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Xerses

GEZ - Schon gezahlt?

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Du zahlst eine Gebühr für Deinen Rundfunkkonsum. :daumenhoch:

naja ... dann möchte ich denen aber nichts bezahlen ... da wenn ich Fernseh schaue schaue ich nur die Privatensender die anderen können sie mir ruhig wegnehmen diese P***er

Geschrieben
Du zahlst eine Gebühr für Deinen Rundfunkkonsum. :daumenhoch:

naja ... dann möchte ich denen aber nichts bezahlen ... da wenn ich Fernseh schaue schaue ich nur die Privatensender die anderen können sie mir ruhig wegnehmen diese P***er

Siehst Du Radio? :awesome:

Geschrieben
:facepalm: ... :lol: naja aber Radio höre ich auch eig. garnicht ... wenn höchstens bloß Passiv ;-) ... und was ich an meinem PC mach darf den Sackgesichtern der GEZ egal sein denn ich habe ja keinen :shuriken::shifty:
Geschrieben (bearbeitet)
sollte so ein möchegern beamter vor meiner tür stehen, gibts mindestens ne anzeige wegen hausfriedensbruch.

das geht. ;)

Ehm Hausfriedensbruch ist es nur, wenn er sich unerlaubt Zugang zu Deiner Wohung/ Deinem Haus verschafft. Wenn er vor Deiner Tür steht machst Du nichts. :guckstdu:

na klar, da ich in einem miethaus wohne und sich ein gez beamter für gewöhnlich nicht reinklingelt und ich diesen auch niemals bei einem klingel versuch reinlassen würde.

ist es genau das, weil ich es ihm nicht erlaubt habe, mein wohnbereich den ich ja gemietet habe und somit besitzer bin, zu betretten. ;)

auch nicht mit tricks,gerade damit nicht!

auch das unerlaubte betretten eines grundstückes kann als hausfriedensbruch angezeigt werden.

wenn du es als privatperson nicht möchtest und dieser ihn einfach betritt, dazu zählen auch mietshäuser. ;)

edit->

selbst wenn er woanders klingelt und ihm dieser öffnet.

und der gez angestellter(den ein gez angestellter is auch kein beamter), vor miener tür steht und erneut klingelt darf ich ihn genau deswegen anzeigen.

also im klartext auf grundstücken, haben fremde personen nichts zu suchen!

mfg

Bearbeitet von Ale42er
Geschrieben

naja fasst richtig Ale, das Treppenhaus gehört deinem Vermieter dier gehört bloß der Bereich hinter deiner Wohungstür und in die Treppenhäuser dürfen die leider außer der Vermieter hängt unten ein Schild an die Haustür betreten für unbefugte oder Nichtmieter verboten

Geschrieben (bearbeitet)
naja fasst richtig Ale, das Treppenhaus gehört deinem Vermieter dier gehört bloß der Bereich hinter deiner Wohungstür und in die Treppenhäuser dürfen die leider außer der Vermieter hängt unten ein Schild an die Haustür betreten für unbefugte oder Nichtmieter verboten

nein falsch..

der vermieter ist eigentümer vom gesammten haus und des grundstücks,richtig.

ich bin mieter,also auch besitzer, aber nicht der eigentümer. ;)

daher habe ich auch rechte, die mit dem hausflur hand in hand gehen. ;)

daher kann ich sagen, ich habe ihm nicht erlaubt mein derzeitigen besitz zu betretten und daher kann ich jeden anzeigen der ohne erlaubniss eines mieter, in mein mietshaus das ich derzeit bewohne eindringt. ;)

man kann ja nicht sagen ,das meine rechte erst an meiner wohnungstür beginnen.

dann könnt ich ja auch sagen,dass ich nur betriebskosten bezahle, die in meiner wohnung anfallen.

und garten arbeiten usw. nichts mit mir zu tuen haben.

