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Avarice1987

Mein kleiner Bruder hat Angst um seine Zukunft

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo könnt ihr mir helfen??

Es geht um meinen kleinen Bruder... der hatte ne allerbeste Freundin die sind aber zerstritten seit 13 monaten ( ich bin überzeugt das da dritte nachgeholfen haben).

naja er is ne Kämpfernatur und wollte nicht nachgeben.

Nun folgendes problem was könnte dem an strafmass drohen? geständig ist er aber er will nach seiner ausbildung zum hotelfachmann ( beginnt er im sommer) zur Bundeswehr ist sein Lebenstraum wille r immer schon machen.

ich hab echt angst das die ihn einsperren weiol wenn das passierrt währe sie indirekt schuld und er hat mir schon gesagt das sie dann rennen kann. zur genaueren lage und damit ihr mir gescheite tipps geben könnt hier noch 2 sachen dazu.

ich kann da nicht genau rauslesen was ihm passieren kann.

Gesetz zur Strafbarkeit beharrlicher Nachstellung

Am 31.03.2007 ist das Gesetz zur Strafbarkeit beharrlicher Nachstellungen in Kraft getreten (BGBl Teil I, Nr. 11 vom 30.03.2007).

Der neue § 238 StGB konkretisiert in Abs. 1 die unter Strafe gestellten Nachstellungsvarianten. Das Grunddelikt ist ein Antragsdelikt, außer wenn die Strafverfolgungsbehörde ein besonderes öffentliches Interesse bejaht.

§ 238 StGB "Nachstellung" im Wortlaut:

(1) Wer einem Menschen unbefugt nachstellt, indem er beharrlich

1. seine räumliche Nähe aufsucht,

2. unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu ihm herzustellen versucht,

3. unter missbräuchlicher Verwendung von dessen personenbezogenen Daten Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen für ihn aufgibt oder Dritte veranlasst, mit diesem Kontakt aufzunehmen,

4. ihn mit der Verletzung von Leben, körperlicher Unversehrtheit, Gesundheit oder Freiheit seiner selbst oder einer ihm nahestehenden Person bedroht, oder

5. eine andere vergleichbare Handlung vornimmt undd adurch seine Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter das Opfer, einen Angehörigen des Opfers oder eine andere dem Opfer nahestehende Person durch die Tat in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.

(3) Verursacht der Täter durch die Tat den Tod des Opfers, eines Angehörigen des Opfers oder einer anderen dem Opfer nahestehenden Person, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

(4) In den Fällen des Absatzes 1 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

Das 40. StrÄndG sieht neben der Ergänzung des StGB auch Änderungen der Strafprozessordnung vor.

Durch eine Ergänzung des Haftgrundes der Wiederholungsgefahr in § 112 a Abs. 1 Nr. 1 StPO besteht nunmehr die Möglichkeit, Haft gegen gefährliche Stalking-Täter anzuordnen, um die bereits eingetretene Eskalation durch die Verhängung von U-Haft zu unterbrechen und auf diese Weise schwere Straftaten gegen Leib und Leben zu verhüten. Außerdem wurden § 374 Abs. 1 Nr. 5 StPO und § 395 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe e StPO um den Hinweis auf den neuen §238 Abs.1 StGB ergänzt.

Und hier der zeitungsartikel dazu:

Stockach In der Hoffnung endlich in Ruhe gelassen zu werden, wandte sich jetzt eine 18-jährige Frau aus einer Umlandgemeinde an die Polizei. Weil die Geschädigte schon längere Zeit durch einen mittlerweile 21-jährigen Mann belästigt wurde, kam es Anfang des Jahres schon einmal zu einer Anzeige wegen Nachstellung. Eine Einstellung des Verfahrens bekräftigte daraufhin den Beschuldigten die Geschädigte mit E-Mails, SMS und Briefen, teilweise unter falschen Accounts und Namen, zu bombardieren. Selbst vor falschen Anschuldigungen an den Schulleiter der Auszubildenden, mit Vorwürfen dass die Geschädigte mit Drogen dealen würde, dem unberechtigten Einstellen von Bildern der Geschädigten ins Internet und dem Drohen mit ständiger Überwachung wurde nicht zurückgeschreckt.

Der Beschuldigte gelangt nun wegen begangenen Verstößen gegen den vor ca. 1 ½ Jahren neu geschaffenen Stalking-Paragrafen (§ 238 StGB), sowie Beleidigung, Bedrohung und Nötigung zur Anzeige.

Ferner wird versucht durch Opferberatung und Gesprächen mit Schulleiter, Klassenlehrer und Ausbildungsbetrieb der Geschädigten einerseits, sowie Gefährderansprachen, Gesprächen mit Betreuer und Eltern des Beschuldigten andererseits eine Lösung des Dauerkonfliktes zu erzielen.

Unter www.polizei-beratung.de stellt die Polizei erste Informationen und Hilfen für Betroffene zur Verfügung.

betreuer hat er weil er im moment noch nicht mit geld umgehen kann.

