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Gast Milano

Origin Diskussionsthread

EA Origin™ ! Jay or Nay?!?  

246 Benutzer abgestimmt

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Empfohlene Beiträge

Wenn ihr BF3 trotzdem nutzen wollt legt wenigstens Fake accounts im Windows an sowie falsche Mailadressen mit falschen Persönlichkeiten.

Das mit dem neuen Benutzerkonto wird nur nichts bringen da deine installierte Software auch fuer dieses neue Konto sichtbar ist.Da auch BF3 vermutlich "Admin" Rechte brauchen wird um ueberhaupt zu funktionieren wird der gesamte Rechner offen wie ein Buch sein.Die einzigste Moeglichkeit die ich hier sehe ist es die gesammelten Daten "abzufangen" oder "umzuleiten".In wie weit das Auswirkungen auf die Funktionsweise der Spiele haben wird muss man dann mal sehen.

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Gast =DS=TOKH1
Heute möchte der dumme Deutsche seine Flasche Bier, sein Hartz 4 und seinen Fernseher/PC und er ist zu bequem zu Demonstrieren.

Was soll das jetzt? ????

Und die Stasi hat die Daten wenigstens selbst behalten und nicht an 84³ andere Unternehmen weiter gegeben. Boah wäre die Stasi froh gewesen, wenn die Menschen damals genauso dumm gewesen wären wie heute!

In welcher Welt lebst Du eigentlich? "DIE Stasi" ist nicht irgendeine imaginärere Person gewesen. Sie war eine aus vielen hunderttausend Mitarbeitern bestehendes System im System. Zumindest einmal die Warschauer-Pakt-Geheimdienst-Organisationen hatten Zugriff auf diese Daten, wenn benötigt. Und wenn westliche Geheimdienste ordentlich ( man nannte das in den 80igern "Transferleistungen" ) zahlte, dann wurden da massenhaft Daten versendet.

a) Die Menschen sind nie Dumm gewesen, sondern wurden "für Dumm verkauft" durch ein verachtungswürdiges Regim.

b) Auch heute ist niemand Dumm im Sinne einer Unwissendheit.

Sonmst würde hier glaube ich nicht so immens diskutiert werden.

:bleh:

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Und siehe da, kaum geht man ein paar Posts nach unten findet man Leute (diese oben genannten Deppen), die sogar ihre persönliche Blue Ray Sammlung veröffentlichen (in ihrer Signatur), damit sie jeder sehen kann. Und der Betreiber, der die Blue Ray Seite betreibt sieht ebenfalls, was die Leute so bei sich in der Schrankwand stehen haben. Hallo, wen interessiert was Horst Müller für Blue Rays im Schrank hat! Für diese Seite wird ein Profil benötigt und die Daten gehen auch an Dritte weiter.

hör mal meister, ich lass mich hier von dir nicht als depp bezeichnen, nur weil ich nicht so paranoid bin wie manche hier, und es mir egal ist, wenn andere leute wissen was ich für filme besitze

komm ma runter, echt jetzt :facepalm:

Bearbeitet von pnshr
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na ein glück dass derjenige der hier einige als deppen darstellt mit nem kennzeichen am kfz herum fährt, dessen bankdaten für viel geld verkauft werden, dessen ec kartenabrechnung ewig gespeichert wird und und und...

zu geil wie origin die welt neu erfindet und so einige zur totalen "konterrevolution" animiert

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Ja nun, bitte nicht 2 Kategorien der Datenspeicherung durcheinander werfen.Wobei der Deppen-Kommentar schon deppert war. ^^

V-Nessa hat das Problem mit Origin schon gut summiert.

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Einzigster Knackpunkt. Horst Müller heißt hier nicht "Horst Müller" sondern "Player12345" und hat mit 99,9%iger Sicherheit keine Adresse im Profil und die Email sieht hier nur der Admin. [...]

Die Sache ist, dass Player12345 sich nicht nur hier Player12345 nennt, sondern auch anderswo. Je sichtbarer sich Horst Müller als Player12345 im Netz betätigt, umso mehr nähert sich auch Player12345 einer Identität an. Nicht seiner Realidentität, aber einer Horst Müller identifizierenden Identität im Netz dessen Vorlieben und Abneigungen zu einem mehr oder weniger grossen Teil bekannt sind. Es ist nicht einmal mehr notwendig sich zu registrieren. IP-tracking kennen wir ja alle, aber auch wer den Browserfingerabdruck ausliest weiss was Spieler12345 "letzten Sommer getan hat".

Je mehr dieser Spieler12345 von sich preissgibt umso enger wird der Kreis der dahinter steckenden möglichen Realidentitäten. Wenn Spieler12345 sich dann 3 Jahre vorher mal unbedarft mit seiner richtigen E-Mail registriert hat oder ihn identifizierendes privates auf Facebook gepostet hat, kann Player12345 sich seiner Anonymität nicht mehr sicher sein!

