarine gar nicht die Mittel, in einem solchen Szenario eingreifen zu können. Die Bundesmarine verfügt nur noch über ein einziges Schnellbootgeschwader. Dieses ist in Warnemünde stationiert und dort liegen die Boote auch nur, wenn sie mal gerade eben nicht vorm Horn von Afrika oder dem Libanon Terroristen jagen. Im Beckstein-Szenarion müssten allerdings in der Nähe der großen deutschen Seehäfen ständig einsatzbereite Schnellboote stationiert sein. Die Fregatten der Bundesmarine sind für einen solchen Einsatzzweck wenig geeignet und ebenfalls entweder in Stützpunkten weit abseits der Seehäfen stationiert oder gerade bei der internationalen Terroristenjagd fern der Heimat. Es ist absurd, die Änderung des Grundgesetzes gerade mit einem an den Haaren herbei gezogenen Beispiel zu begründen, für das die Bundesmarine noch nicht einmal ausgerüstet ist. Wenn man denn wirklich so viel Angst vor Terrorkuttern hat, dann sollte man die Küstenwache dementsprechend aufrüsten. Dafür wäre noch nicht einmal eine Änderung des Grundgesetzes nötig. Man mag es den GröKaz vielleicht sogar abnehmen, dass sie momentan nur an abstrakte Beispiele denken, die nie Realität werden und alle Sorgen unbegründet sind. Das Problem ist vielmehr, dass die geplante Verfassungsänderung durch ihre schwammige Formulierung ein Scheunentor für den Missbrauch dieses Gesetzes darstellt. Die chronisch unterfinanzierten und schlecht ausgerüsteten Polizeibehörden laufen ständig Gefahr, dass ihre Mittel nicht ausreichen, um eine perfekte Sicherung von Großereignissen zu gewährleisten. Wer aber Schützenpanzer und Wehrpflichtige mit Sturmgewehren zur Sicherung von Großereignissen wie dem G8-Gipfel auch gegen Demonstranten einsetzen will, der handelt grob fahrlässig. Soldaten sind keine Polizisten. Soldaten werden ausgebildet, um im Ernstfall zu töten. Ihnen wird nicht die Verhältnismäßigkeit des Einsatzes und der Mittel beigebracht, sie kennen sich nicht mit der Gesetzeslage im Inneren aus – das müssen sie auch gar nicht, schließlich ist dies auch nicht ihre Aufgabe. Der geplante Einsatz von Streitkräften gegen potentielle Terroristen treibt jedem Sicherheitsfachmann Schweißperlen auf die Stirn. Die Abwehr von Terrorakten ist eine geheimdienstliche Aufgabe und hat mit einer Änderung des Artikels 35 gar nichts zu tun. Für die Amtshilfe nach einem potentiellen Terroranschlag bedarf es hingegen keiner Kriegswaffen. Mit polizeilichen Mitteln ist einer solchen Situation sehr gut Herr zu werden. Dies bedarf ebenfalls keiner Änderung des Artikels 35. Die geplante Verfassungsänderung ist überflüssig wie ein Kropf. In der Rechtsprechung gilt der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz – wenn eine Maßnahme keine Aussicht auf Erfolg hat, so darf sie nicht eingesetzt werden, wenn sie andere Rechte einschränkt oder verletzt. Bundestrojaner, Videoüberwachung und der Einsatz der Bundeswehr bringen nichts im Kampf gegen einen dilettantischen Terrorismus. Dafür verletzen sie massiv die Bürgerrechte. Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, ist es notwendig, kein Gesetz zu machen. Montesquieu Zum Glück haben die GröKaZ ihre absolute Macht durch Niederlagen der sogenannten Volksparteien bereits eingebüßt. Für eine Verfassungsänderung benötigen sie nicht nur die 2/3 Mehrheit des Bundestages, sondern auch die 2/3 Mehrheit des Bundesrates – dies wären 46 der insgesamt 69 Stimmen. Die Bundesländer, in denen die GröKaZ entweder alleine oder gemeinsam regieren, bringen es jedoch zusammen nur auf 41 Stimmen. Die Zustimmung mindestens eines Bundeslandes mit Regierungsbeteiligung einer Oppositionspartei wäre