Er will auf jedenfal eines tage swieder mit ihr befreundet sein ich kanns wirklich verstehen die sind zusammen durch dick und dünn gegangen.

Ich habe nur angst davor das sie den einsperren der bringt sioch vorher um das weis ich auf jedenfall.......

und einsperren bringt soweit nichts weil kontakte bekommt man denk mal im gefägniss und er währe nicht der erste der sich dann grausam rächt uns wenn es erst jahjre später ist

Weild er richter wo die verhandlung führt muss schon bei polizisten ( hab nen guten draht dahin) geäusert haben den sperren wir ein.

Bitte nur ernsthafte kommentare

Geschrieben

moment. sie hat ihn angezeigt, weil er ihr nachgestellt hat?

da is die sachlage doch ganz klar. wenn sie nichts mehr mit ihm zu tun haben will, soll er sich von ihr fernhalten, stalken ist nun mal strafbar. und aus dem verhalten des mädels kann ich nur schließen, dass sie auch nie wieder mit ihm zu tun haben will, was dein bruder will, ist dabei irrelevant...

oder seh ich das jetzt falsch, erklär mal mehr was dein bruder gemacht hat und so

edit:

[...] wenn das passierrt währe sie indirekt schuld und er hat mir schon gesagt das sie dann rennen kann.

schuld? sie soll schuld sein, weil ER sie belästigt? und dann auch noch der kommentar "Dass sie dann rennen kann",

das ist ja quasi schon fast als morddrohung aufzufassen...

edit2:

okay, hab grad noch mal drüber nachgedacht. du meintest ja, er hat schon ein geständnis abgelegt. hat er denn nen anwalt? der sollte doch genau wissen, was fürn strafmaß da in frage käme...

aber rate deinem bruder, dass er sich einfach von ihr fernhalten soll, und gut.

wenn er sie auch noch bedroht, wäre das eher kontraproduktiv..

Geschrieben

an deinen bruder:

Wenn sie nicht will, will sie nicht. da bringts nichts sie dazu zu drängen, "zu wollen". damit macht er alles nur noch schlimmer.

ist er denn vorbestraft? falls nicht, wird ihm eh nichts passieren. wenn doch, dann allerhöchstens ne bewährungsstrafe...

Geschrieben

Als aller Erstes: Korrigier mal deine Rechtschreibung. Das hier wieder Deustch steht. Danke.

Als 2. Mit 21 soltle ein Mensch soweit sein, dass er sich über sein Handeln im klaren ist. Ich weiß nicht, was du dir genau von diesem Aufruf versprichst, helfen kann dir hier keiner. Rechtlich beraten darf auch keiner.

Der soll sich einen Rechtsanwalt nehmen, der wird dir dass auch übersetzen.

-------------------

"Persönliche Einschätzung" (Das ist nur eine vage Vermutung)

Normalerweise geht für solche Sachen keiner direkt in den Knast. Natürlich ist die Frage, was er alles angestellt hat und wie "gefährlich" er dann eingestuft wird. Sollte er weitermachen, dann kann aber genau das passsieren. Das ist sicher. hat er vorher ausreichend Mist gemacht angestellt, kann das natürlich sein... Sollte eine extreme bedrohung vorliegen (Leib und Leben) kann er vorsorglich in U-Haft genommen werden. Wenn das bisher noch nicht passiert ist, dann ist es auch unwahrscheinlich.

Ergebnis Er wird sich ihr vermutlich nicht mehr nähern dürfen, keinerlei Kontakt. Ende. Sonst wird es teuer, oder er geht in den Bau. Das solltest du ihm deutlich machen.

-------------------------

Was da zitiert ist, ist der Gesetzestext. Sprich was der Tatvorwurf ist und wieso dies verfolgt wird. Es ist eine Straftat, bei der nur auf "Antrag eines Opfers" ermittelt wird, es sei denn, es handelt sich um jemanden der die "Gesellschaft bedroht"....

Ob das Folgen hat wie ein Antrag im Führungszeugnis, weiß ich nicht. Vermutlich aber eher nicht. Aber egal wie das ausgeht, sowas sollte er nie wieder machen. Nicht nur wegen der Opfer, sondern auch weil er als Wiederholungsäter dann richtig was auf die Nuss bekommt.

Frohe Weihnachten, jeder bekommt die Geschneke die er verdient. ich hab da auch kein Mitleid mit deinem Bruder. Aber die Scheiße hat er sich selber eingebrockt, schwimmen muss er nu selber. Auch wenn es keinen Spaß macht. Genaufür solche Fälle wurde Gesetz erlassen.

Achja: Nickname1987 + 21 ist bei mir 2008. Dein Bruder ist genausoalt wie du? :whistling:

Nochmal: Ab zum Anwalt, teuer wird es eh.

Geschrieben

Wo steht da, dass der Bruder 21 ist?

Geschrieben

Im zitierten Zeitungsartikel...