Nur eben, ER MERKT ES NICHT!!! Es sagt ihm ja auch keiner...

Vermeiden lässt sich das von mir beschriebene heute leider nicht mehr, aber einschränken. Deswegen kann ich jedem nur empfehlen die persönlichen Daten möglichst nicht rauszugeben, auch wenn ein Veteranenprogramm mit 10% Rabat oder Extrawaffen lockt. Die eigenen Daten weitestgehend für sich zu behalten und zwar immer, zu jeder Zeit und Gelegenheit, scheint mir immer noch der beste Weg das von mir beschriebene möglichst zu vemeiden.

Mal so ein kleiner Tipp: Es ging bei den Demonstrationen in der DDR nicht um das Datensammeln, welche Pornos du dir anschaust und so weiter [...]

Den Spruch "Wissen ist Macht" kennst Du sicher. Auf keinem anderen Gebiet trifft er derartig zu wie hier.

Die DDR hat ihre Bevölkerung unterdrückt. Basis davon war das Auspionieren der eigenen Bevölkerung und ihre totale Überwachung. Im Prinzip macht es keinen Unterschied ob ein Agent ins Haus kommt, eine Wanze installiert, oder Ob Du freiweillig eine Überwachungssoftware auf Deinem PC installiert um spielen zu können.

ABER, Du nimmst es als sehr viel unvervänglicher war.

Ich möchte EA nicht mit der DDR gleichsetzen. Ich habe nicht die nötigen Informationen das zu tun. Was aber bei mir bleibt ist das ungute Gefühl, dass immer mehr Datenprofile über mich existieren deren Informationsgehalt ich schwer einschätzen kann. Information führt zu Missbrauch genauso wie Gelegenheit Diebe macht. Um dies zu erkennen muss man kein Prophet sein.

Ein grosses Problem ist, dass derlei Infomationen kein Verfallsdatum haben. Was weiss ich wo es mich in den kommenden Jahren hinverschlägt und wann Informationen, die über mich gespeichert sind wichtig - wie auch immer wichtig - werden könnten!? Wir alle sind gut beraten vorsichtig mit dem umzugehen was unsere Identität ist.

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Und siehe da, kaum geht man ein paar Posts nach unten findet man Leute (diese oben genannten Deppen), die sogar ihre persönliche Blue Ray Sammlung veröffentlichen (in ihrer Signatur), damit sie jeder sehen kann. Und der Betreiber, der die Blue Ray Seite betreibt sieht ebenfalls, was die Leute so bei sich in der Schrankwand stehen haben. Hallo, wen interessiert was Horst Müller für Blue Rays im Schrank hat! Für diese Seite wird ein Profil benötigt und die Daten gehen auch an Dritte weiter.

hör mal meister, ich lass mich hier von dir nicht als depp bezeichnen, nur weil ich nicht so paranoid bin wie manche hier, und es mir egal ist, wenn andere leute wissen was ich für filme besitze

komm ma runter, echt jetzt :facepalm:

Dem muss ich zustimmen. Wenn ihr keinen Bock auf Origin habt, dann ist das eure Sache und völlig in Ordnung (ist ja auch verständlich in gewisser Weise), aber andere als Deppen zu bezeichnen, nur weil sie eine andere Ansicht der Dinge haben, ist nicht gerade erwachsen. Letztendlich geschiet bei Origin auch alles auf freiweilliger Basis, denn niemand ist gezwungen es zu installieren, es sei denn man will BF3 spielen. Es gibt nunmal Leute, denen macht es nichts aus, wenn die Daten, die auf dem PC sind nichtmehr auf dem PC bleiben, na und ? Das ist ihre Sache. Ich besitze auch ein Iphone seit fast 2 Jahren und hab keine Ahnung was Apple alles über mich weiß. Das liegt aber wahrscheinlich daran, dass ich bisher noch überhaupt keine Auswirkungen bespürt habe und höchstwahrscheinlich auch nicht spüren werde ;)

Am Ende wird das ganze eh halb so wild, genau wie in den meisten Fällen. Ich bin mir sicher, dass EA kein Interesse an meinen Urlaubsfotos hat ^^

Außerdem ist die EULA noch lange nicht fest.

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Die Sache ist, dass Player12345 sich nicht nur hier Player12345 nennt, sondern auch anderswo...

Es gibt Leute im Internet, die sich vielleicht nicht so verstecken und für jede Seite einen neuen Account anlegen. Gerade aus dem Grund das auch bewusst Verbindungen aufgebaut werden sollen. Es gibt Leute die machen Fotos/Bilder, Musik, Videos, Modden etc. oder sind irgendwo anders tätig. Diese Leute publizieren sich dann auch mithilfe ihrer aufgebauten Internetidentität und einige verdienen sogar ihr Geld damit. Man ist bekannt unter einem "Cosenamen", aber nicht mit seinem Eigenen. Wenn ich einen Fakenamen "X" nenne, dann sollst du es bewusst mit Tätigkeit "Y" dieses Fakennamens verbinden.