also nötig, um das Gesetz durch den Bundesrat zu bringen. Die GRÜNEN sind im Senat der Hansestädte Bremen und Hamburg vertreten, die zusammen sechs Stimmen im Bundesrat haben. Leitende Politiker der GRÜNEN haben aber eine Zustimmung zur Gesetzesänderung im Bundesrat bereits ausgeschlossen. Die vier Stimmen des Landes Berlin werden laut Äußerungen des SPD-Innensenators Körting sogar gegen die Gesetzesänderung stimmen. Auch in der SPD ist der Verfassungsbruch umstritten. Die Entscheidung liegt somit bei den Ländern, in denen die FDP mit an der Regierung beteiligt ist. Dies sind Baden-Württemberg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen mit jeweils sechs Stimmen im Bundesrat. Die FDP-Vorsitzenden dieser Länder haben sich allerdings bereits öffentlich gegen eine Zustimmung ausgesprochen. Wenn keines der genannten Bundesländer umkippt, wird das Gesetz am Widerstand des Bundesrates scheitern und das ist gut so. Mit der Wahlschlappe in Bayern und der möglichen Rot-Rot-Grün Koalition in Hessen droht die Große Koalition sogar die einfache Mehrheit im Bundesrat zu verlieren. Dies ist ein Sieg der Demokratie. Es kommt zwar selten vor, dass LINKE, GRÜNE und FDP sich in einer Frage einig sind, aber gerade beim Thema Bürgerrechte eint diese Parteien doch mehr, als sie trennt. Auch unter diesem Gesichtspunkt kommt der Diskussion um eine Links-Tolerierung in Hessen eine besondere Rolle zu. Hessen wäre das entscheidende Mosaiksteinchen, um die gesetzgebende Mehrheit der Großen Koalition im Bundesrat zu torpedieren. Quelle
KwanzaBot 10 Melden Geschrieben 11. Oktober 2008 (...) GRÜNE und die LINKE haben ihre Zustimmung bereits kategorisch ausgeschlossen und nun liegt es an der FDP Schäuble daran zu hindern, den Rubikon zu überschreiten. Als Helmut Schmidt im Jahre 1962 bei der Sturmflut in Hamburg Bundeswehreinheiten anforderte, brach der damalige Verteidigungsminister Franz Joseph Strauß die Verfassung. 40.000 Soldaten wurden als Katastrophenhelfer eingesetzt und retteten über Tausend Hamburgern das Leben. Kritik an Strauß’ Verfassungsbruch blieb aus. Da der Einsatz der Streitkräfte im Rahmen des Katastrophenschutzes durchaus sinnvoll sein kann, begann daraufhin die Diskussion um eine Verfassungsänderung, die für rechtliche Klarheit sorgen sollte. Die Große Koalition unter Kanzler Kurt Georg Kiesinger änderte 1968 den Artikel 35 des Grundgesetzes, der die Amtshilfe der Behörden des Bundes und der Länder reguliert. Die Abgeordneten der Union forderten damals bereits einen Passus ein, der den Einsatz der Bundeswehr im Inneren auch gegen Demonstranten und Streikende erlaubt. Mit der damaligen SPD war dies nicht zu machen. Artikel 35 schränkt seitdem den Einsatz der Bundeswehr im Inneren auf den nicht-militärischen Einsatz im Rahmen im Katastrophenfall ein. (...) Nahezu unbemerkt von der Öffentlichkeit hat die SPD am Wochenende ihre alten Vorbehalte aufgegeben und einigte sich mit der CDU auf eine Novellierung des Absatzes 35, der um folgende zwei Punkte ergänzt werden soll: (4) Reichen zur Abwehr eines besonders schweren Unglücksfalls polizeiliche Mittel nicht aus, kann die Bundesregierung den Einsatz von Streitkräften mit militärischen Mitteln anordnen. Soweit es dabei zur wirksamen Bekämpfung erforderlich ist, kann die Bundesregierung den Landesregierungen Weisungen erteilen. Maßnahmen der Bundesregierung nach den Sätzen 1 und 2 sind jederzeit auf Verlangen des Bundesrates im Übrigen unverzüglich nach Beseitigung der Gefahr aufzuheben. (5) Bei Gefahr im Verzug entscheidet der zuständige Bundesminister. Die Entscheidung der Bundesregierung ist unverzüglich