ich schon richtig so. ;)

so ein angeblicher gez angestellter, hat kein vorteil nur weil er eine art mafiösisches kontroll organ darstellt. ;)

Bearbeitet von Ale42er
Geschrieben

ach is ja auch wurscht ... aufjedenfall wenn es bei mir mal soweit kommt das wenn ich die Tür zu machen will und er hällt den Fuß da zwischen ... nun ja ich sag nur die Arztkosten muß ich ja dann nicht tragen :awesome: btw. ich habe ne schwere Sicherheitstür also wenn der keine Stahlkappen im Schuh hat bleibt da nich mehr übrig außer Knochenmehl :awesome:

Geschrieben
ach is ja auch wurscht ... aufjedenfall wenn es bei mir mal soweit kommt das wenn ich die Tür zu machen will und er hällt den Fuß da zwischen ... nun ja ich sag nur die Arztkosten muß ich ja dann nicht tragen :awesome: btw. ich habe ne schwere Sicherheitstür also wenn der keine Stahlkappen im Schuh hat bleibt da nich mehr übrig außer Knochenmehl :awesome:

hehe, ja natürlich.

ich weiss das nur,weil ich letztens so ein anti gez buch von der fdp in der hand hatte.

ja richtig von der jungen liberalen FDP . :D

hab ich nicht schlecht gestaunt. ^^

das die sowas herausbringen.

Geschrieben

hmmm... ist es erlaubt die GEZ anzulocken und so anzustochern das die da mal ihren Fuß hinhalten? ... will mal wissen was meine Tür wirklich anrichten kann :ugly:

Geschrieben (bearbeitet)
naja fasst richtig Ale, das Treppenhaus gehört deinem Vermieter dier gehört bloß der Bereich hinter deiner Wohungstür und in die Treppenhäuser dürfen die leider außer der Vermieter hängt unten ein Schild an die Haustür betreten für unbefugte oder Nichtmieter verboten

nein falsch..

der vermieter ist eigentümer vom gesammten haus und des grundstücks,richtig.

ich bin mieter,also auch besitzer, aber nicht der eigentümer. ;)

daher habe ich auch rechte, die mit dem hausflur hand in hand gehen. ;)

daher kann ich sagen, ich habe ihm nicht erlaubt mein derzeitigen besitz zu betretten und daher kann ich jeden anzeigen der ohne erlaubniss eines mieter, in mein mietshaus das ich derzeit bewohne eindringt. ;)

man kann ja nicht sagen ,das meine rechte erst an meiner wohnungstür beginnen.

dann könnt ich ja auch sagen,dass ich nur betriebskosten bezahle, die in meiner wohnung anfallen.

und garten arbeiten usw. nichts mit mir zu tuen haben.

ich schon richtig so. ;)

so ein angeblicher gez angestellter, hat kein vorteil nur weil er eine art mafiösisches kontroll organ darstellt. ;)

Das ist zwar Off-Topic, aber: Mit dieser Argumentationsweise dürfen nur Personen den Hausflur/das Treppenhaus betreten bei denen alle Mieter des Hauses einverstanden sind dass sie reinkommen. Das heist wenn ich was gegen meinen Nachbarn habe kann ich alle seine Besucher wegen Hausfriedensbruch anzeigen?

Klingt, zumindest für mich äußerst unwahrscheinlich...

Bearbeitet von Mucki
Geschrieben (bearbeitet)
naja fasst richtig Ale, das Treppenhaus gehört deinem Vermieter dier gehört bloß der Bereich hinter deiner Wohungstür und in die Treppenhäuser dürfen die leider außer der Vermieter hängt unten ein Schild an die Haustür betreten für unbefugte oder Nichtmieter verboten

nein falsch..

der vermieter ist eigentümer vom gesammten haus und des grundstücks,richtig.