Ist schwer zu verstehen für einen der vielleicht nicht in dieser Rolle steckt.

Dennoch bekam ich bislang noch nicht persönlich Post von einem, der mir sein neues Videoprogramm verkaufen möchte, nur weil er V-Nessa kennt, die Videos macht.

Ich bekam aber die letzen 8 Wochen im 2 Wochenrhytmus Werbepost, da ich in einem Store ein Musikinstrument gekauft habe und dort zwangsweise meine Adresse angeben musste, damit sie es mir nach Hause liefern können.

So viel zu dieser Identität...

Aber p.s. auch ich heiße nicht überall "V-Nessa" ;)

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Es gibt kein Origin für Konsolen....

A) wird da wohl auch Microsoft was dagegen haben :super:

und

B) was soll man denn da auch für persönliche Informationen sammeln? Installierte Programme = Fehlanzeige, und wer speichert schon persönliches Zeugs auf seiner Xbox?

Was mich wirklich mal interessieren würde: Mal angenommen EA setzt Origin nicht fürs Zocken von BF3 vorraus: Würden die ganzen "...is mir egal (hab nix zu verbergen)"-Leute trotzdem Origin installieren? :whistling:

Bearbeitet von WhiteNoise
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Was mich wirklich mal interessieren würde: Mal angenommen EA setzt Origin nicht fürs Zocken von BF3 vorraus: Würden die ganzen "...is mir egal (hab nix zu verbergen)"-Leute trotzdem Origin installieren? :whistling:

wozu sollte man wenns nicht benötigt wird?

ich habs die ganze zeit installiert btw :shifty: warum auch nicht

Bearbeitet von pnshr
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Sachlage zur EA Eula / Bericht von Clemens Gäfgen:

Ich weis ist ein ellen langer Text und wird die Klingelton-Generation überfordern.

Nach dem Motto ich will ja nur spielen ..... , ja das wollen viele andere auch, aber .....

EULA für EA Origins: Kommentar zu kritischen Datenschutz-Klauseln und weiteren Fallstricken für Battlefield 3 und Mass Effect 3 - Erinnerung

Der Aufruhr war groß, als in einem englischsprachigen Forum ein Nutzer auf die Datenerhebungsklauseln in der EA-Origin-EULA hinwies. Ungewöhnlich sind solche Klauseln nicht. EA ist nicht das einzige Unternehmen, das Daten erhebt, allerdings bietet EA auch genügend Angriffsfläche im Rahmen seiner EULA, Nutzungsbedingungen, Datenschutzrichtlinien und falls jemand direkt im EA-Store einkauft auch in den Verkaufsbedingungen. Mitunter 45 DIN-A4-Seiten kommen so zusammen, die vom Nutzer gelesen werden wollen. Weite Teile müssen jedoch insbesondere mit Rücksicht auf das deutsche AGB-Recht kritisch betrachtet werden. Nachfolgend erhalten Sie einen Kommentar mit möglichen rechtlichen Fallstricken. (Clemens Gäfgen, 29.08.2011)

EA reagierte bereits auf den Protest vieler Nutzer und möchte die EULA soweit ändern, dass dem Nutzer klar wird, dass die Datenerhebung nicht missbraucht wird. Wer sich näher mit den zahlreichen Klauseln beschäftigt wird jedoch noch mehr kritische Stellen finden. Mitunter viele, die mit dem deutschen Recht in Konflikt geraten könnten. Denn nicht nur die EULA wird von EA als Vertragsbestandteil genannt. In der EULA befinden sich mehrere Verweise auf andere vorformulierte Vertragsbestimmungen. Darunter die Nutzungsbedingungen, die Datenschutzrichtlinien sowie für Online-Shop-Käufer bei Origin die Verkaufsbedingungen. Alle diese Bestimmungen sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei ("Verwender", d.h. EA) einer anderen Vertragspartei (der Nutzer) bei Abschluss eines Vertrags stellt (Gesetzliche Definition nach §305 I BGB). Das bedeutet, dass sämtliche von EA gestellten Vertragsbedingungen (AGB) sich an den Regelungen im Rahmen des AGB-Rechts orientieren müssen (§§305 - 310 BGB). Verstoßen eine oder mehrere Klauseln dagegen, können diese nichtig sein. In schwerwiegenden Fällen sogar alle Bestimmungen.

Unabhängig davon sind für die Datenerhebung und -Übermittlung im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zwingend die Voraussetzungen für eine wirksame Einwilligung beim Nutzer ("Betroffener") zu erfüllen. Ist dies nicht der Fall, ist die Einwilligung fehlerhaft und eine Datenerhebung oder Übermittlung darf nicht stattfinden. Im Falle fehlender Kenntnis und Benachrichtigung des Nutzers könnte eine unerlaubte Erhebung eine Ordnungswidrigkeit darstellen (§33 I S.1 ivm. §43 I Nr.8 BDSG). Soweit ein Schaden entstand, können auch Schadenersatzforderungen möglich sein.

