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kEEv³

cheater braucht neuen account..

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:blink: Der Gesichtsausdruck des Verkäufers wäre unbezahlbar.

"Ich möcht das Spiel zurückgeben da ich mich mit der Installation von PB nicht einverstanden erkläre und somit ihre Ausführungen auf der Verkaufsverpackung für mich nicht zutreffend bzw.möglich sind. :rofl:

Käme auf den Versuch an ! :bones:

Es kann nicht angehen das ich meinen Rechner mit Antiviren- und Antispywareprogrammen gegen solche Programme schütze und muss mir gefallen lassen das ein Anticheatprogramm meine Dateien speichert und sie an seinen Hersteller schickt ??

Normalerweise würde man sowas als Spyware bezeichnen.

Und niemand weiss genau(außer EB) was PB da an EB schickt.Das könnten genausogut gespeicherte PWs von E-Mail Konten oder Onlinebanking sein (Wobei ich die nicht speichere)

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Was gesendet wird ist nicht klar, aber wenn ein Programm den Arbeitsspeicher ausliest und dort nach Strings sucht, um diese "gegebenfalls" zu senden, wäre das theoretisch möglich. Und zwar in dem Du dein Passwort in einer .txt hast (haben leider viele) und diese .txt öffnest und offen lässt beim spielen. Wenn PB den speicher scannt, wird zwangsläufig auch dein PW durch diesen scanner laufen. Was davon gesendet wird, ist eine ganz andere Frage. Ich denke - weiß aber nicht - das nur gesendet wird, was in der Erkennung "anschlägt".

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Käme auf den Versuch an ! :bones:

Es kann nicht angehen das ich meinen Rechner mit Antiviren- und Antispywareprogrammen gegen solche Programme schütze und muss mir gefallen lassen das ein Anticheatprogramm meine Dateien speichert und sie an seinen Hersteller schickt ??

Normalerweise würde man sowas als Spyware bezeichnen.

Und niemand weiss genau(außer EB) was PB da an EB schickt.Das könnten genausogut gespeicherte PWs von E-Mail Konten oder Onlinebanking sein (Wobei ich die nicht speichere)

:blink: Der Gesichtsausdruck des Verkäufers wäre unbezahlbar.

"Ich möcht das Spiel zurückgeben da ich mich mit der Installation von PB nicht einverstanden erkläre und somit ihre Ausführungen auf der Verkaufsverpackung für mich nicht zutreffend bzw.möglich sind. :rofl:

Laut einer Aufklärungsserie eines PC-Spielmagazins (ich glaube es war Gamestar) ist genau dies durch das Konsumentenschutzgesetz garantiert: Wenn man dem Lizenzvertrag bei der Installation nicht zustimmt muss das Geschäft den Kaufpreis rückerstatten.

Nach gleichem Gesetz ist es auch illegal dass manche Geschäfte "wegen Raubkopieen" PC-Spiele nur gegen ein Neuexemplar umtauschen: Sind zB die Hardwareanforderungen geschönt (was heute ja schon normal ist) so dass es auf einem passenden Rechner ruckelt, läuft das Spiel wegen anderer installierter Software nicht (zB Daemon Tools, Alcohol 120%,...) ist das Geschäft zu Geld zurück verpflichtet.

Andernfalls beim Konsumentenschutz einfach Beschwerde einreichen...

Was gesendet wird ist nicht klar, aber wenn ein Programm den Arbeitsspeicher ausliest und dort nach Strings sucht, um diese "gegebenfalls" zu senden, wäre das theoretisch möglich. Und zwar in dem Du dein Passwort in einer .txt hast (haben leider viele) und diese .txt öffnest und offen lässt beim spielen. Wenn PB den speicher scannt, wird zwangsläufig auch dein PW durch diesen scanner laufen. Was davon gesendet wird, ist eine ganz andere Frage. Ich denke - weiß aber nicht - das nur gesendet wird, was in der Erkennung "anschlägt".

Gabs da nicht vor ein paar Monaten was weil PB offiziell Textdateien zur Analyse "heimschicken" darf?

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läuft das Spiel wegen anderer installierter Software nicht (zB Daemon Tools, Alcohol 120%,...) ist das Geschäft zu Geld zurück verpflichtet.

Wenn man jetzt Daemon Tools Installiert hat kann ein Spiel evtl nicht laufen?

Kann man nicht einfach im PB Programm schauen, was da gesendet wird. Also sich dazwischen schalten? Dabei riskiert man bestimmt einen Ban oder?