Weil die Geschädigte schon längere Zeit durch einen mittlerweile 21-jährigen Mann belästigt wurde, kam es Anfang des Jahres schon einmal zu einer Anzeige wegen Nachstellung.
;)
Geschrieben
Als aller Erstes: Korrigier mal deine Rechtschreibung. Dass hier wieder Deustch steht. Danke.

Wenn, dann schon richtig :ugly:

Geschrieben

Achja: Nickname1987 + 21 ist bei mir 2008. Dein Bruder ist genausoalt wie du? lalala.gif

mein bruder ist 2 jahre jünger das war ein druckfehler im zeitungsartikel. (übrigens schonmal was von zwillingen gehört).

das eltsame ist... ich hab mich vor drei wochen mit ihr getroffen und haben über das thema geredet....

sie meinte im nachhinein irgendwie tut iohr der ganze scheis leid ( als das in de rzeitung stand hat man meinen bruder 1 woche nimme gesehen).

sie wolle sich schon wieder mit ihm vertragen aber nicht jetzt und auch nich heute.

dasproblem ist im bezug auf anwalt. mein bruder hat ne eigene wohnung aber fast keine kohle. kann man sich da keinen pflichtverteidiger nehmen???

Er will wegen ihr ja ne therapie machen hat er ja gesagt. Vorbestraft ist er auch nicht).

das mit dem das sie rennen kann, ist sowei ich des beurteilen kann nicht ernstzunehmen.

Das seltsamste ist ja sie will nicht das es kein kontaktverbot gibt.

ich vermute die will erstmal abstand und schaut dann nochmal.

Sorry wegen der rechtschreibung ich schreibe halt sehr schnell, und denk da auch nichtmehr sooft dran.

Gibts keine rechtschreibprogramme zum runterladen?

Geschrieben
Wenn, dann schon richtig :ugly:

Als aller Erstes: Korrigier mal deine Rechtschreibung. Dass hier wieder Deustch steht. Danke.

Wenn, dann schon richtig. :ugly:²

Geschrieben

Der Liebe Gott hat dir eine ganz passable Rechtschreibprüfung eingebaut, oben auf dem Hals, müßte nur einschalten. Soviel Zeit muss sein. Das sollte man generell... Danke. ich verlange nicht fehlerfrei, passiert mir ja auch vereinzelt.

Mach ich auch, gehört sich so... ;)

Es gibt für "Finanzschwache" auch die Möglichkeit zur Prozesskostenbeihilfe. Wobei ich nicht weiß, ob das auch für Angeklagte gilt. ;);) Aber das kann der Anwalt auch klären. ;)

Leid hin oder her, die Justizmaschine arbeitet. Solange sie die Anzeige nicht zurücknimmt, kommt da was nach. ;) Und anscheinend gehört dein Bruder zu den Leuten, die erst unter Schmerzen lernen. Von daher... Die Schuld liegt bei Ihm, sowas gehört sich nicht im zivilisierten Umgang unter Menschen, dass ist einfach egoistisch. Punkt.

Geschrieben

jau meine Schulzeit ist halt auch schon lange her.

beim nächsten mal lass ichs erst durchs microsoft word überprüfen :-)!

ja ist er irgendwo aber ich habe ihr auchschon gesagt ob das hätte sein müssen.

Das läuft ja bald schon ein jahr..........

andere typen hätten mit ihr schon lange abgerechnet

Geschrieben
jau meine Schulzeit ist halt auch schon lange her.

beim nächsten mal lass ichs erst durchs microsoft word überprüfen :-)!

ja ist er irgendwo aber ich habe ihr auchschon gesagt ob das hätte sein müssen.

Das läuft ja bald schon ein jahr..........

andere typen hätten mit ihr schon lange abgerechnet

"Abgerechnet" ,... Das macht das Opfer gerade für das unverschämte Verhalten deines Bruders. Dein Brüderchen ist TÄTER, nicht Opfer. Das solltest du ihm mal klarmachen. Und dir gleich mit. :daumenhoch: Wenn er das nicht versteht, braucht er auch nicht auf Milde vor dem Richter zu hoffen.

Geschrieben
sie will nicht das es kein kontaktverbot gibt.

Also will sie eins?

Geschrieben
Also will sie eins?

sorry meinte sie will NICHT das es zu einem kontaktverbot kommt.

und anscheinend hat sie schon gesagt das sie den rest ihres lebens NICHT keinen kontakt zu ihm haben will.

Des isses ja da blickt im mom keiner durch wa sie wirklich will.

ich vermute mal das sie ruhe haben will solange sie in der ausbildung steckt.

Geschrieben
sorry meinte sie will NICHT das es zu einem kontaktverbot kommt.

und anscheinend hat sie schon gesagt das sie den rest ihres lebens NICHT keinen kontakt zu ihm haben will.

Des isses ja da blickt im mom keiner durch wa sie wirklich will.

ich vermute mal das sie ruhe haben will solange sie in der ausbildung steckt.

beim nächsten mal lass ichs erst durchs microsoft word überprüfen :-)!

:blink:

Gast
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