Wirksame Einwilligung?

Bereits bei der Kenntniserlangung der AGB könnte EA über erste rechtliche Stolpersteine fallen. Typischerweise werden, wie beispielsweise beim Kauf seriöser Online-Händler, die AGB und Datenschutzrichtlinien vor der Bestätigung eines Kaufs eingeblendet bzw. darauf hingewiesen. Dies geschieht oftmals in Form eines anklickbaren Hakens, an dem unmittelbar ein Hinweis ergeht, dass die verlinkten Bestimmungen zustimmungsbedürftig sind und vom Nutzer vor der Bestätigung gelesen werden müssen. EA handelt hier allerdings anders.

Zukünftige Spiele wie Mass Effect 3 und Battlefield 3 werden zwingend Origin benötigen. Richterweise müssten die EA-Bestimmungen vor dem Kauf dem Nutzer ersichtlich gemacht werden, beispielsweise durch einen Aushang im Verkaufsraum oder im Falle eines Online-Downloads vor der Bestätigung des Kaufs. Die EA-EULA wird dem Nutzer allerdings erst nach dem Kauf im Rahmen der Installation angezeigt. Zu spät, da §305 I BGB vorsieht, dass bei Vertragsabschluss der Nutzer Kenntnis erlangen muss, nicht danach. Zu allem Überfluss werden weitere Bestimmungen, wie die Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien gar nicht während der Installation erwähnt oder angezeigt. Einzig in der EULA selbst sind Verweise auf diese Bestimmungen versteckt. Der Nutzer muss hierfür die Seite von EA besuchen. Gefällt dem Nutzer nicht, was er da liest, muss er gezwungenermaßen das Spiel zurückgeben. Schwierig im Falle des Fernabsatzrechts eine geöffnete Verpackung oder einen Download zurückzugeben (§312d IV Nr.2 BGB, nicht möglich) bzw. dies gegenüber dem Verkäufer zu argumentieren auf Basis formell fehlerhafter AGB einer dritten Partei.

Einwilligung zur Datenerhebung in einer AGB?

Grundsätzlich steht einer Einbeziehung einer Einwilligung zur Datenerhebung im Rahmen einer AGB nichts entgegen. Allerdings hat der Gesetzgeber dies an enge Voraussetzungen geknüpft (§4a BDSG).

Die Einwilligung muss vor der Datenerhebung erfolgen. Wie schon oben geschrieben, geschieht dies im Falle von EA-Origin beim Installationsvorgang zu spät. Richtigerweise müsste die Einwilligung, wie die AGB bei Vertragsschluss vom Nutzer erfolgen. Ferner wäre auf die Folgen hinzuweisen, wenn der Nutzer einwilligt oder eine Einwilligung verweigert. Ein solcher Hinweis auf die Folgen der Verweigerung (Rückgabe des Spiels beim Händler) fehlt jedoch in der Origin-EULA. EA formuliert eine unzureichende Alternative vergleichsweise lapidar: "WENN DU NICHT WILLST, DASS EA DIE IN DIESEM ABSCHNITT BESCHRIEBENEN DATEN SAMMELT, BENUTZT, SPEICHERT, ÜBERMITTELT ODER ANZEIGT, INSTALLIERE ODER NUTZE DIE ANWENDUNG BITTE NICHT."

Ebenfalls kritisch zu sehen, ist diese Passage, die die in der EULA definierte Einwilligung zur Datenerhebung entbehrlich macht:

"Diese und alle anderen EA zur Verfügung gestellten und/oder von EA in Verbindung mit deiner Installation und Nutzung dieser Anwendung gesammelten Daten werden gemäß der Datenschutzrichtlinie von EA gesammelt, genutzt, gespeichert und übertragen. Du findest die Datenschutzrichtlinie auf www.ea.com. Sollten die Bedingungen dieses Abschnitts den Bedingungen der Datenschutzrichtlinie von EA widersprechen, gelten die Bedingungen der Datenschutzrichtlinie."

Hier wird auf die Datenschutzrichtlinie verweisen. Zur Erinnerung. Diese lässt sich nur auf der Webseite finden und wird weder bei Vertragsschluss, noch während der Installation von Origin explizit ausgewiesen:

"Wenn Sie EA Online- und Mobil-Produkte und -Dienste nutzen oder unsere Spiele auf Ihrem PC oder Spielsystem spielen, erfassen wir möglicherweise bestimmte, nicht-personenbezogene demographische Daten, einschließlich Geschlecht, Postleitzahl, Daten über Ihren Rechner, Ihre Hardware, Software, Plattform, Spielsystem, Medien, mobiles Gerät, einschließlich Geräte-IDs, Ereignisdaten, Internet Protocol (IP)-Adresse, Netzwerk-Media Access Control (MAC)-Adresse und Verbindung. Wir erfassen außerdem andere nicht-personenbezogene Daten wie z.B. Benutzername, Benutzer-ID oder Persona, Nutzung von Funktionen, Spielstatistiken, Punktzahlen und Leistungen, Benutzerranglisten und Klickpfade sowie andere Angaben, die Sie möglicherweise bei Umfragen über Ihre Kontoeinstellungen und Online-Profile wie beispielsweise Freunde-Listen oder Käufe machen. Im Rahmen von Markt- und demographischen Studien und/oder Daten erhalten wir möglicherweise auch von Dritten entweder nicht-personenbezogene Daten oder öffentlich zugängliche Informationen, die wir zur Ergänzung der unmittelbar von Ihnen zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten nutzen."

