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TanteEmma

Urheberrecht

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Die Telekommunikationsbranche lebt doch im Grunde vom Filesharing.

Wozu bräuchte man sonst DSL 16.000 und allen Pipapo?

Für BF und E-Mails und ein wenig Weltnetzstehbrettsegeln reicht doch DSL1000 völlig aus.

Ich kann mir vorstellen das die Umsätze der Provider bei derartigen Regelungen wie Accountsperrungen und

anderem Big Brother Gedöns in Kürze im Keller landen.

Wenn die MI weiterhin auf überholte Vertriebswege setzt und überteuerte Ware anbietet, dann ist es nicht

die Schuld der User von Tauschbörsen. Die CD-Preislüge war auch von Anfang an ein völlig überteurtes Lügengebäude.

Cd's waren in der Herstellung in großen Pressmengen von Anfang an billiger als die gute alte LP.

Echte Fans kaufen in der Regel immer die Platten ihrer Lieblinge.

Ausser vieleicht irgendwelche Kiddies die immer nach den neuesten Hits gieren und nicht genügend Taschengeld

haben um es dafür auszugeben.

Und viele moderne Massenmusik ist sowieso nur noch lieblos produzierte "Prolesstoff", nur noch ein Gebrauchs- und

Wegwerfartikel und selbst den Leuten die diesem Müll noch konsumieren kein Geld mehr Wert.

Klassisches Eigentor.

Dafür die Totale Kontrolle übers Netz und dessen Inhalte zu verlangen ist eine freche Dreistigkeit.

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Nochmal zu Youtube (sorry)

Wie oben geklärt ist es anscheinend ja verboten sich ein Video zu machen, welches ein geschütztes Lied enthält...zählt als illegaler Upload.

Aber da gibts doch unterschiede, ob ich, z.B. bei AMV's die Musik in einer Quali habe, wie ich sie habe, wenn ich ganz normal eine mp3 anhöre, oder ob ich ein Video mache und dort irgendwo im Hintergrund Musik läuft.

Is das dann auch illegaler Upload? Oo

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Naja sagen wir mal so, wenn du deinen Film wo du rasen mähst mit Musik von Rihanna unterlegst. Und es dann hochlädst ist es illegal da du ja von ihr keine berechtigung hast.

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Worüber sich hier manche Gedanken machen... Sie werden dich schon nicht hinrichten wenn du ein Video mit Musik hoch oder runter lädst. Glaubst du die haben Lust sich jedes Video anzuschauen, dann die Ips herauszufinden und Haftbefehle zu schreiben...

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In den Knast gehst Du schon nicht, aber wenn eine kostenpflichtige Abmahnung einer Kanzlei mit ein paar tausend Euro im Briefkasten liegt, dann kann das auch existenzbedrohend sein.

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Jop Sven sagt es. Ich mein wenn du das Video hochlädst wirst du keine Hafstrafe dafür kriegen.

Aber du musst dann halt 2000-3000€ oder mehr zahlen. Das tut sicher auch schon weh

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Darf auf youtube nicht neuerdings GEMA-musik genutzt werden? :blink:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/98714

Und die Abmahnwelle dürfte langsam Schranken bekommen... Wahnsinn.

Urteil: Eltern haften nicht immer für Tauschbörsennutzung ihrer Kinder Meldung vorlesen

Ein DSL-Anschlussinhaber kann nicht ohne Weiteres für Urheberrechtsverletzungen haftbar gemacht werden, die etwa Familienmitglieder unter seinem Dach via Tauschbörsennutzung begehen. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt in einem rechtskräftigen Berufungsurteil (Az. 11 W 58/07, PDF) vom 20. Dezember 2007 entschieden. Die sogenannte Störerhaftung komme nur in Betracht, wenn der Anschlussinhaber Prüfungspflichten verletze, dies sei aber im konkreten Fall nicht so gewesen.

Ausgangspunkt des Verfahrens war die Behauptung eines Musikverlags, dass über den Internetanschluss des Beklagten zu einem bestimmten Zeitpunkt fast 300 Audiodateien illegal über eine Tauschbörse im Internet verfügbar gemacht worden seien, an denen der Verlag teilweise die ausschließlichen Verwertungsrechte hatte. Per Einstweiliger Verfügung ließ der Verlag dem Anschlussinhaber dies verbieten. Der Beklagte hatte sich in in seinem erfolgreichen Widerspruch gegen die Verfügung damit verteidigt, weder er noch seine Ehefrau oder seine vier Kinder im Alter von 17 bis 31 Jahren, die Zugang zu seinem Computer haben, hätten den Verstoß begangen.