nachzuholen Diese Änderung stellt einen Dammbruch in der deutschen Gesetzgebung dar. „Besonders schwere Unglücksfälle“ sind beispielsweise auch Anschläge von Terroristen. Die „Abwehr“ dieser Anschläge umfasst auch die Verhinderung eben dieser. Bei einer vermeintlichen „Gefahr im Verzug“ kann der Verteidigungsminister eigenmächtig den Einsatz bewaffneter Truppen zu Lande, zu Wasser und in der Luft anordnen. Jegliche parlamentarische Kontrolle wäre in diesem Falle unterlaufen. Ein solches Gesetz würde das Prinzip der Verteidigungsarmee aushöhlen. (...) Für die Amtshilfe nach einem potentiellen Terroranschlag bedarf es hingegen keiner Kriegswaffen. Mit polizeilichen Mitteln ist einer solchen Situation sehr gut Herr zu werden. Dies bedarf ebenfalls keiner Änderung des Artikels 35. Die geplante Verfassungsänderung ist überflüssig wie ein Kropf. In der Rechtsprechung gilt der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz – wenn eine Maßnahme keine Aussicht auf Erfolg hat, so darf sie nicht eingesetzt werden, wenn sie andere Rechte einschränkt oder verletzt. Bundestrojaner, Videoüberwachung und der Einsatz der Bundeswehr bringen nichts im Kampf gegen einen dilettantischen Terrorismus. Dafür verletzen sie massiv die Bürgerrechte. Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, ist es notwendig, kein Gesetz zu machen. Montesquieu (...) Quelle Ich sach ma so: Ich find es nicht gut komplette Blog-Artikel unkommentiert hier rein zu knallen. Im Interesse deines Anliegens: Wer nimmt sich schon die Zeit, gefühlte zwei Seiten durchzukauen? Daher hab ich mal die irrelevanten Teile gekillt. Was bleibt übrig? Eine recht korrekte Analyse der Situation und die Erkenntnis, dass die Diskussion über die Verfassungsänderung nicht rechtmäßig geführt wird. Dämliche Formulierungen, wie GröKaz verderben die Einsicht in die Ernsthaftigkeit der Situation. Ich bin der Meinung, dass die einzige Situation, die Staatsdiener mit automatischen Waffen in den Straßen von Städten erfordert, jene ist, in der Terroristen selbst mit automatischen Waffen herum gurken. Haben wir dafür nicht Spezialkräfte? Ja, haben wir. Wollen wir also Bundis mit ihren tollen Kniften scharf durch Häuserzeilen knallen lassen? Pfff. Please. Alle anderen Szenarien: - schmutzige/konventionelle Bombe noch nicht gezündet - Giftgas - ähnliches erfordern nichts weiter. Bundis mit G36 können nicht verhindern, dass irgendjemand von irgendwo auf der Welt zu irgendeinem Zeitpunkt den Trigger pushed. Für alle Szenarien, in denen dieser Fall schon eingetreten ist, hilft auch keine H&K Hartware mehr. Was also machen unsere Regierungsfreaks da? Wissen sie mehr oder noch viel weniger? Schlussendlich sprechen wir hier von einer Änderung des Grundgesetz. - Weil paranoide Vorrenter nicht raffen wollen, dass es aus dem Wald auch zurückknallt, wenn man Truppen reinschickt. - Immer.
Der Spinner 5 Melden Geschrieben 11. Oktober 2008 Eigentlich mag ich es auch nicht, fremde Texte ohne Kommentar in den Raum zu knallen, doch dieser ist durchaus lesenswert. Gibt zwar ein paar Schönheitsfehler, z.B. wird im Rahmen der Wachausbildung die Verhältnismäßigkeit der Mittel ausführlich behandelt, etwas, was auch Politiker vll lernen sollten. Aber auch gerade beim Thema Terrorabwehr auf See schreibt er mir beinahe aus der Seele, wenngleich er wahrscheinlich einfach nicht weiß, daß es Bereitschaftsboote auf Nord- und Ostsee gibt, wobei deren Hauptaufgabe Hilfeleistung ist. Allerdings könnte ich mir auch effektivere Wege vorstellen, einen "Terrorkutter" aufzuhalten, als z.B. einen offiziell max. 17kn schnellen Minenjäger darauf anzusetzen.