Der Regelungsinhalt überschneidet sich. Folgt man dem Wortlaut der Origin-EULA, dürfte die dort formulierte Datenerhebungsklausel nicht angewendet werden. Pikanterweise allerdings auch nicht die Klausel in der Datenschutzrichtlinie, da der Nutzer von dieser nicht ordnungsgemäß Kenntnis erlangen kann bei Vertragsschluss.

Können die in der EULA genannten Daten überhaupt erhoben werden, auch für Marketing- und Marktanalysezwecke?

Unabhängig der formellen (Un-)Wirksamkeit der EULA ist auch ihr Inhalt kritisch zu betrachten. In der EULA heißt es dazu:

"Du gestattest EA und seinen Partnern das Sammeln, Nutzen, Speichern und Übertragen von technischen und verwandten Informationen, die deinen Computer (einschließlich IP-Adresse), dein Betriebssystem, deine Nutzung der Anwendung (einschließlich erfolgreicher Installation und/oder Deinstallation), Software, Software-Nutzung und deine Hardware-Peripherie identifizieren, um die Bereitstellung von Software-Updates, dynamischen Inhalten, Produktunterstützung und anderen Diensten, einschließlich Online-Diensten, zu erleichtern. EA kann diese Daten ebenfalls in Verbindung mit personenbezogenen Informationen zu Marketingzwecken und zur Verbesserung seiner Produkte und Dienste nutzen. Des Weiteren können wir diese Daten in einer Form, die keine persönliche Identifizierung ermöglicht, an uns verpflichtete Drittunternehmen weitergeben."

EA sammelt neben personenbezogenen Daten auch Nicht-personenbezogene Daten (wie beispielsweise die verbaute Hardware oder Software). Fragwürdig erscheint jedoch die i nder EULA gewählte Unterteilung von personenbezogenen und nicht personenbezogenen Daten. Personenbezogen sind nur Daten, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare Person beziehen (Adressdaten, Geburtsdatum etc.). Darüber hinaus können personenbezogene Daten aber auch jene Daten sein, die für sich alleine nicht personenbezogen wären, wenn der Erhebende (EA) die Möglichkeit und Mittel hat, Personen zu bestimmen [vgl. Gola/Schomerus, Kommentar BDSG, 10. Auflage, C.H. Beck Verlag München, Seite 85].Im Falle von EA muss man dies annehmen, da EA die Möglichkeit hat personenbezogene Daten mit nicht-personenbezogenen Daten zusammenzuführen.

Ferner erscheint die Einteilung der IP-Adresse zu den nicht-personenbezogenen Daten als fragwürdig. Die herrschende Meinung geht von dem Gegenteil aus (strittig).

Darüber hinaus wäre EA in der Lage Nutzungsprofile zu erstellen mit Hilfe der gesammelten Daten und räumt sich die Nutzung für Marketingzwecke ein. Eine solche Nutzung bedarf der Einwilligung des Nutzers, die wie oben schon ausgeführt höchstwahrscheinlich formell nicht vorliegt. Zudem müsste der Nutzer explizit auf sein Widerspruchsrecht hingewiesen werden. Dies fehlt vollständig in sämtlichen EA-Origin-AGB (§15 III TMG). In der Konsequenz können daraus ebenfalls Bußgelder verhängt werden (§16 II Nr.5 TMG bis zu 50.000 Euro).

Weitere fragwürdige Klauseln

Doch nicht nur an der Datenschutz-Front gibt es kritische Klauseln zu bemängeln. Nachfolgend erhalten Sie mit Fundstelle weitere zu beanstandende Klauseln:

Kündigung aus beliebigen Grund seitens EA (EULA Punkt 6)

"Unmittelbar nach der Kündigung musst du jegliche Nutzung der Anwendung einstellen und sämtliche sich in deinem Besitz oder unter deiner Kontrolle befindende Kopien vernichten. EAs übrige Rechte oder Rechtsmittel bleiben von einer Kündigung durch EA unberührt. Die Abschnitte 2 – 13 dieses Vertrages behalten auch nach Kündigung oder Ablauf dieses Vertrages aus beliebigem Grund ihre Gültigkeit."