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Laut einer Aufklärungsserie eines PC-Spielmagazins (ich glaube es war Gamestar) ist genau dies durch das Konsumentenschutzgesetz garantiert: Wenn man dem Lizenzvertrag bei der Installation nicht zustimmt muss das Geschäft den Kaufpreis rückerstatten.

das stimmt so nicht ganz...

ein geschäft,supermarkt...

brauch ware nicht zurück nehmen und auch nicht das geld rausgeben..

was man aber verlangen kann ist das spiel umzutauschen oder einen anderen gleichwertigen warenersatz zu bekommen.

die rücknahme einer ware vom verkäufer mit herausgabe des geldes ist nur ein kolanzfall,da dies bei genauer anwedung dazu führt das man damit die kunden vertreibt.

nehmen die verkäufer aus kolanzgründen die ware wieder zurück.

mit dem kauf der ware an der kasse geht man einen vertrag ein sobald man den bong entgegen nimmt.

damit stimmt man auch automatisch allen richtlinien zu die mit der ware rausgegeben werden.

ciao'

Bearbeitet von Ale42er
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Man stimmt aber nur dem zu, was Einem vor Abschluß des Kaufvertrags schon hätte bekannt sein können :rolleyes:

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Man stimmt aber nur dem zu, was Einem vor Abschluß des Kaufvertrags schon hätte bekannt sein können :rolleyes:

:wacko:

das läst freiraum... *lol*

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Was gesendet wird ist nicht klar, aber wenn ein Programm den Arbeitsspeicher ausliest und dort nach Strings sucht, um diese "gegebenfalls" zu senden, wäre das theoretisch möglich. Und zwar in dem Du dein Passwort in einer .txt hast (haben leider viele) und diese .txt öffnest und offen lässt beim spielen. Wenn PB den speicher scannt, wird zwangsläufig auch dein PW durch diesen scanner laufen. Was davon gesendet wird, ist eine ganz andere Frage. Ich denke - weiß aber nicht - das nur gesendet wird, was in der Erkennung "anschlägt".

Nee , die PWs sind nur in meinem Kopf und sonst nirgend gespeichert. :rolleyes:

mit dem kauf der ware an der kasse geht man einen vertrag ein sobald man den bong entgegen nimmt.

damit stimmt man auch automatisch allen richtlinien zu die mit der ware rausgegeben werden.

Und das kann es irgendwie nicht sein. Wenn Abschnitte des Vertrags erst sichtbar werden wenn man die Nebensoftware zum eigentlichen Produkt installieren muß weil das Hauptprogramm ohne diese Nebensoftware nur eingeschränkt nutzbar ist , müßte da doch eigentlich der Vertrag an sich ungültig sein.

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Wenn man jetzt Daemon Tools Installiert hat kann ein Spiel evtl nicht laufen?
Manche Kopierschütze suchen nach derartigen Programmen und verweigern dann den start

Und das kann es irgendwie nicht sein. Wenn Abschnitte des Vertrags erst sichtbar werden wenn man die Nebensoftware zum eigentlichen Produkt installieren muß weil das Hauptprogramm ohne diese Nebensoftware nur eingeschränkt nutzbar ist , müßte da doch eigentlich der Vertrag an sich ungültig sein.

Ist er auch, genau deshalb ist auch ein Kaufvertrag für Software ungültig wenn man den Lizenzbestimmungen nicht zustimmt, sonst müssten dem Kunden die Lizenzbestimmungen vorher bekannt gemacht werden

das stimmt so nicht ganz...

ein geschäft,supermarkt...

brauch ware nicht zurück nehmen und auch nicht das geld rausgeben..

was man aber verlangen kann ist das spiel umzutauschen oder einen anderen gleichwertigen warenersatz zu bekommen.

die rücknahme einer ware vom verkäufer mit herausgabe des geldes ist nur ein kolanzfall,da dies bei genauer anwedung dazu führt das man damit die kunden vertreibt.

nehmen die verkäufer aus kolanzgründen die ware wieder zurück.

Erwartest du, dass die umgetauschte Version einen anderen Lizenzvertrag enthält?

Ein Gesetz wie du es hier beschreibst ist sicher der Traum aller Geschäftsbesitzer aber dann können wir gleich das ganze Konsumentenschutzgesetz abschaffen

Über Umtausch kann man reden wenn der Datenträger Beschädigungen mechanischer Art aufweist

Bearbeitet von Der Papst
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Erwartest du, dass die umgetauschte Version einen anderen Lizenzvertrag enthält?

