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TanteEmma

Urheberrecht

Empfohlene Beiträge

Ich werde bestimmt nicht den Brief von der Staatsanwalt einscannen ;)

Aber guck mal hier da kann man sehen, wie soetwas aussieht ;)

Bearbeitet von TanteEmma
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Du hast nen brief vom STAATSANWALT? Das wundert mich sehr. Normalerweise gibt doch nur Abmahnungen nach Einstellung des Verfahrens...

Das geht schneller als man denkt, aber es erwischt auch tatsächlich Unschuldige. Und 250€kostet die Unterlasungserklärung immer beim ersten mal. Wobei das auch ne riesen Grauzone ist.

kleiner Tip: 123recht.de Da wird heiß diskutiert zu dem thema. :rolleyes:

a) wurden serienabmahnungen bereits kassiert

B) ist mir noch kein Fall bekannt wo es zu Einstweiligen Verfügungen gekommen ist, weil die Beweislast bei dem Anwalt liegt. Die müßten alles offenlegen. Und wenn nur 10% zahlen haben die nen Gewinn.

Viele Staatsanwälte nehmen die gar nicht mehr an wegen Geringfügigkeit. :rolleyes:

Bearbeitet von Osis
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Das Verfahren ist so:

  1. Die Kanzlei oder eine von dieser beauftragte Firma hat eine IP und eine Aufzeichnung, daß etwas illegales angeboten wird. (Ob dieser Beweis richtig ist, interessiert an dieser Stelle noch keinen).
  2. Die Kanzlei schickt an die Staatsanwaltschaft eine Aufforderung, den zur Zeit der Feststellung der IP angemeldeten Benutzer beim Telekommunikationsunternehmen feststellen zu lassen und ggf. ein Strafverfahren einzuleiten.
  3. Die Staatsanwaltschaft fragt diese Daten beim Telekommunikationsunternehmen ab (nun ist auch erklärt, warum die Staatsanwaltschaften teilweise so überlastet sind, daß sie solche Lappalien, wie zusammengeschlagene Leute an Haltestellen oder ähnliches nicht zeitnah bearbeiten können - mir kommt gerade ein Gedanke: Steckt da System dahinter???? Es könnten ja damit eine Verschärfung der Gesetze begründet werden.).
  4. Wenn die IP-Ermittlung erfolgreich war, werden die Daten an die Kanzlei geschickt.
  5. Die Kanzlei schickt eine kostenpflichtige Abmahnung und eine Unterlassungserklärung an den Benutzer, deren Höhe von der Anzahl der freigebenen Daten und dann dem festgesetzten Streitwert abhängig gemacht wird, der in den meisten Fällen extrem hoch angesetzt wird, damit sich die Sache lohnt.
  6. Der angeschriebene bezahlt die Kosten der Abmahnung und schickt die unterzeichnete Unterlassungserklärung an die Kanzlei zurück.

Wenn der Benutzer Punkt 6 nicht macht, dann muß die Kanzlei ihm nachweisen, daß die Sache so gewesen ist und ihn vor Gericht verklagen. Das Problem ist, daß es je nach angerufenen Gericht unterschiedlich ausgehen kann. Weil die Kläger das wissen, versuchen sie natürlich immer wieder und massenweise diese Masche, weil die Leute lieber bezahlen, als das Risiko einer Gerichtsverhandlung mit ungewissem Ausgang einzugehen.

Die Sache würde schlagartig aufhören, wenn die Kosten der Abmahnung auf beispielsweise 50-100 Euro begrenzt würden. Dann würde sich nämlich kein Anwalt die Mühe machen, Arbeit da rein zu stecken, weil das für ihn nicht kostendeckend ist.

Wenn ich was falsch dargestellt habe, bitte ich das nachzusehen, ich habe das mal aufgeschrieben, wie ich es aus einigen Berichten rausgelesen habe.

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Ich werde mir die Rechte für den E-Moll Akkord sichern! B) :rolleyes:

Zu spät! Die habe ich schon! Also verklage ich dich, weil du auch den Namen des Akkordes benutzt hast, auf 5000€ Schadenersatz!!!111einself :ugly:

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Ich glaube mit urheberrecht ist mehr der schutz von ideen als der von produkten gemeint ich meine es ist ok zu kopieren solange man die idee nich als seine eigene "brandmarkt"

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@ Sven: Kleiner Fehler:

Als Kläger hat dei Anwaltskanzelei KEINEN Zugang zu den Akten der Staatsanwaltschaft Sprich die kanzlei kann nur die ermittelten Daten bekommen, wenn sie das strafrechtliche Verfahren einstellt. Danach kann sie Einsicht bekommen, da das Verfahren abgeschlossen ist. Die Staatsanwaltschaften werden also zur Datenerhebbung mißbraucht. nicht mehr und nicht weniger. :rolleyes:

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Und selbst wenn man die Abmahnung mit der UE unterschreibt, ist man nicht sicher. Weil das in der regekl ein Schuldeingestädnis ist. Sprich es ist nicht überprüft, ob die nicht die IP´s zusammenwürfeln.

Sollte das ZIVILrechtlich vor den Richter kommen, müssen dei Abmahnanwälte die Beweiskette offenlegen. Was bisher nciht passiert ist bei Massenabmahnungen. :rolleyes:

Weil verlieren sie das Ding, ist die Methode zu Ende. Also Einschüchtern, und hoffen das 20-30% der Beschuldigten zahlt. Eine Abmahnung ist ein Vertrag der ANGEBOTEN wird von dem "Rechteinhaber" um eine Vergleich zu erzielen. Mehr nicht.

Sollte es den kleinsten Zweifel geben das du als Beschuldigter das nicht gemacht hast, sprich du bist Inhaber des WG-DSL-Anschlusses, dann würde ich es darauf ankommen lassen. :super:

Weil die lückenlose Beweispflicht das du diese Straftat begangen hast liegt beim Kläger.

Bearbeitet von Osis
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mir/uns haben sie heute ein Video das ich bei Youtube hochgeladen hatte gesperrt..

Broadcast: Public | Rejected (copyright infringement)

:unsure:

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Nochmal son bisschen zum Thema ^^ es kostet 250€ pro song den man runtergeladen hat? O.o Und welche seiten sind da noch einigermaßen sicher? Es ist doch eigentlich am sichersten über uploader wie rapid share zu saugen oder? Also es gibt ja so seiten im netzt wo nur die links der songs sind. Können die denn auch genau zurückverfolgt werden?

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Nochmal son bisschen zum Thema ^^ es kostet 250€ pro song den man runtergeladen hat?

wo steht das

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@ Heise Artikel: Immermehr Staatsanwälte sehen die Urheberrechte mit diesen vielen Klagen für lächerlich an. Meiner Meinung nach auch. Schließlich haben die Jungs viel mehr zu tun

Achja, ein Lied illegal runtergeladen zu haben kostet ca 250 €

hier?

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na toll...dann kann ich ja auch sagen ein Lied kostet 503402023 € :willkommen: Nen Ordentlicher Link wäre gut

Bearbeitet von complex
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