Software-Lizenzverträge sind als Dauerschuldverhältnisse zu klassifizieren [vgl. . Entsprechend gilt §314 BGB. Eine fristlose Kündigung ist nur möglich, wenn ein wichtiger Grund besteht, im Falle einer vertraglichen Pflichtverletzung dann auch nur mit einer zuvor gestellten fristgerechten Abmahnung. EA könnte mit einer Kündigung ohne Vorankündigung bei Vertragsverletzung gegen gesetzliche Regelungen verstoßen.

Gewährleistungs- und Haftungsbeschränkungen (EULA Punkt 7 und 8, Nutzungsbedingungen 16 und 17,)

"SOWEIT RECHTLICH ZULÄSSIG, WIRD DIR DIE ANWENDUNG "WIE BESEHEN" ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH ALLER MÄNGEL UND OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG. DIE BENUTZUNG ERFOLGT AUF EIGENE GEFAHR. DU TRÄGST DAS ALLEINIGE RISIKO BEZÜGLICH ZUFRIEDENSTELLENDER QUALITÄT UND LEISTUNG. (…)"

Das Zitat wurde, um den Rahmen nicht zu sprengen, auf den ersten Satz beschränkt. Beschränkungen von Gewährleistungsrechten und Haftung stellen eine unangemessene Benachteiligung für den Nutzer dar und werden gemäß §307 BGB unwirksam sein. Die Formulierung "soweit gesetzlich zulässig" führt zu keiner rückwirkenden Heilung [vgl. Ring/Klingelhöfer/Niebling, AGB-Recht in der anwaltschaftlichen Praxis, 2. Auflage, Deutscher Anwalt Verlag, Seite434]. Zudem sind Klausel nichtig, die Schäden von Leben, Körper und Gesundheit (des Nutzers) beschränken, soweit der AGB-Verwender grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat.

Salvatorische Klausel [EULA Punkt 10]

EA verwendet diese Klausel auch in der EULA. Eine solche Klausel ist zwar einzelvertraglich üblich, führt in einer AGB jedoch zu einem Verstoß gegen §307 BGB, da eine Auslegung nach Vertragszweck den Vertragspartner unangemessen benachteiligen könnte.

Gerichtsstand und geltendes Recht [EULA Punkt 13]

"Falls du deinen Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union hast: (i) unterliegen dieser Vertrag und deine Nutzung der Anwendung den Gesetzen Englands (unter Ausschluss etwaiger Kollisionsnormen); und (ii) stimmst du ausdrücklich zu, dass die ausschließliche Gerichtsbarkeit für Rechtsstreitigkeiten in Zusammenhang mit diesem Vertrag und/oder deiner Nutzung der Anwendung bei den Gerichten Englands liegt, und unterwirfst dich ausdrücklich der persönlichen Gerichtsbarkeit dieser Gerichte."

Solche Klauseln sind gemäß §§ 38, 698 II ZPO unwirksam, soweit es sich um Verbraucherverträge handelt. Zudem kann ein ausländischer Gerichtsort und Recht nur verwendet werden, wenn dieser mit dem Vertragsinhalt im Zusammenhang steht. Da hier ausschließlich deutsche Nutzer betroffen sind, muss das bezweifelt werden [vgl. Ring/Klingelhöfer/Niebling a.a.O. Seite385].

Änderung der AGB [Nutzungsbedingungen Einleitung und Datenschutzrichtlinien Einleitung]

"Sie stimmen zu, sich regelmäßig auf der Internetseite terms.ea.com/de über neue Nutzungsbedingungen oder Kundeninformationen zu erkundigen, die die Verwendung von EA-Diensten regeln. Es steht EA frei, die Nutzungsbedingungen jederzeit abzuändern."

Verstoß gegen §308 Nr.4 BGB. [vgl. Ring/Klingelhöfer/Niebling a.a.O. Seite 242]. Änderungen der AGB müssen dem Nutzer mit Widerspruchsmöglichkeit und angemessener Frist zugehen (beispielsweise Email). Zudem müssten die Gründe für eine Änderung in der AGB explizit genannt sein.

Aberkennung von urheberrechtlichen Vergütungsansprüchen von benutzergenerierten Inhalten mit Werkqualität (§2 UrhG) [Nutzungsbedingung Punkt 7]

"Tragen Sie benutzergenerierte Inhalte im Rahmen der EA-Dienste bei, so gewähren Sie EA ausdrücklich das einfache, dauerhafte, weltweite, vollständige, unterlizenzierbare und unwiderrufliche Recht, Ihre benutzergenerierte Inhalte oder einen Teil davon auf beliebige Weise(…)zu nutzen(…) ohne Mitteilung, Zahlung oder Zuerkennung jeglicher Art .Sie verzichten auf Ihr Recht und erklären sich damit einverstanden, keine Urheberpersönlichkeitsrechte oder dergleichen geltend zu machen, die Sie möglicherweise an benutzergenerierte Inhalten haben."