Ein Gesetz wie du es hier beschreibst ist sicher der Traum aller Geschäftsbesitzer aber dann können wir gleich das ganze Konsumentenschutzgesetz abschaffen

Über Umtausch kann man reden wenn der Datenträger Beschädigungen mechanischer Art aufweist

ja was soll ich den jetzt sagen,so ist das gesetz.

klar natürlich is das nicht wirklich fair,vergessen wir aber nicht evenbalance ist nicht unser feind.

ursprünglich wollten und das versuchen sie immer noch uns helfen. ;)

sicherlich hat das jetzt durch die ganzen cracker usw. überhand angenommen...und allein durch die news der bfg redaktion,merkt man da topt ein krieg hinter den kolissen...cheater gegen bf2 user und cracker gegen bf2 und evenbalance programmierer.

und im krieg ist alles erlaubt und in diesem falle wird der kampf hart auf der linie zwischen legal und illegal geführt...

wobei es der einen seite egal ist nur evenbalance versucht zwischen dem legalem und illegalem weg den kampf zu gewinnen.

hat alles so ein james bond geschmack. :super:

das als buch oder verfilmt wäre es ein guter krimi.. :rolleyes:

jetzt bin aber zu weit vom thema abgerutscht so ist das gesetz und dagegen kann man nichts machen,jedoch sind (fast) alle verkäufer kolland und geben meist für den kunden nach. ;)

aber ein umtausch kann man immer verlangen...zwar wäre das bei bf2 etwas blöd ...dann muste halt zum anderen spiel greifen...

ciao'

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, müßte da doch eigentlich der Vertrag an sich ungültig sein.

Ist er, egal was Mediamarkt und Co euch erzählen wollen. Liegt an folgendem Umstand.

Um ein Spiel nutzen zu können, muss man einer AGB zustimmen. Die ist aber vor der Kauf nicht einsehbar. Existieren nun in der AGB Bestimmungen zu Sekundärprogrammen, die automatisch mitinstalliert werden, ich diese aber weder kaufen wollte noch installieren will, werden diese Bestimmungen der AGB ungültig.

Da nun das Programm aber nicht ohne die Sekundärprogramme auführbar ist, liegt ein Garantiefall vor, welcher den Verkäufer zur Warenrückname zwingt.

Ich persönlich habe schon Spiele genau mit dieser Argumentation zurückgegeben, und eine Kaufpreiserstattung bekommen.

Snurri

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Hi All!

Der Vertrag ist dann unwirksam, wenn in der EULA plötzlich unübliche, überraschende Bedingungen oder Bestimmungen auftauchen, die den Käufer benachteiligen....

Da ist viel Platz für Auslegungen... wird wohl im Streitfall erstmal gerichtlich überprüft werden müssen!

Wenn eine Software Daemon-Tools nicht akzeptiert, dann würde ich aber verlangen, daß die mir regelmäßig eine neue CD/DVD und ein neues Laufwerk zusenden....

Gruß

Charles

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Ich bin auch der Meinung das es auf der Packung stehen muss, wenn z.B. der Kopierschutz bei Alcohol/Deamon streikt. Da der Vertrag halt in dem Moment des Kaufs an der Kasse abgeschlossen ist und ich keinen Plan habe was in der EULA steht kann ich dieser schlecht schon an der Kasse zustimmen. Meistens gibt es in der EULA auch mindestens einen Punkt, der sie im gesamten ungültig machen würde (Knebelverträge, Kopierschutz...). Das Problem ist einfach nur das ganze ohne Klage geltent machen zu können, da es für jedes Spiel erst mal einen Präzidenz-Fall brauchen da Jede Packung/EULA anders ist. Und wenn dann noch ein zweiter Software-Studio mit drinhängt, viel Spaß. D.h. vom Gesetz her ist Geld zurück eigentlich Plicht, aber ich persöhnlich bin der Meinung das grad so große Elektronik-Ketten wie M*di*-*ar*t oder Sa**rn ihre Mitarbeiter absichtlich falsch schulen/informieren um so viel Geld zu sparen. Muss man sich ja nur mal ausrechnen, wieviel die sparen wenn sich auch nur jeder 3. nach dem ersten Reklamationsversuch ins Bockshorn jagen lässt, nur weil der vom Schalter Scheiße labert (und auch davon überzeugt ist). Und so ist im Voksmund eine Rückgabe von geöffneter Software ausgeschlossen.

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Lass mich Arzt, ich bin durch!

Bearbeitet von Geckido
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Da ich heute wiedermal die CD-Hülle von "Age of Empires 2: The Age of Kings" in der Hand hatte:

Auf der Rückseite der Hülle schreibt Winzigweich:

Wichtig: Sie müssen den Bestimmungen des beiliegenden Lizenzvertrages zustimmen, bevor Sie dieses Produkt benutzen können. Falls Sie den Bestimmungen des Lizenzvertrags nicht zustimmen, geben Sie das Produkt bitte unverzüglich gegen Erstattung des Kaufpreises zurück
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