Im Vergleich zu anderen Urteilen, etwa des Landgerichts Hamburg, zu dieser Thematik drehten die Frankfurter OLG-Richter de facto die Beweislast um: Es lasse sich auch nach dem Vortrag des Musikverlags nicht feststellen, dass der Beklagte das verbotene Filesharing selbst vorgenommen habe. Aufgrund der vorliegenden Indizien sei es zwar nahe liegend, dass die Urheberrechtsverletzung durch eines seiner Familienmitglieder begangen worden sei. Hierfür habe der Beklagte aber nicht einzustehen.

Dreh- und Angelpunkt in der Argumentation der Richter sind die Prüfungspflichten des Anschlussinhabers. Nach Ansicht des OLG-Senats hat der Beklagte nicht bereits deshalb Anlass zur Überwachung des DSL-Zugangs, weil Urheberrechtsverletzungen im Internet häufig vorkommen und darüber in den Medien umfangreich berichtet wird. Vielmehr muss er dritte Personen nur dann instruieren und überwachen, wenn er konkrete Anhaltspunkte dafür hat, dass die Nutzer den Anschluss zu Rechtsverletzungen missbrauchen könnten. Solche Anhaltspunkte bestehen den Richtern zufolge grundsätzlich nicht, solange keine früheren Verletzungen dieser Art oder andere Hinweise auf eine Verletzungsabsicht bekannt sind. Lediglich minderjährige Familienmitglieder seien vor der Nutzung zu belehren, was im vorliegenden Fall auch erfolgt sei, wie der Beklagte versichert habe.

Die sogenannte Störerhaftung komme aber nur in Betracht, wenn der Anschlussinhaber in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Rechtverletzung beitrage. So lange der Anschlussinhaber wie im konkreten Fall seine Prüfungspflichten nicht verletzt habe, würde die Störerhaftung durch eine Unterlassungsverfügung in nicht hinnehmbarer Weise auf Dritte erstreckt. (hob/c't)

Bearbeitet von Osis
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@ Heise Artikel: Immermehr Staatsanwälte sehen die Urheberrechte mit diesen vielen Klagen für lächerlich an. Meiner Meinung nach auch. Schließlich haben die Jungs viel mehr zu tun

Achja, ein Lied illegal runtergeladen zu haben kostet ca 250 €

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@ Heise Artikel: Immermehr Staatsanwälte sehen die Urheberrechte mit diesen vielen Klagen für lächerlich an. Meiner Meinung nach auch. Schließlich haben die Jungs viel mehr zu tun

Achja, ein Lied illegal runtergeladen zu haben kostet ca 250 €

Ja das hört sich auch lächerlich an. 250€ steht doch in keinem Verhältnis zu 5€. Noch dazu sind es meistens junge Leute die nicht gerade Geld scheißen.

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also darf ich mir nun kein video mit einen lied von zB linkinpark erstellen?

auch wenn ich hin schreibe von wen das kommt?

Das durfte man noch nie und genau deshalb sind Leute schon mit solchen Klagen belegt worden dass die nie wieder was arbeiten können ohne alles an die Musiklobby abgeben zu müssen, nicht wenige von denen haben Selbstmord begangen.

Im umgekehrten Fall - Video synchronisiert - hat es die Produzenten von Lord of the Weed auch erwischt.

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@ Heise Artikel: Immermehr Staatsanwälte sehen die Urheberrechte mit diesen vielen Klagen für lächerlich an. Meiner Meinung nach auch. Schließlich haben die Jungs viel mehr zu tun

Achja, ein Lied illegal runtergeladen zu haben kostet ca 250 €

Quelle?

Ich möchte eigetnlich klarheit haben, was genau ich jetzt im netz noch darf laut deutschem recht, und was nicht, und zwar in normalem verständlichen deutsch, kein beamtendeutsch das der richter selbst nicht versteht -.-

damit is doch keinem geholfen!

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Meine Quelle ist ein Freund ;)

ich glaub hier gar nix mehr bevor ichs nich schwarz auf weiß am bildschirm lese inner quelle irgendwo...

dieses ganze gesetz find ich einfach komisch, so unklar formuliert <_<

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