Überraschende Klausel gemäß §305c BGB, da hier das gesetzliche festgelegte Vergütungsrecht des Urhebers abbedungen wird (§32 I UrhG). Zudem sind Verträge über unbekannte Nutzungsarten, die EA hier sich einräumen lässt, zwingend in Schriftform abzugeben (§31a I UrhG). Die EULA-AGB reicht dafür nicht aus. Schadenersatz in Höhe einer angemessenen Vergütung wäre denkbar.

Absprechen jeglicher Rechtsmittel in Streitfällen [Nutzungsbedingung Punkt 10]

"Sie erklären sich damit einverstanden, dass die Kündigung Ihres Kontos oder eines bestimmten Abonnements im Streitfall zwischen Ihnen und EA oder in einem sich darauf beziehenden Streitfall Ihr einziges Recht und Rechtsmittel ist."

Schwere unangemessene Benachteiligung des Nutzers nach §307 BGB. Der Wortlaut dieser Klausel bedarf wohl keiner weiteren Erläuterung. Die Rechtswidrigkeit müsste offensichtlich sein.

Fazit: EA Origin

Sicherlich ist EA nicht der einzige Publisher mit fragwürdigen Klauseln in den AGB. Allerdings sind die Zahl und stellenweise auch die Art der nichtigen Klauseln beunruhigend. Der Nutzer hat nicht viele Möglichkeiten, die Anwendung der AGB, insbesondere der Datenerhebung, zu widersprechen. Es wäre ratsam, dass EA eine Option einführt, die dem Nutzer die Wahl lässt, Daten weiterzugeben oder eben nicht. Bis dahin sollten sich EA-Origin-Nutzer und Interessenten von Mass Effect 3 und Battlefield 3 möglicherweise an den eigenen Rat von EA halten: "Wenn du nicht mit allen Bedingungen dieser Lizenz einverstanden bist, dann installiere oder nutze die Anwendung nicht."

Orginal Quelle dazu: Klick mich

Puh, hat man es bis hierher geschaft gebe ich zu, raucht auch meine Birne. :wacko:

Edit: Ergänzung

Wem das alles noch nicht genug war, anbei die Zukunftsversion auf diese wir uns zubewegen.

">
Bearbeitet von Kiwi ( NZ )
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Ohne den ganzen Thread gelesen zu haben mach ich jetzt einfach Ctrl+C und Ctrl+P :omfg:

<<<

@Datensammlerei:

Das Rezept ist einfach. Ein Rechner ist ausschliesslich für die seriösen und privaten Dinge des Lebens da, da genügt meist das Vorjahres-Sommerschlussverkauf Modell. Ein (2,3,4,....) Rechner sind ausschliesslich für das Vergnügen da. Da finden die virtuellen Maulwürfe dann Angaben wie "Benutzer: Axel Schweiss", "Firma: Patronenhülsenrecycling A.G.", etc. . Das schliesst dann aber ganz einfach die Teilnahme an dem ganzen DLC-Mist aus :ugly: ............. ;)

Ist interessant und erschreckend zu sehen wie unbedarft die "heutige Jugend" mit der ganzen IT-Technik umgeht. - Solange ich (m, 40) französische Tamponwerbung vorgesetzt kriege ist die Welt in Ordnung, sobald mir mein Nachbar eine neue Heckenschere anbietet ist ©Armageddon :ugly:

.... muss die Hecke schneiden gehen :ugly: :ugly: :ugly:

>>>

Und gehe jetzt die Hecke noch nicht schneiden weil die Elektroschere zuwenig Power hat .....

Solange man einen Zweitrechner hat und mit Fake-Angaben zocken kann, kann ich mit dem Onlinezwang auskommen. - Mich als ehrlichen Käufer von Saftware in Form von Hartware (CD,DVD) ärgert vielmehr dass ich dafür mehr gegängelt werde als derjenige den Mist von VistaLaAsta oder EarthCopyGame hat.

Dabei wäre es einfach, die grossen Publisher die sich über Raubkopien ärgern setzen sich mit den HW-Herstellern zusammen und brüten einen HW-Kopierschutz aus. Als Elektroinschiniör weiss ich dass das möglich ist und mit Hilfe von Multilayerplatinen für den 0815-User kaum zu umgehen ist. Natürlich wird es dann den HW-Cracks irgendwann gelingen den Schutzmechanismus auszuhebeln, das erfordert dann aber einiges an handwerklichem Geschick.

Gut, zugegeben, auf der OS-Seite bin ich nicht so versiert und weiss nicht ob man HW-Abfragen einfach so abfangen und faken kann. Womöglich müsste dann M$ bei dem Spiel mitspielen........ :hit:

Wie auch immer, das WWW wird irgendwann zwangsläufig nicht mehr anonym sein. Mit Web 2.0 ist es jetzt vielleicht in der Pubertät und reizt seine Grenzen aus. Bald wird es aber Erwachsen sein und seine jugendliche Unschuld verloren haben. Dann machen wir uns aber keine Gedanken über EULAs und ORIGINs, dann wird es vielmehr darum gehen wie kann ich unerkannt am WWW teilnehmen.........