ich bin mieter,also auch besitzer, aber nicht der eigentümer. ;)

daher habe ich auch rechte, die mit dem hausflur hand in hand gehen. ;)

daher kann ich sagen, ich habe ihm nicht erlaubt mein derzeitigen besitz zu betretten und daher kann ich jeden anzeigen der ohne erlaubniss eines mieter, in mein mietshaus das ich derzeit bewohne eindringt. ;)

man kann ja nicht sagen ,das meine rechte erst an meiner wohnungstür beginnen.

dann könnt ich ja auch sagen,dass ich nur betriebskosten bezahle, die in meiner wohnung anfallen.

und garten arbeiten usw. nichts mit mir zu tuen haben.

ich schon richtig so. ;)

so ein angeblicher gez angestellter, hat kein vorteil nur weil er eine art mafiösisches kontroll organ darstellt. ;)

Das ist zwar Off-Topic, aber: Mit dieser Argumentationsweise dürfen nur Personen den Hausflur/das Treppenhaus betreten bei denen alle Mieter des Hauses einverstanden sind dass sie reinkommen. Das heist wenn ich was gegen meinen Nachbarn habe kann ich alle seine Besucher wegen Hausfriedensbruch anzeigen?

Klingt, zumindest für mich äußerst unwahrscheinlich...

ne ach schwachsinn, wie soll er den?

dann ,kommt dein nachbar hinzu und sagt.ich hab ihn erwartet bzw. gibt gibt an kein problem damit zu haben.

zudem,wenn der nachbar nicht da is, wird er wohl kaum ein grund haben,den hausflur zu betretten.

man darf das auch nicht so derart sehen, wer macht schon so anzeigen? ;)

kein normaler mensch, aber es wäre eine möglichkeit den gez angestellten schön was auszuwüschen. ;)

mfg

Bearbeitet von Ale42er
Geschrieben

@ Ale42er: und DU willst mir das BGE ausreden? :whistling:

Geschrieben (bearbeitet)
@ Ale42er: und DU willst mir das BGE ausreden? :whistling:

hä was willst du den, geh mal in dein fantasia land zurück und setz mal die rosarotebrille wieder auf. ;)

hab ich übrigens nie versucht, warum sollte ich dein traum zerstören, dass tust du schon von ganz allein.

edit ->

Tatbestandsmerkmale verweist auf §123 StGB Der Tatbestand gliedert sich in zwei Varianten: Tatbestandmäßig ist das vorsätzliche Eindringen gegen den Willen des Berechtigten in näher bestimmte Räumlichkeiten oder das Sich-nicht-Entfernen aus diesen Räumlichkeiten trotz der Aufforderung eines Berechtigten. Diese Räumlichkeiten sind Wohnungen, Geschäftsräume und sonstige befriedete Besitztümer oder abgeschlossene Räume, die für Zwecke des öffentlichen Dienstes oder Verkehrs bestimmt sind.

@t

is genauso bei der post.

die haben schlüssel für mietshäuser, abe rnicht für alle.

also muss man sich reinklingeln,andere nutzen aber karten um in die häuser zu kommen.

wird man dabie erwischt, kann eine anzeige wegen hausfriedensbruch gestellt werden. ;)

is eigentlich ziemlich simpel das ganze,wenn man nicht gerade so ein bge langzeitträumer is. ;)

mfg

Bearbeitet von Ale42er
Geschrieben

Wtf is muss Ale uneingeschränkt recht geben, dass ich diesen Tag noch erleben darf. :o

Btw. bei uns in Österreich (der Verreicht heißt da GIS), ist man ziemlich gut gefahren, mit einer Anzeige wegen Datenschutzmißbrauchs (auch wenn recht gedeckt, sehr Brisant das Thema, durch den ganzen Bullshit im Öffentlichen Wesen), bzw. bei uns ist es so dass die ÖR über SAT/KABEL idr. Verschlüsselt sind, sprich man benötigt eine SC + CI-Modul. Da tun sich Herren und Damen Unruhestifter der GIS auch schwer.

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