hawKKK 1005 Melden Geschrieben 12. Oktober 2008 (bearbeitet) Viel Wind um wenig und jetzt die SA mit der BW zu vergleichen ist gelinde gesagt....-.-* Eine Radikale Miliz mit einer Verteidigungsarmee zu vergleichen ist nicht gelinde sondern dumm. Damit ist der Weg frei für einen recht willkürlichen Einsatz gegen die deutsche Bevölkerung. Warum sollten Deutsche Bürger gegen Deutsche Bürger kämpfen? Im Endeffekt ist der typ in grün da vor dir so ziemlich genauso wie du, nur er hat was grünes an. Dass sich manche Leute mit dummheit und einer ordentlichen portion langeweile da was anderes ausmalen ( *hust* ) sollte allerdings niemanden stören. Naja und Spinner hat schon das wesentliche beschrieben. Und RevelationX.. naja sag ich nix zu.. ausser: e: Alle anderen Szenarien: - schmutzige/konventionelle Bombe noch nicht gezündet ABC-ABWEHRTRUPPE - Giftgas " - ähnliches (<-Sinn?) erfordern nichts weiter. Bundis mit G36 können nicht verhindern, dass irgendjemand von irgendwo auf der Welt zu irgendeinem Zeitpunkt den Trigger pushed. Fast schon groteskes Englisch aber den Teil spar ich mal. Die Bundeswehr hat aber möglichkeiten die die Polizei nicht hat. Z.B. Feldjäger auf Demos, Abc-Abwehr, Bombenentschärfungen, Spürhunde und ähnliches was die Polizei oder Bundespolizei im Moment des Einsatzes vielleicht nicht hat oder nicht zur genüge. Zugegebenermaßen ist "besonders schwerer Unglücksfall" eine sehr wohlwollende Formulierung die sehr viel Freiraum und auch Willkür bietet. Zudem mal ein Beispiel. Bei der Geiselnahme von München hätte die Bundeswehr Nachtsichtgeräte, geeignetere Gewehre, Zielvisiere und noch mehr stellen können. Am dramatischen Verlauf dieses Anschlags lässt sich zwar nichts mehr ändern, aber man stelle sich die Möglichkeiten vor, die die Bundeswehr in so einem Fall gegenüber der Polizei bietet. Bearbeitet 12. Oktober 2008 von hawKKK
=kettcar= 259 Melden Geschrieben 12. Oktober 2008 (bearbeitet) sag mal hawk, von ner vernünftigen argumentation hast du wohl noch nie was gehört? wie krankhaft paranoid der staat gegen opposition vorgeht konnte man schon oft genug beobachten. und dieses bürger gegen bürger, wir sind doch alle gleich, kannste jemand anderem verzapfen. kommste jetzt noch mit volks und schicksalsgemeinschaft? @ foto zu relevation: Rofl Bearbeitet 12. Oktober 2008 von SWIZZ=kettcar=
hawKKK 1005 Melden Geschrieben 12. Oktober 2008 (bearbeitet) sag mal hawkkk, von ner vernünftigen argumentation hast du wohl noch nie was gehört? wie krankhaft paranoid der staat gegen opposition vorgeht konnte man schon oft genug beobachten. und dieses bürger gegen bürger, wir sind doch alle gleich, kannste jemand anderem verzapfen. kommste jetzt noch mit volks und schicksalsgemeinschaft? @ foto zu relevation: Rofl Wieso Feuer mit Feuer bekämpfen und den Streithähnen hier das Bonbon ins Maul legen? Vergleich doch mal wie krankhaft paranoid der deutsche Staat im vergleich zu anderen abschneidet. Z.B. China, USA, das Vereinigte Königreich (usw.). Da sind wir mit unserm totelitären Staat ja schon ganz vorne dabei. Danke für die Blumen. Bearbeitet 12. Oktober 2008 von hawKKK
Der Metabaron 0 Melden Geschrieben 12. Oktober 2008 (bearbeitet) Dieser Schäuble wird langsam gefährlich. Mir stellt sich die Frage ob er aus psychologischer Sicht überhaupt noch amtsfähig ist. Er ist beinahe einem Attentat zum Opfer gefallen und seitheit verkrüppelt und das wohlmöglich nicht nur körperlich. Hat er eine Sicherheitsparanoia, steigert er sich nicht langsam in einen Wahn hinein? Ist er nicht eher eine Gefahr für Deutschland und seine Demokratie? Einen psychologisch auffälligen Piloten kann und wird eine Fluglinie ja auch vom Amt entfernen. Also müßte dies bei einem Politiker ja auch möglich sein. Meine Frau schaut mir gerade über die Schulter und erinnerte mich daran das wohl alle Politiker psychologisch auffällig sind und daher unter einer Decke stecken Bearbeitet 12. Oktober 2008 von Der Metabaron