Edit: @Kiwi ;) , ist ja klar dass EULAs und AGBs Juristensport ist. Eine Klausel hebt die Andere auf. Und für mich ist ein Vertrag ohne Unterschrift und/oder Handschlag kein Vetrag.

Bearbeitet von alterRasierschaum
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@Kiwi:

Das ganze mit der Origin-EULA kann einen ja nicht wirklich schocken. Man kennt derlei ja schon von anderen Gelegenheiten.

Trotzdem möchte ich mal folgendes sagen: Ich halte mich eigentlich für ein ganz helles Kerlchen. :rolleyes: Ich habe Dein ganzes Zitat gelesen (fand ich sehr interessant). Ich bilde mir ein zu wissen wie der Hase läuft und bin doch sicher, selbst diesen Versuch einer allgemeinverständlichen Erklärung der EULA nicht vollständig verstanden zu haben.

Dass der gemeine Gamer sich normalerweise nicht mit den AGBs/EULAs auseinandersetzt ist ihm eigentlich vorzuwerfen! Nur, wenn er (man, ICH!) es versucht, steht trotzt Bemühen letztendlich das Scheitern des Unterfangens fest. Es ist nicht allein der blosse Umfang eines solchen Vertragswerks, es ist auch die dem Normalkunden völlig fremde Sprache und Präsentation der relevanten Sachverhalte die wirksam ausschliessen, dass man erfüllt was man bestätigt. Das ist in diesem Fall die Erfassung und das Verstehen der Regelungen des Kaufvertrages.

Insofern ist (für mich) jede Einverständniserklärung eines Gamers - Menschen die Spiele als Bestandteil ihrer Freizeitgestaltung sehen und dafür sicherlich kein juristisches Seminar besuchen bzw. Stunde um Stunde für das Verstehen des Nutzungsvertrages opfern können und wollen (das ist ihnen NICHT! vorzuwerfen) - nichtig. Die EULA selbst schliesst meiner Meinung nach aus mit ihr einverstanden sein zu können, weil deren Inhalt und Bedeutung mit all seinen Konsequenzen für einen normalen Kunden völlig unzugänglich bleibt.

Mir ist klar, dass dies keine jusristische Argumentation ist, aber es ist eine die sich aus der Lebenswirklichkeit ergibt. Auf diese Lebenswirklichkeit sollten sich die Regelgungen beziehen um beiden Vertragspartnern dienen zu können. In der vorliegende Form der EULA nimmt sich EA eine einseitige Übervorteilung zum klaren Nachteil des Spielers raus.

Edit: @Kiwi ;) , ist ja klar dass EULAs und AGBs Juristensport ist. Eine Klausel hebt die Andere auf. Und für mich ist ein Vertrag ohne Unterschrift und/oder Handschlag kein Vetrag.

So leicht kann man es sich leider nicht machen. Schliesslich ist es der anderen Vertragspartei egal was ein Geschäftsvorgang für Dich darstellt und wird soweit möglich den Rechtsweg gehen.

Selbst wenn Du nur ein Flasche Bier beim Kiosk holst bist du formell bereits einen rechtswirksamen Kaufvertag eingegangen!

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Edit: @Kiwi ;) , ist ja klar dass EULAs und AGBs Juristensport ist. Eine Klausel hebt die Andere auf. Und für mich ist ein Vertrag ohne Unterschrift und/oder Handschlag kein Vetrag.

*g* Die Aussage nehme ich mal mit zum Gericht. ^^

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punkt 10:

"Sie erklären sich damit einverstanden, dass die Kündigung Ihres Kontos oder eines bestimmten Abonnements im Streitfall zwischen Ihnen und EA oder in einem sich darauf beziehenden Streitfall Ihr einziges Recht und Rechtsmittel ist."

punkt 6:

"Unmittelbar nach der Kündigung musst du jegliche Nutzung der Anwendung einstellen und sämtliche sich in deinem Besitz oder unter deiner Kontrolle befindende Kopien vernichten. EAs übrige Rechte oder Rechtsmittel bleiben von einer Kündigung durch EA unberührt. Die Abschnitte 2 – 13 dieses Vertrages behalten auch nach Kündigung oder Ablauf dieses Vertrages aus beliebigem Grund ihre Gültigkeit."

ich finde punkt 10 in verbindung mit punkt 6 der ultimative killer - auf gut deutsch versteh ich das so: falls du ein problem mit uns hast, darfst du als einzige konsequenz alles deinstallieren. die dvd muss vernichtet (!!!!) werden. und trotz deinstallation von origin bleibt unser trojaner (und nichts anderes ist origin wohl) auf deinem pc und darf weiter daten versenden!

zumindest versteh ich das so... und wir regen uns auf, dass man zum start von BF3 2 programme braucht? bei der EULA rückt das jetzt recht krass in den hintergrund :D

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